Ihre Rechte als Fluggast: EU-Fluggastrechteverordnung leicht erklärt

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) regelt die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union und stellt sicher, dass Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen fair behandelt werden. Auch Island, Norwegen und die Schweiz haben sich dieser Verordnung angeschlossen, was bedeutet, dass diese Regeln auch in diesen Ländern gelten. Details dazu finden Sie hier.
Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die Verordnung gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Flug startet in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz.
- Ihr Flug landet in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz und wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
Welche Entschädigungen stehen Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500 km bis 3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km | 600 € |
Ansprüche auf Versorgungsleistungen
Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen Ihnen zusätzliche Leistungen zu:
Wartezeit | Versorgungsleistungen |
---|---|
Ab 2 Stunden | Getränke, Snacks, 2 Telefonate oder E-Mails |
Ab 3 Stunden | Rückerstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung |
Bei Übernachtung | Hotelkosten und Transport zwischen Flughafen und Hotel |
Besondere Umstände und Ausnahmen
Streiks
Streiks des Flughafen- oder Fluggesellschaftspersonals gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Streiks von Drittanbietern, wie Cateringfirmen, können jedoch anders beurteilt werden.
Höhere Gewalt
Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder politische Unruhen fallen unter den Begriff “höhere Gewalt”. Da diese Umstände außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, besteht hier keine Entschädigungspflicht.
Verspätete Anschlussflüge
Wenn ein verpasster Anschlussflug auf eine Verspätung des ersten Fluges zurückzuführen ist, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Gesamtverspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt.
Überbuchte Flüge
Bei Überbuchungen muss die Airline Passagieren entweder eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis zurückerstatten. Zudem stehen Ihnen unter Umständen Entschädigungen zu.
Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität
Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung am Flughafen, z. B. bei der Sicherheitskontrolle, beim Boarding oder beim Umsteigen.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Falls Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, können Sie diese auf einfache Weise mit unserem Entschädigungsrechner berechnen und geltend machen. Unser Service hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte schnell und unkompliziert durchzusetzen. Weitere Details zu spezifischen Situationen finden Sie hier:
Wichtige Gerichtsurteile
Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde in vielen Urteilen präzisiert. Hier einige Beispiele:
- BGH, Urteil vom 30.05.2014, Az.: X ZR 104/13: Entschädigungsansprüche bei verpasstem Anschlussflug.
- BGH, Urteil vom 06.11.2018, Az.: X ZR 111/17: Außergewöhnliche Umstände bei Streiks.
- BGH, Urteil vom 10.10.2017, Az.: X ZR 73/16: Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges.
Fazit
Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Ihnen als Fluggast wertvollen Schutz bei Flugverspätungen und Ausfällen. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner, um Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert zu prüfen.