Ihre Rechte als Fluggast: EU-Fluggastrechteverordnung leicht erklärt

eu-fluggastrechte-verordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) regelt die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union und stellt sicher, dass Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen fair behandelt werden. Auch Island, Norwegen und die Schweiz haben sich dieser Verordnung angeschlossen, was bedeutet, dass diese Regeln auch in diesen Ländern gelten. Details dazu finden Sie hier.

Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die Verordnung gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Flug startet in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz.
  • Ihr Flug landet in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz und wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.

Welche Entschädigungen stehen Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:

FlugstreckeEntschädigung
Bis 1.500 km250 €
1.500 km bis 3.500 km400 €
Über 3.500 km600 €

Ansprüche auf Versorgungsleistungen

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen Ihnen zusätzliche Leistungen zu:

WartezeitVersorgungsleistungen
Ab 2 StundenGetränke, Snacks, 2 Telefonate oder E-Mails
Ab 3 StundenRückerstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung
Bei ÜbernachtungHotelkosten und Transport zwischen Flughafen und Hotel

Besondere Umstände und Ausnahmen

Streiks

Streiks des Flughafen- oder Fluggesellschaftspersonals gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Streiks von Drittanbietern, wie Cateringfirmen, können jedoch anders beurteilt werden.

Höhere Gewalt

Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder politische Unruhen fallen unter den Begriff “höhere Gewalt”. Da diese Umstände außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, besteht hier keine Entschädigungspflicht.

Verspätete Anschlussflüge

Wenn ein verpasster Anschlussflug auf eine Verspätung des ersten Fluges zurückzuführen ist, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Gesamtverspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt.

Überbuchte Flüge

Bei Überbuchungen muss die Airline Passagieren entweder eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis zurückerstatten. Zudem stehen Ihnen unter Umständen Entschädigungen zu.

Rechte von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität

Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Unterstützung am Flughafen, z. B. bei der Sicherheitskontrolle, beim Boarding oder beim Umsteigen.

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Falls Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, können Sie diese auf einfache Weise mit unserem Entschädigungsrechner berechnen und geltend machen. Unser Service hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte schnell und unkompliziert durchzusetzen. Weitere Details zu spezifischen Situationen finden Sie hier:

Wichtige Gerichtsurteile

Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde in vielen Urteilen präzisiert. Hier einige Beispiele:

Fazit

Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Ihnen als Fluggast wertvollen Schutz bei Flugverspätungen und Ausfällen. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner, um Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert zu prüfen.