Flugannullierungen bei Lufthansa - so bekommen Sie ihr Geld zurück

Omikron macht Lufthansa nicht nur extern zu schaffen. Jetzt hat es die Fluglinie intern erwischt: Piloten-Krankschreibungen lassen Überseeflüge ausfallen.

Tupungato / Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis
    Piloten-Krankschreibungen lassen Überseeflüge ausfallen.

    Alles hat ein Ende, nur Corona nicht?

    Fluglinien hatten schon mal glücklichere Zeiten. Im Auf und Ab von Corona fällt es mancher Luftfahrtgesellschaft schwer, auf Kurs zu bleiben. Lufthansa stellt sich derzeit auf strikte Kürzungen im Winterfahrplan ein. Und schon über Weihnachten bekommen Reisende einen Vorgeschmack der herannahenden schmalen Zeiten. Aufgrund "extrem hohen Krankenstands", so ein Konzernsprecher, werden über die Festtage Flüge gestrichen. Was bedeutet das rechtlich?

    Omikron und andere Mikroben

    Jedes Unternehmen kennt das vor Weihnachten. Viele Beschäftigte sind im Urlaub. Also braucht es ein ausreichendes Personalpolster, um den Betrieb über die Festtage und 'zwischen den Jahren' abzudecken. Auch die Lufthansa kennt das Problem und hatte sich eigentlich darauf eingestellt. Eigentlich heißt: Man hat für eine vermeintlich krisensichere Personaldecke gesorgt; aber dann kam Omikron. Und Omikron wütet nicht nur in den Reiseländern. Jedenfalls stapelten sich in den Personalbüros kurz vor Weihnachten die Krankschreibungen. Bei Lufthansa reichten auch etliche Piloten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen ein. Und weil dem Flugriesen der Personalnachschub fehlte, wurden kurzfristig Flüge gestrichen. Ein Zusammenhang mit Omikron stellte der Konzernsprecher offiziell nicht her.

    Die Krankschreibungswelle trifft nicht die Lufthansa allein. Auch die skandinavische Airline SAS lässt beispielsweise Verbindungen ausfallen. Ob die Fehltage hauptsächlich durch Omikron verursacht seien, so ein Sprecher von SAS, lasse er unbeurteilt. Tatsache ist: Mancher Reisewillige wird zuhause bleiben müssen. Um den Schaden zu minimieren, hat Lufthansa schwerpunktmäßig Flüge gestrichen, die leicht umbuchbare Strecken betreffen. Konkret gesagt betrifft das vom 23. bis 26.12.21 sechs Verbindungen hauptsächlich in die USA, vor allem nach Houston, Boston und Washington. Auch ein Japan-Flug wird gecancelt.

    Streichkonzert nach Weihnachten

    Der Flugausfall in den Weihnachtstagen ist nur die Spitze vom Eisberg. Das dicke Ende kommt nach, denn nach dem Fest beginnt bei Lufthansa ein regelrechtes Streichkonzert: 33.000 Flüge, rund 10 Prozent des Gesamt-Winterflugplans, werden wohl davon betroffen sein. Damit reagiert Deutschlands größte Fluggesellschaft auf den dramatischen Abriss der Buchungen in den Wintermonaten. Gleichzeitig beugt der Konzern massiven Entschädigungsforderungen vor. Denn die reguläre, mit genügend zeitlichem Vorlauf vorgenommene Herausnahme der Flüge aus dem Fahrplan ist für den Fluggast absehbar und kalkulierbar.

    Achtung: Werden Flüge gestrichen, steht dem Fluggast nicht grundsätzlich eine Entschädigung zu. Der Flugausfall berechtigt jedoch immer zu einer Ticketerstattung - auch wenn die Airline Ersatzflüge anbietet. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Dieses Recht ist im Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung verankert.

    Wie sieht es mit Entschädigungszahlungen für die ausgefallenen Weihnachtsflüge aus?

    Wenn Flüge gestrichen werden und eine Fluggesellschaft ihre Passagiere weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über diese Annullierung informiert, stehen den Passagieren Entschädigungszahlungen zu. Alles klar, sagt der Laie, dann her mit dem Geld. Aber die Rechtsprechung steckt voller Ausnahmen. Außergewöhnliche Umstände befreien die Fluggesellschaft nämlich von ihrer Entschädigungspflicht. Zu ihnen zählen Flughafensperrungen, Unwetter, Streiks und - Corona. Die Frage ist jetzt, ob für die Weihnachts-Flugausfälle bei Lufthansa Corona als Ursache geltend gemacht werden kann? Es mag ja sein, dass ein Teil der ausgefallenen Piloten tatsächlich an der Omikron-Variante erkrankt ist. Aber selbst wenn die gesamte Belegschaft pandemisch bedingt arbeitsunfähig wäre, stünde es Lufthansa nicht zu, hier einen Beweis zu führen. Denn ein Arbeitgeber darf die Krankschreibungsursachen seiner Angestellten nicht ohne weiteres offenlegen. Mithin ließe sich eine Entschädigungszahlung auf dem Argument basieren, dass die Fluglinie für eine krisensichere Personalstärke hätte sorgen müssen. Allerdings hat Lufthansa für die ausgefallenen Weihnachtsflüge in die USA Umbuchungen auf Ersatzflüge angeboten. Sollte es jedoch aufgrund der abweichenden Abflugzeiten zu Verspätungen von mehr als drei Stunden kommen, wären alle Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt.

    Rechtliches Fazit zu den Weihnachtsausfällen

    Werden Flüge gestrichen, steht jedem Fluggast eine Ticketerstattung zu. Da die Fluggäste erst kurzfristig über den Ausfall informiert wurden und die Ausfälle nicht Corona-bedingt sind, liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Damit bestehen gute Chancen auch auf eine Entschädigung - wenn der angebotene Umbuchungs-Flug mehr als drei Stunden später im Flugplan steht.

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