Flugverspätung und Flugausfälle mit FR7723

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Von Flugverspätung auf Flug FR7723 betroffen?

FR7723

Ryanair ist heute die bekannteste Billigflugmarke Europas und zweitgrößte Fluggesellschaft in Europ, wenn es nach den Passagierzahlen geht. Ursprünglich wurde sie von Tony Ryan 1985 in Dublin mit dem Ziel gegründet, regionale Flüge in Irland und zwischen Dublin und London anzubieten. Diese Strategie ging jedoch nicht auf und Ryanair machte durchgehend Verluste. 1993 übernahm dann Michael O’Leary die Geschäftsführung und machte Ryanair nach dem Vorbild der amerikanischen Southwest Airlines zu der Low-Cost-Airline, die man heute kennt. Aufgrund ihres umfassenden No-Frills-Konzeptes, das auf konsequente und maximale Kosteneinsparung ausgerichtet ist, eckt Ryanair immer wieder bei Verbraucherschützern und Gewerkschaften an.

So versucht Ryanair beispielsweise Sozialabgaben zu sparen, indem sie ihre Piloten nicht anstellt, sondern sie als externe Einzelunternehmer beauftragt. Dazu müssen die Plioten ein Gewerbe in Irland anmelden, über das sie dann Ryanair ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Ein weiterer Punkt ist die Konzentration auf einen Flugzeug-Typ: Boeings 737-800. Dadurch werden Lagerhaltung, Wartungshaltung und Pilotentrainings möglichst niedrig gehalten. Anders als die übrigen Fluggesellschaften hat Ryanair nicht eine wenige, aber große Hubs für ihre Flotte, sondern hat ihre Flotte und ihre Kapazitäten auf viele Drehkreuze verteilt. Flog Ryanair früher hauptsächlich über kleine, unbedeutende Flughäfen, die besonders kostengünstige Konditionen hatten, fliegt sie heute auch von fast allen großen Drehkreuzen in Europa.

Information
Abflug
Ankunft
Flug Flughafen Abflug Flughafen Ankunft Hinweise
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Flugverspätung auf dem Ryanair-Flug FR7723?

Wenn Ihr Flug ausfällt oder sich um mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung. Die Verordnung 261/04 existiert seit 2004 und wurde in seiner Geltung in der Vergangenheit von mehreren Urteilen immer wieder bestätigt. Sofern die Fluggesellschaft, wie die Ryanair, ihren Sitz in einem Land der EU hat, gilt die Verordnung uneingeschränkt, auch wenn einzelne Punkte oft strittig sind. Der Teufel steckt im Detail. Folgendes sollten Sie dazu wissen:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Preis des Flugtickets, sondern nach der Länge der Flugstrecke.

Höhe des Anspruchs gegen die Airline
< 1500 km
1500 - 3500 km
> 3500 km

Gleiches gilt für den Zeitpunkt, ab dem Ihnen Betreuungsleistungen, wie Essen und Getränke, von den Fluggesellschaften zustehen.

Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft
< 1500 km
ab 2 Std.
  • - Mahlzeiten & Getränke
  • - 2 Telefonate / E-mails / Faxe
< 1500 km
ab 3 Std.
  • - Mahlzeiten & Getränke
  • - 2 Telefonate / E-mails / Faxe
< 1500 km
ab 4 Std.
  • - Mahlzeiten & Getränke
  • - 2 Telefonate / E-mails / Faxe

Fluggesellschaften versuchen Entschädigungen zu umgehen

Fluggesellschaften versuchen Entschädigungen zu umgehen Ganz so einfach ist es natürlich nicht – jedenfalls, wenn Sie sich entscheiden, Ihren Anspruch gegenüber der Ryanair einzufordern. Ehemalige Fluggäste mit Entschädigungsansprüchen werden sehr oft von den Fluggesellschaften ignoriert oder mit zweifelhaften Informationen und Ausreden abgespeist. Auch der Ryanair nutzt dabei die Unkenntnis oder Unsicherheit der Passagiere aus und verweigert aus nicht nachprüfbaren Gründen die Ausgleichzahlungen, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wäre. Die Ausreden verweisen häufig auf außergewöhnliche Umstände, bei denen der Ryanair von einer Entschädigung gegenüber den Fluggästen befreit ist. In vergleichsweise wenigen Fälle trifft dieser Umstand allerdings auch zu. Das zeigt sich dann jedoch erst bei einer Prüfung vor Gericht.

Damit Sie nicht den Mut verlieren, lassen Sie uns Ihnen helfen:

Entschädigung für Flug FR7723

Fluggastrechteverordnung anwendbar?
Ja
Mögliche Entschädigungssumme
summa -€
-€
Express-Entschädigung möglich
Nein

5 Gründe, warum Sie unseren Service nutzen sollten:

Wir sind unkompliziert: Mit nur wenigen Mausklicks übergeben Sie uns in ein bis zwei Minuten Ihren Anspruch und wir erstreiten Ihr Recht gegenüber der Fluggesellschaft vor Gericht.

Wir sind nervenschonend: Nachdem Sie Ihren Anspruch an uns abgegeben haben, sind Sie aus der Verantwortung und müssen sich nicht weiter mit der Fluggesellschaft streiten.

Wir sind schnell: Sie bekommen Ihre Entschädigungssumme innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung ausgezahlt.

Wir sind erfahren: Fluggastrechte sind unser absolutes Spezialgebiet und wir kennen inzwischen alle Tricks und Ausreden der Fluggesellschaften.

Wir sind fair: Unsere Kunden sind bisher durchweg mit Ihrer Express-Entschädigung zufrieden. Testen Sie uns.