AIDA-Kreuzfahrt abgebrochen: Geld zurück für alle Passagiere?

Nach Corona-Ausbruch an Bord bricht die "Aida Nova" ihre Reise ab: Diese Rechte auf Rückerstattung haben die 2.844 Gäste nun

AIDA-Kreuzfahrt abgesagt: Erstattung für Reisende Studio Porto Sabbia / Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis
    Diese Rechte haben Passagiere bei Abbruch oder Absage einer Kreuzfahrt

    AIDA fordert Passagiere auf, Schiff zu verlassen

    Jens Janauscheck, der Kapitän der von AIDA betriebenen "AIDA Nova" teile den Passagieren per Videoübertragung mit, dass die Reise am 3. Januar vorzeitig beendet wird. Bitter für die 2.844 Passagiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Sie müssen ihre Rückreise ungeplant vorziehen. Der Traum von Silvester an der Kanaren-Küste: Geplatzt!

    Zuvor hatte es bei der Besatzung und Passagieren unzählige Corona-Infektionen gegeben. Das Schiff steckte in Lissabon fest. Die Passagiere wurden vorübergehend in Hotels untergebracht.

    Bekommen Passagiere eine Entschädigung oder Erstattung?

    Hat Kreuzfahrt-Veranstalter Ihre Reise von sich aus abgesagt oder abgebrochen, haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihres Reisepreises. Da es sich bei einer Kreuzfahrt rechtlich um eine Pauschalreise handelt, muss die Erstattung binnen 14 Tagen erfolgen.

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    Welche Rechte haben AIDA-Passagiere wegen des Abbruchs der Kreuzfahrt?

    Wenn Sie Ihre Kreuzfahrt unterwegs abgebrochen wurde, haben Sie folgende Rechte: Der Abbruch der Kreuzfahrt, wie im Falle der AIDA, stellt einen schwerwiegenden Reisemangel dar. Deswegen können Sie eine anteilige Erstattung Ihres Reisepreises verlangen (sogenannte Reisepreisminderung). Die Höhe der Rückerstattung richtet sich danach, wann der Abbruch erfolgt ist und kann bis zu 100 % betragen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Im Falle der AIDA dürften 100 % angemessen sein.

    Auch wenn sich die Route ändert, können Sie Ihr Geld ganz oder teilweise zurückfordern. Auch dies stellt einen erheblichen Reisemangel dar.

    Lassen Sie die Höhe Ihrer Erstattung gern von uns kostenfrei prüfen (Erstattung auf Coronaritter.de prüfen).

    Müssen Passagiere einen Gutschein oder eine Umbuchung akzeptieren?

    Nein. Dies wird zwar häufig angeboten, akzeptieren müssen Passagiere dies allerdings nicht. Der Grund: Sie haben ihre Kreuzfahrt zu einem bestimmten Zeitpunkt gebucht, an den der Anbieter gebunden ist. Es gilt daher: Der Veranstalter muss das Geld grundsätzlich binnen 14 Tagen zurückerstatten. Lassen Sie sich daher nicht auf Gutscheine oder Umbuchungen ein. Sie tragen in diesem Fall das Risiko, dass der Veranstalter Insolvent geht und ihr Gutschein wertlos wird.

    Wie erhalte ich eine Entschädigung bzw. Rückerstattung bei abgesagter oder abgebrochener Kreuzfahrt?

    Viele Anbieter halten einmal gezahlte Ticketpreise hartnäckig zurück, um sich während der Corona-Pandemie zu finanzieren. Gesetzlich sind sie allerdings verpflichtet, Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

    Sie sollten den Anbieter daher per Einschreiben zur Zahlung des gezahlten Preises binnen 14 Tagen auffordern und nach Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten. Ihre Ansprüche können Sie 3 Jahre lang geltend machen.

    Alternativ können Sie einen Profi hinzuziehen: Coronaritter fordert das Geld für Sie zurück und übernimmt alle Anwaltskosten für Sie - gegen 10 % Provision im Erfolgsfall. Jetzt Ihre Kreuzfahrt unter Coronaritter.de einreichen.

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    Ihre Rechte bei abgesagten oder abgebrochenen Kreuzfahrten im Überblick

    • Wurde Ihre Kreuzfahrt abgebrochen oder abgesagt, können Sie Ihr Geld vollständig oder teilweise binnen 14 Tagen zurückverlangen
    • Dies gilt auch bei Änderungen der Reiseroute
    • Gutscheine oder Umbuchungen müssen und sollten Sie wegen des Insolvenzrisikos nicht akzeptieren
    • Fordern Sie Ihren Anbieter schriftlich und per Einschreiben zur Erstattung auf
    • Nutzen Sie die Hilfe von professionellen Verbraucherhelfern wie Coronaritter.de

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