Flugverspätung von 3 Stunden: Ihre Rechte
- Entschädigung: Bei einer Verspätung von drei Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €). Wenn die Verspätung nicht durch die Fluggesellschaft verschuldet wurde (z.B. bei Gewitter), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Verpflegung: Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung, also Essen und Getränke. Bei einer Verspätung von 3 Stunden handelt es sich üblicherweise um Snacks. Bei Langstreckenflügen besteht der Anspruch erst ab einer Verspätung von 4 Stunden.
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So gehen Sie bei einer Flugverspätung vor
Wenn Ihr Flieger verspätet ist, sollten Sie ein paar Aspekte beachten, die Ihnen später viel Stress ersparen können. Viele Airlines zahlen die Entschädigung nur sehr ungern. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entschädigung ausgezahlt bekommen, sollten Sie diese Tipps beachten:
- Verspätung beweisen: Versuchen Sie, die Verspätung der Airline zu dokumentieren. Grundsätzlich ist es möglich, sich die Verspätung im Flugzeug bestätigen zu lassen. Sollte dies nicht gelingen, sind auch Bilder von Anzeigetafeln o.ä. hilfreich.
- Rechnungen aufbewahren: Wenn Ihnen Kosten durch die Verspätung entstanden sind, beispielsweise weil die Airline trotz mehrstündiger Verspätung keine Verpflegung zur Verfügung gestellt hat, ist es wichtig, die Belege für solche Kosten aufzubewahren.
- Anspruch geltend machen: Vergessen Sie nicht, Ihren Anspruch aufEntschädigung geltend zu machen. Viele Airlines zögern die Bezahlung langeheraus, falls Sie das Geld ohne Stress und schnell haben wollen, nutzen Siegerne Compensation2Go. Wir zahlen das Geld in der Regel innerhalb von 24Stunden aus, nachdem wir Ihren Fall angenommen haben.
Voraussetzungen für die Entschädigung bei einer Verspätung
Nicht bei jeder Verspätung haben Passagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese vier Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Anspruch auf die Entschädigung besteht:
- 3 Stunden Verspätung: Der Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wird ab einer Verspätung von drei Stunden gezahlt. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Start und / oder Landung in Europa: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
- Rechtzeitig am Flughafen: Sie müssen rechtzeitig zum Flughafen kommen. Dabei reicht es grundsätzlich, wenn sie mindestens 45 Minuten vor dem Abflug am Flughafen ankommen.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Situation weder beherrschbar noch vorhersehbar war. Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass solche Umstände vorliegen.
Wie wird die Verspätung berechnet?
Die Verspätung ergibt sich aus der Zeit, die zwischen der tatsächlichen Ankunft und der geplanten Ankunft liegt. Für die tatsächliche Ankunft kommt es auf das Öffnen der Flugzeugtür an. Häufig verteidigen sich Fluggesellschaften damit, dass es auf die Landung des Flugzeuges ankommt. Dies ist allerdings nicht zutreffend.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung von drei Stunden?
Bei einer Flugverspätung von drei Stunden liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)
Tipp: Die Flugdistanz wird anhand des Starts und Ziels der Reise berechnet. Wenn Sie beispielsweise von Hamburg nach London und dann nach Zürich fliegen, wird die Luftlinie zwischen Hamburg und Zürich berechnet.
Weitere Hinweise
Folgende Hinweise können für Sie ebenfalls hilfreich sein:
- Pauschalreise: Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf die Entschädigung. Dieser Anspruch besteht gegen die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind. Bei einer Verspätung von drei Stunden liegt grundsätzlich kein Reisemangel vor, sodass Sie keinen Anspruch gegen den Reiseveranstalter haben.
- Dienstreise: Auch bei einer Dienstreise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese steht Ihnen grundsätzlich auch persönlich zu. Nur wenn Sie eine anderweitige Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber haben, steht die Entschädigung Ihrem Arbeitgeber zu.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.