Ihre Rechte bei einer Flugverspätung von 6 Stunden:
- Entschädigung: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €), wobei die genaue Höhe von der Flugdistanz abhängt. Wurde die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände (z.B. ein Gewitter) verursacht, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Erstattung: Sie haben das Recht, von dem Flug zurückzutreten und den Ticketpreis erstattet zu bekommen.
- Verpflegung: Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung (Mahlzeiten & Getränke), dafür geben die Fluggesellschaften üblicherweise Gutscheine aus.
Jetzt Entschädigung prüfen – kostenlos und unverbindlich
Voraussetzungen für die Entschädigung bei einer Flugverspätung von 6 Stunden:
Der Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Flugverspätung von 6 Stunden nur, wenn zusätzlich diese drei Voraussetzungen vorliegen:
- Start und / oder Landung in Europa: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ausnahmsweise besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Quantas) verspätet ist, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet. Wann der Anspruch auch bei verspäteten Anschlussflügen besteht, erfahren Sie in unserem Beitrag.
- Rechtzeitig am Flughafen: Sie müssen rechtzeitig zum Flughafen kommen. Dabei reicht es grundsätzlich, wenn sie mindestens 45 Min. vor Abflug am Flughafen ankommen.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Situation für die Fluggesellschaft weder beherrschbar noch vorhersehbar war (z.B. Gewitter, Vogelschlag, Vulkanausbruch usw.).
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung von 6 Stunden?
Die Höhe der Entschädigung liegt bei einer Flugverspätung von 6 Stunden zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach Frankfurt)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach Rom)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Düsseldorf nach Tokio)
Hinweis: Die Flugdistanz wird anhand des Starts und Ziels der Reise berechnet. Wenn Sie beispielsweise von Hamburg nach London und dann nach Zürich fliegen, wird die Luftlinie zwischen Hamburg und Zürich berechnet.
Wie gehen Sie bei einer Flugverspätung von 6 Stunden vor?
Folgende Schritte sollten Sie unternehmen, um Ihre Rechte geltend zu machen:
- Reise prüfen: Überlegen Sie sich, ob Sie die Reise noch antreten wollen. Haben Sie kein Interesse an der Reise mehr, können Sie zurücktreten.
- Dokumentation: Notieren Sie die genaue Verspätungsdauer, Flugnummer und die Gründe, die Ihnen die Fluggesellschaft mitteilt, insbesondere auch Bilder der Anzeigetafel o.ä. sind hilfreich.
- Belege: Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen & Getränke). Stellt die Fluggesellschaft diese nicht zur Verfügung, können Sie sich selbst versorgen und von der Fluggesellschaft die Erstattung der Kosten verlangen. Dafür benötigen Sie die Belege.
- Entschädigung prüfen: Mit diesem Tool können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch dieser ausfallen könnte.
- Ansprüche geltend machen: Sie können Ihre Forderung direkt bei der Fluggesellschaft oder über einen spezialisierten Dienstleister wie compensation2go einreichen.
Auf welche Form der Verpflegung haben Sie einen Anspruch?
Sie haben einen Anspruch auf eine warme Mahlzeit und Getränke. Die Fluggesellschaft ist ab einer Flugverspätung von zwei Stunden dazu verpflichtet, die Fluggäste mit Essen und Getränken zu versorgen. Der genaue Umfang der Verpflegung hängt von der Verspätung ab. Bei einer Verspätung von 6 Stunden haben Sie Anspruch auf eine warme Mahlzeit und ausreichend Getränke. Fluggesellschaften stellen Ihnen dazu typischerweise Gutscheine aus (z.B. 30 € pro Person), mit denen Sie sich in der Flughafengastronomie Essen & Getränke kaufen können.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.