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Persönlicher Ansprechpartner
Auszahlung in 24h nach Auftrag
Bekannt aus TV & Presse

Flug zu spät? Entschädigung: pünktlich.

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Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

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Auszahlung

Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.

„Innerhalb weniger Tage wurde unsere Anfrage bearbeitet, und nachdem wir die Abtretungserklärungen ausgefüllt haben, war der Erstattungsbetrag schnell auf dem Konto.“

Jessica
am 21.07.2022

Günstig und schnell zu Ihrer Flugentschädigung

Entschädigung in 24h (nach Bestätigung) – in wenigen Minuten erledigt, ganz ohne Stress mit der Airline.

Inkasso-Portal
(z.B. Flightright)
Wartezeit bis zur Auszahlung
24 Stunden
Bis zu 12 Monate
Sofortauszahlung
Kein Kostenrisiko
Unverbindliche Anfrage
Entschädigungshöhe
250€ - 600€
abzgl. Gebühr (34,5% inkl. Mwst.)
250€ - 600€
abzgl. Gebühr (bis 35%)

Günstig und schnell zu Ihrer Flugentschädigung

Entschädigung in 24h (nach Bestätigung) – in wenigen Minuten erledigt, ganz ohne Stress mit der Airline

Selbst einfordern
Inkasso-Portal
Wartezeit:
Bis zu 12 Monate
24 Stunden
Bis zu 12 Monate
Erfolgaussichten:
Ungewiss
Auszahlung in 24h nach Auftrag
Mittel bis hoch
Kostenrisiko:
Gering
Kein Risiko
Anbieterabhängig
Entschädigungshöhe:
Bis zu 600€
250€ - 600€
abzgl. Gebühr (34,5% inkl. Mwst.)
250€ - 600€
abzgl. Gebühr (bis 35%)

Blitzschnelle positive Rückmeldung sowie Abwicklung des Falls. Würde ich jederzeit wieder empfehlen. Besten Dank an Compensation2Go!“

F. P.
am 22.01.2024

FAQs

Ihr persönlicher Ansprechpartner: Michaela Winter
support@compensation2go.com

Warum Compensation2Go?

Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen, sondern zahlen Sie innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung aus. Wir kümmern uns dann auf eigenes Risiko um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Damit ist die Angelegenheit für Sie innerhalb von wenigen Minuten beendet und völlig risikofrei. Denn Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten, egal wie der Fall später ausgeht. Sie sind nicht mehr Teil des späteren Verfahrens gegen die Airline und tragen weder Kosten noch Aufwand.

Wie erhalte ich meine Express-Entschädigung?

1. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie zunächst Ihren Anspruch prüfen und uns Ihren Fall übergeben.
2. Im Anschluss prüfen wir Ihren Anfrage. Ist das Ergebnis positiv, bestätigen wir Ihre Express-Entschädigung. Die Bestätigung erhalten Sie in der Regel am selben oder folgenden Werktag.
4. Nach Bestätigung zahlen wir den Betrag innerhalb von 24 Stunden an Sie aus.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Wir zahlen Ihre Express-Entschädigung nach Auftragsbestätigung innerhalb von 24 Stunden aus. Nach der Eingabe Ihres Falles können Sie in der Regel am selben oder folgenden Werktag mit einer Bestätigung rechnen. Die Übertragungsdauer der Überweisung ist von Ihrem Kreditinstitut abhängig.

Was kostet Compensation2Go?

Wir berechnen für Ihre Express-Entschädigung 29% Ihrer Entschädigungssumme zzgl. MwSt (insgesamt 34,5%). Dafür übernehmen wir die Durchsetzung sowie das gesamte Kostenrisiko (Anwalts- und Gerichtskosten). Das bedeutet für Sie: Die Angelegenheit ist in wenigen Minuten erledigt. Verlieren wir Ihren Fall später, dürfen Sie die Express-Entschädigung behalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die Höhe des Auszahlungsbetrages zu ermitteln.

Wofür wird die Service-Gebühr verwendet?

Für die Service-Gebühr übernehmen wir das Ausfall-, Prozess- und Kostenrisiko Ihres Falles. Mit diesem Betrag finanzieren wir zum Beispiel den mit der Durchsetzung verbundene Verwaltungsaufwand, Gerichts- und Anwaltskosten und unseren Kundenservice.

Muss ich etwas zahlen, wenn mein Fall später verloren wird?

Nein, wir übernehmen das gesamte Ausfallrisiko. Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten. Wir tragen die Anwalts- und Gerichtskosten

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Sie haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet war, annulliert oder überbucht wurde oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Dies gilt für Flugrouten, die entweder in der Europäischen Union beginnen oder enden.

Ich habe den Flug nicht bezahlt. Kann ich trotzdem den Anspruch abtreten?

Nach der Fluggastrechteverordnung ist derjenige anspruchsberechtigt, der auf den Flug gebucht war. Darauf wer den Flug gebucht oder bezahlt hat kommt es hingegen nicht an.

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Entschädigungsrechners übergeben Sie uns persönliche Daten sowie Informationen über Ihren Flug. Diese werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übertragen. Wir nutzen die Daten ausschließlich, um Ihren Anspruch durchzusetzen und behandeln diese stets vertraulich.

Wir sind mit mehreren Personen gereist, kann ich für jeden einen Anspruch geltend machen?

Grundsätzlich ist jeder Reisende (auch Kinder) anspruchsberechtigt. Mitreisende können Sie direkt in unseres Online-Formular eingeben.

Wie lange darf mein Flug zurückliegen?

Wir zahlen Ihre Entschädigung für Flüge, die bis zu 3 Jahre zurückliegen. Nach Ablauf von drei Jahren verjährt Ihr Ausgleichsanspruch, sodass die Fluggesellschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist.

Zufriedene Kunden

Unsere Kundenbewertungen bei Flugentschädigungen

„In einem wenig komplexen Fall war die Angelegenheit zügig und unkompliziert abgewickelt worden. Würde ich beim nächsten Mal wieder wählen“
Thorsten
am 05.01.2024
„Es ging super schnell mit der Bearbeitung und die Kommunikation war hervorragend!!!“
Yvonne
am 09.03.2024
„Alles super....hat wegen dem Lufthansa Streik länger als 24h gedauert, aber da Swiss sich quer gestellt hat und alle anderen Monate brauchen, die beste Lösung. Gerne wieder...“
Alex
am 07.03.2024
Superschnelle Hilfe! Immer wieder gern! Sehr zu empfehlen!“
Morena A.
am 05.03.2024
Das ging tatsächlich (unerwartet) schnell und unkompliziert. Nach zwei Tagen war die vorher berechnete Summe auf meinem Konto. Auch die Trennung zwischen der Dateneingabe für meinen Fall und das daraufhin gemachte Angebot, dass ja erst verbindlich ist, empfinde ich als …“
Sebastian
am 31.12.2023
Unkomplizierte Kommunikation und Abwicklung. Nach Zusage der Übernahme wurde die Kompensation zügig gezahlt.“
Dirk M.
am 21.01.2024
Schnelle Auszahlung nach der Prüfung der Unterlagen und unkomplizierte Kommunikation“
SB
am 17.02.2024
Blitzschnelle positive Rückmeldung sowie Abwicklung des Falls. Würde ich jederzeit wieder empfehlen. Besten Dank an Compensation2Go!“
F. P.
am 22.01.2024
„Sehr freundlich und seriös. Schnelle und zuverlässige Bearbeitung, wobei jeder Schritt genau und verständlich erklärt worden ist. Die Erstattung war drei Tage nach Rücksendung der Abtretungserklärung auf unserem Konto. Sehr empfehlenswert.“
R. S.
am 29.01.2024

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Flugentschädigung

Nach der Verordnung (EG) 261/2004 haben Fluggäste einen Anspruch gegen die ausführende Fluggesellschaft auf Entschädigung, wenn ihr Flug erheblich verspätet (Flugverspätung) oder ausgefallen (Flugausfall) ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Länge des gebuchten Fluges und kann zwischen 125 € und 600 € betragen.

Flugverspätung

Hat der gebuchte Flug eine Flugverspätung von mehr als 3h steht dem Fluggast gegen die ausführende Fluggesellschaft ein Entschädigungsanspruch von bis zu 600€ zu, wenn die Fluggesellschaft sich nicht wirksam auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann. Für die Bestimmung der Ankunftszeit kommt es darauf an, wann die Tür des Flugzeuges am Endziel des gebuchten Fluges geöffnet worden ist.

Fluggastrechte

Durch die Verordnung EG 261/ 2004 sind die Fluggastrechte von europäischen und beschränkt auch die internationaler Fluggäste deutlich verstärkt worden. Denn im Falle eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung sowie einer Nichtbeförderung stehen den Fluggästen nicht nur Ansprüche auf Entschädigungen (Entschädigungsanspruch) von bis zu 600€ zu, sondern auch eine Vielzahl von Betreuungsleistungen.

Flugausfall

Ist der gebuchte Flug annulliert worden und der Fluggast wurde nicht rechtzeitig über den Flugausfall informiert, steht ihm ein Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft zu, wenn er keinen rechtzeitigen Alternativflug erhalten hat und der Flugausfall nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Bekannt aus TV & Presse

„Compensation2Go hilft Passagieren dabei, ihre Rechte gegenüber Airlines einzufordern.“

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