Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Flugverspätungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten verursachen. Viele Fluggäste sind sich jedoch unsicher, ab wieviel Stunden Flugverspätung eine Entschädigung möglich ist. In diesem Artikel beantworten wir alle relevanten Fragen zu diesem Thema, damit Sie wissen, wann und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.
Ab wieviel Stunden Flugverspätung gibt es eine Entschädigung?
Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Flugverspätungen. Grundsätzlich haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug:
- eine Verspätung von mehr als drei Stunden bei der Ankunft hat,
- von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder
- von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und in der EU landet.
Wichtig: Ab 2 Stunden Flugverspätung erhalten Sie zwar noch keine Entschädigung, aber Sie haben trotzdem Anspruch auf Versorgungsleistungen.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 km
- 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km
Diese Beträge gelten, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Die genaue Höhe Ihrer Entschädigung können Sie bequem mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln.
Ab wie viel Stunden Verspätung gibt es Geld zurück?
Neben der Entschädigung können Ihnen bei einer Flugverspätung ab fünf Stunden auch zusätzliche Ansprüche zustehen:
– Erstattung des Flugpreises: Sie können eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie den Flug nicht antreten möchten.
– Kosten für Verpflegung und Unterkunft: Bei längeren Verspätungen muss die Fluggesellschaft für Verpflegung und gegebenenfalls eine Übernachtung sorgen.
Ab wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich, wenn:
- Die Verspätung bei der Ankunft am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.
- Die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Gründe wie technische Probleme oder organisatorische Fehler der Airline zählen dazu. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen, besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung.
- Der Flug von der EU-Verordnung erfasst wird. Dies betrifft alle Flüge, die in der EU starten, sowie Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in der EU landen.
Gerichtsurteile zur Flugverspätung
Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen bestätigen. Einige wichtige Entscheidungen sind:
– EuGH, Urteil vom 19. November 2009, Rs. C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon-Urteil): Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden.
– BGH, Urteil vom 18. Februar 2016, Az. X ZR 49/14: Technische Defekte stellen in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände dar und berechtigen zur Entschädigung.
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Fazit
Flugverspätungen sind ärgerlich, aber Sie müssen sich nicht damit abfinden. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht abwimmeln. compensation2go steht Ihnen zur Seite, um Ihren Anspruch effizient durchzusetzen.