Flugverspätung von 5 Stunden: Ihre Rechte
- Erstattung: Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Fluggäste die Möglichkeit, auf die Reise zu verzichten und stattdessen die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Wenn die Flugreise aus mehreren Flügen besteht und die Verspätung im Laufe der Reise eintritt, können Sie die Rückreise zum Startflughafen verlangen
- Entschädigung: Bei einer Verspätung von fünf Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €). Wenn die Verspätung nicht durch die Fluggesellschaft verschuldet wurde (z.B. bei Gewitter), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Verpflegung: Sie haben einen Anspruch auf Verpflegung, also Essen und Getränke. Bei einer Verspätung von 5 Stunden handelt es sich üblicherweise um Snacks und Gutscheine für die Flughafengastronomie.
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So gehen Sie bei einer Flugverspätung vor
Wenn Ihr Flieger verspätet ist, sollten Sie ein paar Aspekte beachten, die Ihnen später viel Stress ersparen können. Viele Airlines zahlen die Entschädigung nur sehr ungern. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entschädigung ausgezahlt bekommen, sollten Sie diese Tipps beachten:
- Verspätung beweisen: Versuchen Sie, die Verspätung der Airline zu dokumentieren. Grundsätzlich ist es möglich, sich die Verspätung im Flugzeug bestätigen zu lassen. Sollte dies nicht gelingen, sind auch Bilder von Anzeigetafeln o.ä. hilfreich.
- Rechnungen aufbewahren: Wenn Ihnen Kosten durch die Verspätung entstanden sind, beispielsweise weil die Airline trotz mehrstündiger Verspätung keine Verpflegung zur Verfügung gestellt hat, ist es wichtig, die Belege für solche Kosten aufzubewahren.
- Anspruch geltend machen: Vergessen Sie nicht, Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Viele Airlines zögern die Bezahlung lange heraus, falls Sie das Geld ohne Stress und schnell haben wollen, nutzen Sie gerne Compensation2Go. Wir zahlen das Geld in der Regel innerhalb von 24 Stunden aus, nachdem wir Ihren Fall angenommen haben.
Voraussetzungen für die Entschädigung bei einer Verspätung
Nicht bei jeder Verspätung haben Passagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese vier Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Anspruch auf die Entschädigung besteht:
- Verspätung: Der Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wird ab einer Verspätung von drei Stunden gezahlt. Die Verspätung ergibt sich aus der tatsächlichen Ankunft und der geplanten Ankunft.
- Start und / oder Landung in Europa: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch. Wenn die Reise aus mehreren Flügen besteht, die teilweise vollständig außerhalb der EU stattfinden, z.B. fliegen Sie von Frankfurt nach New York und dann weiter nach Los Angeles, erfahren Sie in diesem Text zu Anschlussflügen, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf die Entschädigung haben.
- Rechtzeitig am Flughafen: Sie müssen rechtzeitig zum Flughafen kommen. Dabei reicht es grundsätzlich, wenn sie mind. 45 Min. vor Abflug am Flughafen ankommen.
- Keine außergewöhnlichen Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft die Situation weder beherrschen noch vorhersehen kann. Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass solche Umstände vorliegen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung von fünf Stunden?
Bei einer Flugverspätung von fünf Stunden liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)
Tipp: Die Flugdistanz wird anhand des Starts und Ziels der Reise berechnet. Wenn Sie beispielsweise von Hamburg nach London und dann nach Zürich fliegen, wird die Luftlinie zwischen Hamburg und Zürich berechnet.
Wann ist es sinnvoll, die Erstattung des Geldes zu verlangen?
Anstatt das Ziel mit einem späteren Flug zu erreichen, können Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden auch von der Reise zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Diese Option ist in zwei Situationen für Sie sinnvoll:
- Kein Interesse an Reise: Wenn Sie kein Interesse an der Reise mehr haben, beispielsweise weil Sie lediglich zu einer Besprechung fliegen wollten, die nun vorbei ist.
- Bahnreise günstiger: Wenn Sie das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln erreichen können (z.B. mit der Bahn) und das Ticket hierfür deutlich günstiger ist als das Flugticket. Fluggesellschaften bieten ihren Passagieren die Bahntickets häufig von sich aus an, allerdings ohne die Differenz den Fluggästen zu erstatten. Wenn Sie ein solches Angebot einer Fluggesellschaft wahrnehmen, haben Sie ein sehr teures Bahnticket gekauft. Günstiger ist es dagegen, die Erstattung des Flugtickets zu verlangen und das Bahnticket selbst zu kaufen.
Wenn Ihre Flugreise aus mehreren Flügen besteht (z.B. fliegen Sie von München nach London und dann nach New York), dann können Sie weiterhin die Erstattung des Flugpreises verlangen. Von der Erstattung erfolgt auch kein Abzug aufgrund der bereits geflogenen Teilstrecke. Stattdessen können Sie von der Fluggesellschaft verlangen, zum Ausgangsflughafen zurückgeflogen zu werden.
Weitere Hinweise:
Folgende Hinweise können für Sie ebenfalls hilfreich sein:
- Pauschalreise: Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf die Entschädigung. Dieser Anspruch besteht gegen die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind. Bei einer Verspätung von fünf Stunden liegt grundsätzlich ein Reisemangel vor, sodass Sie einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises gegen den Reiseveranstalter haben (ca. 10 % des Tagesreisepreises).
- Dienstreise: Auch bei einer Dienstreise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese steht Ihnen grundsätzlich auch persönlich zu. Nur wenn Sie eine anderweitige Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber haben, steht die Entschädigung Ihrem Arbeitgeber zu.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.