Flugverspätung oder Annullierung?



Jetzt Express-Entschädigung bentragen
In dieser Situation wissen sich dann viele Betroffene nicht zu helfen. Gibt es auch bei einer Pauschalreise eine Entschädigung? Und wenn ja, was wird ersetzt und wer ist bei einer Pauschalreise für die Entschädigungszahlung zuständig?
Für diese Pauschalreisen haben Sie zusätzliche Rechte
In einer Pauschalreise wird ein komplettes All-In-Paket gebucht. Im Reiseangebot ist der Hin- und Rückflug, die Transfers vom Flughafen zum Hotel, der Hotelaufenthalt und je nach Angebot Frühstück, Halbpension, Vollpension oder All-Inklusive enthalten. Sie entscheiden sich für ein Reiseziel und das passende Hotel und alle anderen Leistungen wie Flüge, Transfer und die gebuchte Verpflegung, sind im Preis enthalten. Es handelt sich hier daher um eine Reise, bei der alle anfallenden Kosten durch einen Pauschalpreis abgedeckt sind. Sie erhalten folglich „alles aus einer Hand“. Nur dann, wenn der Reiseveranstalter Ihnen eine Gesamtheit der oben beispielhaft genannten, funktional zusammengehörenden Leistungen erbringt und dafür einen Pauschalpreis entgegennimmt, sind die Anforderungen an eine Pauschalreise erfüllt.
Im Unterschied zum Reisevertrag haben Sie bei einer Individualreise, die Sie ohne Reiseveranstalter buchen, jeweils einzelne Vertragspartner, z.B. den Hotelier, den Vermieter eines Ferienhauses oder den Vermieter eines Fahrzeuges und müssen, falls Mängel auftreten, die Ansprüche gegen den jeweiligen Vertragspartner, u.U. unter Anwendung des ausländischen Rechts, durchsetzen.
Die Bündelung von mindestens zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm/Ausflug, Transfer oder anderer Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird, wird von einem Reiseveranstalter vorgenommen. Im Regelfall ist der Ihnen bei Vertragsschluss bekannte Reiseveranstalter dann auch Ihr Vertragspartner. Ausnahmsweise kann auch die Buchungsstelle der Vertragspartner werden.
Dies ist der Fall, wenn Ihnen bei der Buchung der Pauschalreise der Name des Reiseveranstalters nicht bekannt gegeben wird oder die Buchungsstelle die Pauschalreise in eigener Regie organisiert und durchführt.
Da die Pauschalreise aus mehreren, sich ergänzenden Dienstleistungen besteht (meist aus fremden Leistungsträgern wie Hotel, Fluggesellschaft oder andere), die zusammen mit der Organisationsleistung des Veranstalters und der Vertriebsleistung Ihnen die Organisation und Abwicklung Ihrer Urlaubsreise abnehmen, sind die Preise der Einzelleistungen nicht mehr identifizierbar. Sie buchen ein Gesamtpaket.
Gegen wen haben Sie Entschädigungsansprüche?
- <1500km250€Hamburg – Mailand
- 1500-3500km400€Berlin – Gran Canaria
- >3500km600€München – New York
Flugverspätung oder Annullierung?



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Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Reiseveranstalter gänzlich aus der Haftung genommen wird. Denn auch dieser muss bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Entschädigung an Sie zahlen. Entsprechend des im BGB geregelten Reiserechts stehen Ihnen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, entgangener Urlaubsfreude, vertaner Urlaubszeit, Entschädigung und Aufwendungsersatz für Ersatzbeschaffungen, Mietwagenkosten und auf Rückforderung des Reisepreises zu. Diese Minderungsansprüche stehen Ihnen auch unabhängig von den Ansprüchen gegenüber der Luftverkehrsgesellschaft zu. Jedoch werden Entschädigungszahlungen im Rahmen des Reiserechts nach der „Frankfurter Tabelle“ gewährt und fallen in der Regel niedriger aus als die Zahlungsansprüche, die Ihnen gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 gegenüber der Fluggesellschaft zustehen.
Was kostet Compensation2Go?
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Oft gering
- Kostenrisiko:Gering
- Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€

- Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
- Erfolgaussichten:100%
- Kostenrisiko:0 €
- Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
- Kostenrisiko:Anbieterabhängig
- Stressfaktor:Gering
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
- Wartezeit:Bis zu 12 Monate
- Erfolgaussichten:Hoch
- Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
- Stressfaktor:Anbieterabhängig
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
