EU-Flugentschädigung bei Verspätung & Ausfall
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung schützt Passagiere, wenn Flüge verspätet, annulliert oder überbucht sind. Erfahren Sie hier, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie schnell und einfach Ihre Entschädigung geltend machen können. Nutzen Sie dafür auch unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch direkt zu prüfen!
Wann greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) gilt für Flüge, die:
- in einem EU-Mitgliedstaat starten,
- in einem EU-Mitgliedstaat landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat,
- mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen.
Sie schützt Passagiere vor unerwarteten Reiseunterbrechungen und stellt sicher, dass sie für entstandene Unannehmlichkeiten entschädigt werden.
Welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500–3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km | 600 € |
Wichtige Voraussetzungen für Ihren Anspruch
Ihr Entschädigungsanspruch gilt, wenn:
- die Verspätung oder Annullierung durch die Fluggesellschaft verursacht wurde,
- Sie rechtzeitig eingecheckt haben (normalerweise 45 Minuten vor Abflug),
- es keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder politische Unruhen gab.
Wie setzen Sie Ihre Rechte durch?
Die Durchsetzung von Ansprüchen kann kompliziert sein. Hier kommt compensation2go.com ins Spiel: Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie und stellen sicher, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche mit unserem Entschädigungsrechner.
Relevante Gerichtsurteile
Die Rechtsprechung hat die EU-Fluggastrechte klar definiert. Beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall *C-581/10* (Sturgeon), dass auch bei Verspätungen von über drei Stunden Entschädigungsansprüche bestehen. Mehr dazu finden Sie im Urteil C-581/10.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert bei außergewöhnlichen Umständen?
In Fällen wie Unwetter, Streiks oder politischen Unruhen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.