Flug storniert - Rückerstattung plus Entschädigung erhalten

  • Auszahlung in 24h nach Auftrag
  • Bis 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
  • Verfahren gegen die Airline ersparen
Bekannt aus TV & Presse

Wenn ein gebuchter Flug storniert wurde, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft zu, sofern diese drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Sie wurden nicht rechtzeitig über die Flugstornierung informiert
  2. Sie haben keinen rechtzeitigen Alternativflug erhalten
  3. Der Grund der Stornierung beruht nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand.

Sie haben unter diesem Umständen ein Recht auf die Rückerstattung des Flugpreises, den Sie in der Regel schon bei der Flugbuchung bezahlt hatten.

Zusätzlich steht Ihnen laut der EU Fluggastverordnung aber auch eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu, wenn ein Flug storniert wurde.

Ihre Vorteile mit Compensation2Go
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    Auszahlung der Entschädigung in 24 Stunden nach Auftrag
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    Kein Risiko: Entschädigung behalten, egal wie der Fall ausgeht
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    Persönlicher Ansprechpartner
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    Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr inkl. MwSt.
Höhe des Anspruchs gegen die Airline
  • <1500km
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    Hamburg – Mailand
    250€
  • 1500-3500km
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    Berlin – Gran Canaria
    400€
  • >3500km
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    München – New York
    600€

Wieviel Geld Sie zurückbekommen, richtet sich nach der Flugstrecke. Es wird zwischen Kurz,- Mittel und Langstrecke unterschieden. Diese Regelung wurde getroffen, weil davon ausgegangen wird, dass je länger ein Flug dauert, desto größer auch das Ärgernis ist, welches mit einer Stornierung einhergeht.

Eine Flugstornierung liegt vor, wenn der Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wurde. Das kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn Ihnen eine Flugumbuchung angeboten wird. Sollte Ihnen ein Alternativflug angeboten worden sein, ist eine Entschädigung unter untenstehenden Voraussetzungen dennoch vorgesehen.

Für diese Flugrouten erhalten Sie eine Entschädigung nach EU-Recht

RouteAirline mit Sitz in der EUNicht-EU Airline
Außerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinNein
Außerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinNein
Innerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinJa
Innerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinJa

50% weniger Geld bei Alternativflügen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen die Fluggesellschaft 50% weniger von der Entschädigungssumme bezahlen. Das ist aber nur der Fall, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, mit dem Sie

  • bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Ihr Ziel nicht später als drei Stunden erreichen
  • und bei allen anderen Flügen Ihr Ziel nicht später als drei Stunden erreichen.

 

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, entsteht ein sogenannter “Ausnahmefall”. Demnach ist die Fluggesellschaft nicht mehr dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Grund dieser Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Diese Umstände liegen nur dann vor, wenn das Ereignis außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Fluggesellschaft liegt und nicht beherrschbar ist. Das ist nur in sehr engen Grenzen auch tatsächlich der Fall.

Wichtig: Sollte sich Ihnen gegenüber die Fluggesellschaft auf einen solchen Umstand berufen: Fragen Sie unbedingt nach der genauen Ursache und lassen Sie sich diese (wenn möglich) schriftlich bestätigen. Mit einer pauschalen Behauptung der Fluggesellschaft, es läge ein außergewöhnlicher Umstand vor, brauchen Sie sich nicht zufriedengeben.

Außergewöhnliche UmständeKeine außergewöhnlichen Umstände

  • Luftraumsperrung wegen austretender Vulkanasche

  • Schweres Unwetter

  • Terrordrohung

  • Flugsicherungsprobleme

  • Streik


  • Schlechtes Wetter

  • Technische Mängel

  • Verspätung oder Erkrankung der Crew

  • Technischer Defekt

  • Beschädigung des Flugzeuges durch Dritte