Flugausfall - Erstattung und Schadensersatz

  • Auszahlung in 24h nach Auftrag
  • Bis 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
  • Verfahren gegen die Airline ersparen
Bekannt aus TV & Presse

Wenn ein Flug ausfällt haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Flugkosten. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Zuallererst müssen aber folgende Bedingungen zutreffen:

  1. Eine rechtzeitige Information über den Flugausfall durch die Airline blieb aus.
  2. Es wurde Ihnen nicht rechtzeitig ein alternativer Flug angeboten.
  3. Der Flugausfall beruht nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand.

Mit “rechtzeitig” ist hier mindestens 14 Tage vorher gemeint. Falls diese Punkte zutreffen, haben Sie ein Recht auf die Rückerstattung des Flugpreises.

Laut der EU Fluggastverordnung steht Ihnen aber auch ein Schadensersatz von bis zu 600 Euro zu, wenn ein Flug ausgefallen ist.

Ihre Vorteile mit Compensation2Go
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    Auszahlung der Entschädigung in 24 Stunden nach Auftrag
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    Kein Risiko: Entschädigung behalten, egal wie der Fall ausgeht
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    Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr inkl. MwSt.
Höhe des Anspruchs gegen die Airline
  • <1500km
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    Hamburg – Mailand
    250€
  • 1500-3500km
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    Berlin – Gran Canaria
    400€
  • >3500km
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    München – New York
    600€

Wieviel Schadensersatz Sie erhalten können, hängt von der Flugstrecke ab. Grundsätzlich wird angenommen:

Je länger die Flugstrecke, desto größer auch das Ärgernis, welches mit einem Ausfall einer Flugreise einhergeht.

Ein Flugausfall liegt vor, wenn der Flug gestrichen wurde. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Umbuchung der Flugreise angeboten wird. Sollte Ihnen ein alternativer Flug angeboten worden sein, ist ein Schadensersatz unter untenstehenden Voraussetzungen dennoch vorgesehen.

Für diese Flugstrecken erhalten Sie Schadensersatz nach EU-Recht

RouteAirline mit Sitz in der EUNicht-EU Airline
Außerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinNein
Außerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinNein
Innerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinJa
Innerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinJa

Die halbe Summe bei Alternativflügen

Unter bestimmten Umständen kann Ihnen die Airline nur die Hälfte der Schadensersatzsumme bezahlen. Das klappt aber nur, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wurde, mit dem Sie

  • bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Ihr Ziel nicht später als drei Stunden erreichen
  • und bei allen anderen Flügen Ihr Ziel nicht später als drei Stunden erreichen.

 

Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keinen Schadensersatz

Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, handelt es sich um einen “Ausnahmefall”. Dementsprechend ist die Airline nicht mehr dazu verpflichtet, Ihnen Schadensersatz zu zahlen, wenn der Grund der Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist.

Diese Umstände bestehen nur, wenn das Ereignis außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Fluggesellschaft liegt und unbeherrschbar ist. Das ist nur sehr selten auch wirklich der Fall.

Wichtig: Sollte sich die Airline Ihnen gegenüber  auf einen solchen Umstand berufen: Fragen Sie unbedingt nach der genauen Ursache und lassen Sie sich diese (falls möglich) schriftlich bestätigen. Mit einer generellen Behauptung der Airline, es läge ein außergewöhnlicher Umstand vor, brauchen Sie sich nicht zufriedengeben.

Außergewöhnliche UmständeKeine außergewöhnlichen Umstände

  • Luftraumsperrung wegen austretender Vulkanasche

  • Schweres Unwetter

  • Terrordrohung

  • Flugsicherungsprobleme

  • Streik


  • Schlechtes Wetter

  • Technische Mängel

  • Verspätung oder Erkrankung der Crew

  • Technischer Defekt

  • Beschädigung des Flugzeuges durch Dritte