Das Wichtigste in Kürze:
- Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung muss nicht versteuert werden.
- Wenn Sie zusätzlich zu der Entschädigung einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Einnahmen geltend machen, muss der erhaltene Schadensersatz versteuert werden.
- Wann Entschädigungen versteuert werden müssen, ergibt sich aus § 24 EStG.
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Muss die Entschädigung wegen einer Flugverspätung versteuert werden?
Die Entschädigung wegen einer Flugverspätung muss nicht versteuert werden. Die Steuerfreiheit der Entschädigung ergibt sich aus § 24 EStG. Entschädigungen müssen versteuert werden, wenn einer der folgenden drei Fälle einschlägig ist:
- Die Entschädigung dient als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen,
- Die Entschädigung wird für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt.
- Die Entschädigung wird als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des HGB gewährt.
Bei einer Entschädigung für Flugausfälle ist keine der drei Alternativen einschlägig. Bei einer Entschädigung durch eine Fluggesellschaft auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 handelt es sich um eine Kompensation eines aufgrund des Flugausfalls entstandenen Schadens.
Auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 schuldet die Fluggesellschaft den betroffenen Fluggästen eine pauschalierte Ausgleichszahlungen, die Erstattung der Flugscheinkosten oder Gewährung einer anderweitigen Beförderung sowie die Erstattung von Betreuungsleistungen. Demnach stellen diese Entschädigungszahlungen, die eine Fluggesellschaft den betroffenen Fluggästen auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004 leistet, grundsätzlich keine zu versteuernden Einkünfte i.S.v. § 24 Nr. 1, lit. a bis c EStG dar.
Muss ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch versteuert werden?
Ein zusätzlich erhaltener Schadensersatzanspruch muss allerdings gegebenenfalls versteuert werden. Neben der pauschalen Entschädigung kann der betroffene Fluggast auch weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Hierzu ist der Fluggast gemäß Art. 12 EU-Verordnung Nr. 261/2004 berechtigt. Aufgrund dieser Vorschrift hat der Fluggast die Möglichkeit, gegen die Fluggesellschaft einen weitergehenden Schadensersatz für einen entgangenen Gewinn gemäß § 252 BGB geltend zu machen. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Wird dem Fluggast aufgrund des Flugausfalls ein solcher Schadensersatz gezahlt, so kann der Schadensersatz als Entschädigung für eine entgangene Einnahme gelten, sodass die Entschädigung nach § 24 EStG versteuert werden muss. Es bedarf jedoch im Einzelfall einer konkreten Prüfung, ob es sich bei der Entschädigung tatsächlich um die Kompensation eines entgangenen Gewinns handelt.
Welche Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden?
Welche Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen, bestimmt das EStG. Das EStG kennt sieben sogenannte Einkunftsarten, die bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Diese sind vom Gesetzgeber unter § 2 Abs. 1 EStG erfasst worden. Gemäß der vorgenannten Vorschrift unterliegen der Einkommensteuer:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.