Flugverspätung in EU & Drittland - Was gilt?
Als Fluggast haben Sie Rechte, wenn sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet. Diese Rechte sind allerdings nur dann durchsetzbar, wenn die EU-Fluggastverordnung greift.
Das ist einerseits der Fall, wenn sich der Sitz der Airline innerhalb der EU befindet. Zusätzlich muss der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegen.
Ebenso kommt die EU-Fluggastverordnung zur Anwendung, wenn sich der Sitz der Airline außerhalb der EU befindet. Dafür muss der Startflughafen allerdings zwingend innerhalb der EU sein.
Bei einer dreistündigen Flugverspätung mit Start- und Zielflugghafen in einem EU-Land können Sie also sehr wahrscheinlich eine Entschädigung erhalten.
Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner schnell und unverbindlich, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung in Ihrem Fall rechtlich durchsetzbar ist.
Entschädigungsanspruch nach EU Fluggastrecht
- <1500kmHamburg – Mailand250€
- 1500-3500kmBerlin – Gran Canaria400€
- >3500kmMünchen – New York600€
Abseits der pauschalen Entschädigung laut EU Verordnung 261/2004, können Sie rechtlich weitere Ansprüche geltend machen.
Flugdistanz | Verspätung | Anspruch auf |
---|---|---|
Bis 1500 Km | 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Zwischen 1500 Km und 3500 Km | 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Über 3500 Km | 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. 2 Telefonate (oder Email, Fax) |
Mit Übernachtung | Hotelunterbringung |
Das sind sogenannte “Betreuungs- und Unterstützungsleistungen”. Denken Sie deshalb unbedingt daran, Rechnungen oder anderweitige Belege für alle Ausgaben zu sammeln, die aufgrund der Verspätung eines Fluges angefallen sind.
Weitere Fluggastrechte bei Verspätung
Sofern sich Ihr gebuchter Flug um mehr als fünf Stunden verspätet hat, steht Ihnen einer der folgenden Ansprüche zu:
- Erstattung der Flugticketkosten innerhalb von 7 Tagen
- Baldmöglichster Rückflug zum ersten Abflughafen
- Baldmöglichste Ersatzbeförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
Wichtig: Die Airline ist nicht zur Entschädigung verpflichtet, wenn die Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände zustande kam.
Außergewöhnliche Umstände sind nur in sehr engen Grenzen tatsächlich der Fall. Wenn sich Ihnen gegenüber die Fluggesellschaft auf einen solchen Umstand berufen sollte, fragen Sie unbedingt nach der genauen Ursache mit schriftlicher Bestätigung.
Mit einer pauschalen Behauptung: “außergewöhnlicher Umstand” der Fluggesellschaft, brauchen Sie sich nicht zufriedengeben.
Außergewöhnliche Umstände | Keine außergewöhnlichen Umstände |
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Wie Sie Ihr Recht als Fluggast wahrnehmen
Ihre Rechte als Fluggast sollten Sie bei einer Verspätung des Fluges unbedingt prüfen oder prüfen lassen. Wenn Sie nicht tätig werden, erhalten Sie in der Regel auch keine Entschädigung oder Erstattung.
Um die Fluggastrechte wahrzunehmen, stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung:
- Eigenverantwortlich über die Kontaktaufnahme mit der Airline tätig werden: In den allermeisten Fällen gelingt das am besten über die Website der Fluggesellschaft bzw. über Ihr Benutzerkonto bei deren Website.
- Einschaltung eines Anwalts: Sie kontaktieren einen Anwalt und schildern Ihren Fall. Dieser berät Sie und übernimmt bei Erfolgsaussicht die weiteren Schritte.
- Beauftragung eines Inkasso-Büros: Ähnlicher Ablauf wie bei der Einschaltung eines Anwalts.
- Compensation2Go: Nutzen Sie jetzt kostenlos unseren Entschädigungsrechner, um Ihre Ansprüche zu prüfen und schnellstmöglich zu erhalten.
Was kostet Compensation2Go?
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Oft gering
- Kostenrisiko:Gering
- Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
- Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
- Erfolgaussichten:100%
- Kostenrisiko:0 €
- Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
- Kostenrisiko:Anbieterabhängig
- Stressfaktor:Gering
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
- Wartezeit:Bis zu 12 Monate
- Erfolgaussichten:Hoch
- Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
- Stressfaktor:Anbieterabhängig
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€