Flugticket Rückerstattung - So geht's

  • Kein Risiko - wir übernehmen das für Sie!
  • Geld zurück anstatt Gutschein von der Airline
  • Nur wenige Minuten Aufwand
  • Durchsetzung durch erfahrene Anwälte
Bekannt aus TV & Presse

Wenn Ihr Flug abgesagt wurde, steht Ihnen eine vollständige Rückerstattung der Flugticket-Kosten zu.

Laut dem europäischen Fluggastrecht dürfen Sie die Erstattung der Kosten innerhalb von 7 Tagen erwarten.

Im Normalfall können Sie eine Rückforderung über die Webseite der entsprechenden Airline oder per E-Mail beantragen.

Sollten Sie damit keinen Erfolg haben (zum Beispiel überlastungsbedingt aufgrund der Corona-Pandemie), kümmern wir uns darum und ersparen Ihnen den Aufwand.

Dabei reichen wir Ihren Antrag nicht nur bei der Airline ein, sondern setzen diesen auch anwaltlich durch (10 % Provision bei Erfolg).

Über den grünen Button können Sie Ihren Fall bequem innerhalb von wenigen Minuten einreichen.

Erstattung der Flugkosten statt Gutschein

Einige Airlines versuchen Reisegutscheine auszustellen, anstatt die tatsächlichen Kosten für das Flugticket zu erstatten. Trotz besonderen Umständen müssen Sie als Flugpassagier aber keine Gutscheine akzeptieren. Es ist und bleibt also Ihr gutes Recht, dass der von Ihnen bereits bezahlte Preis für das Flugticket wieder Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wird.

Gleiches gilt, wenn Ihnen eine Umbuchung angeboten wird. Diese müssen Sie nicht akzeptieren.

Ihre Vorteile mit unserem Service

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie. Das erspart Ihnen ein langes Hin und Her bei der Kontaktaufnahme und möglichen Auseinandersetzungen mit der Airline.

Über unseren Online-Service können Sie einfach und direkt online prüfen, ob eine Rückerstattung für Ihr Flugticket möglich ist.

Kein Erfolg? Keine Kosten! Falls es uns nicht gelingt, den Preis für das Flugticket erfolgreich zurückzufordern, entstehen Ihnen keinerlei Kosten für unseren Aufwand.