Flugverspätung reklamieren: So gehen Sie vor!

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
14.5.2025
|
4
Min. Lesedauer
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10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Fluggäste einen pauschalen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
  • Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch bei einem Flugausfall und einer Nichtbeförderung.
  • Für die Reklamation der Verspätung ist es wichtig, dass Sie die Verspätung dokumentieren und Ihre Bordkarte aufbewahren.
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Wann können Sie eine Flugverspätung reklamieren?

Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Sie einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Insgesamt müssen dafür die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Verspätung wird gemessen anhand der geplanten und der tatsächlichen Ankunft. Bei der tatsächlichen Ankunft kommt es auf das Öffnen der Tür des Flugzeuges an.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen waren.

In drei Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.
  • Verjährung: Der Entschädigungsanspruch verjährt in Deutschland nach 3 Jahren.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei einer Flugverspätung liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Wie reklamieren Sie bei einer Flugverspätung?

Wenn Ihr Flug verspätet ist, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Verspätung dokumentieren: Um die Verspätung zu dokumentieren, reicht ein Screenshot einer Mitteilung oder ein Bild vom Gate.
  • Belege aufbewahren: Sie sollten Ihre Bordkarte aufbewahren. Sofern Sie zusätzliche Ausgaben getätigt haben, z.B. für eine Hotelübernachtung, weil die Airline Ihnen kein Hotel zur Verfügung gestellt hat, sollten Sie die entsprechenden Rechnungen aufbewahren, um später die Erstattung der Kosten verlangen zu können.  
  • Kein Verzicht: Manche Airlines versuchen Passagiere mit geringen Geldzahlungen dazu zu bewegen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Die Airlines bieten dabei meistens deutlich weniger Geld an, als Passagieren gesetzlich zusteht. Deshalb sollten Sie am Flughafen eine solche Erklärung nicht unterschreiben.  
  • Ansprüche geltend machen: Nach dem Ende des Fluges sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Hierfür stellen viele Fluggesellschaften digitale Portale zur Verfügung. Allerdings dauert die Bearbeitung entsprechender Anträge meist sehr lang und viele Fluggesellschaften erfüllen auch berechtigte Ansprüche nicht. Wir helfen Ihnen gern, dann erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 24 Stunden, nachdem wir Ihren Fall angenommen haben. Diese Angaben benötigen Sie, um den Anspruch geltend zu machen: Ihre Kontaktdaten, Flugnummer und Datum, Beschreibung der Verspätung, Hinweis darauf, dass Sie die Entschädigung nach EG 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) fordern.

In welchen weiteren Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Sie können nicht nur Flugverspätungen reklamieren. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie auch bei einem Flugausfall und einer Nichtbeförderung. Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn nur einzelnen Gästen die Mitreise verweigert wird. Dies passiert üblicherweise aufgrund einer Überbuchung des Flugzeugs. Sowohl bei dem Flugausfall als auch bei der Nichtbeförderung besteht der Anspruch allerdings nicht, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen. Insoweit sind die Voraussetzungen also ähnlich wie bei der Flugverspätung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann man die Flugverspätung reklamieren?
Sie haben drei Jahre Zeit, den Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung zu reklamieren.
Wie reklamiere ich eine Flugverspätung?
Sie reklamieren eine Flugverspätung, indem Sie den Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft einfordern. Alternativ machen wir, Compensation2Go, Ihren Anspruch für Sie geltend.
Wie kann man eine Flugverspätung reklamieren?
Sie reklamieren eine Flugverspätung, indem Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft einfordern. Alternativ machen wir, Compensation2Go, Ihren Anspruch für Sie geltend.
Wann kann man eine Flugverspätung nicht reklamieren?
Sie können eine Entschädigung wegen der Flugverspätung nicht reklamieren, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände, z.B. einem Unwetter, sich verspätet oder ausfällt.
Wo reklamiert man Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Sie reklamieren Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft, welche den verspäteten Flug durchgeführt hat. Alternativ machen wir, Compensation2Go, Ihren Anspruch für Sie geltend.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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