So viel Entschädigung steht Ihnen zu
Sowohl die EU Verordnung 261/2004, als auch die vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Rechtsprechung sieht eine Reihe von Entschädigungen bzw. Kompensationen für die erlittenen Unannehmlichkeiten durch die Verspätung für Sie als Fluggast vor. Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der gebuchten Flugstrecke. Sie unterteilt sich dabei in Kurz-, Mittel- und Langstrecke.
- <1500km250€Hamburg – Mailand
- 1500-3500km400€Berlin – Gran Canaria
- >3500km600€München – New York
Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bei Flugverspätungen
Neben der pauschalen Entschädigung haben Sie zudem Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, während Sie auf Ihren Flug warten.
Flugdistanz | Verspätung | Anspruch auf |
---|---|---|
Bis 1500 Km | 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Zwischen 1500 Km und 3500 Km | 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Über 3500 Km | 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. 2 Telefonate (oder Email, Fax) |
Mit Übernachtung | Hotelunterbringung |
Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung
- Erstattung der Flugscheinkosten binnen 7 Tagen
- Einen Rückflug zum ersten Abgangsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühmöglichen Zeitpunkt
Anspruchsminderung bei Alternativflügen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es der Fluggesellschaft möglich den Anspruch um 50% zu mindern und zwar, wenn die Verspätung bei einem Langstreckenflug weniger vier Stunden beträgt.
Nach dem Wortlaut von Art. 7 (EG) 261/2004 kommt eine Kürzung nur bei Annullierungen oder Nichtbeförderungen in Betracht. Nach der Rechtsprechung des EuGH kann die Airline bei Flügen mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km die Ausgleichszahlung jedoch ebenso um 50 % kürzen, wenn die Verspätung der Ankunft unter vier Stunden bleibt. Bei bis zu einer Entfernung bis 3500 km ist die Kürzungsmöglichkeit nicht gegeben.
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Die Fluggesellschaft ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Ein solcher liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn das Ereignis außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Fluggesellschaft liegt und von der Fluggesellschaft nicht beherrschbar ist. Dies ist nur in sehr engen Grenzen auch tatsächlich der Fall. Sollte sich Ihnen gegenüber die Fluggesellschaft auf einen solchen Umstand berufen, so sollten Sie unbedingt nach der genauen Ursache fragen und sich diese (wenn möglich) schriftlich bestätigen lassen. Mit einer pauschalen Behauptung der Fluggesellschaft, es läge ein außergewöhnlicher Umstand vor, brauchen Sie sich nicht zufriedengeben.
Außergewöhnliche Umstände | Keine außergewöhnlichen Umstände |
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Gilt die Fluggastrechteverordnung für meinen Flug?
Die Entschädigungs- und Unterstützungsrechte bei Flugverspätungen ergeben sich aus einem europäischen Gesetz und zwar der Verordnung (EG) 261/2004. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, sind grundsätzlich nur Flüge erfasst, die einen Bezug zur EU aufweisen. Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob der Abflug- oder Ankunft- Flughafen innerhalb der EU gelegen ist.
Route | Airline mit Sitz in der EU | Nicht-EU Airline |
---|---|---|
Außerhalb der EU nach außerhalb der EU | Nein | Nein |
Außerhalb der EU nach innerhalb der EU | Nein | Nein |
Innerhalb der EU nach außerhalb der EU | Nein | Ja |
Innerhalb der EU nach innerhalb der EU | Nein | Ja |
Was kostet Compensation2Go?
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Oft gering
- Kostenrisiko:Gering
- Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€

- Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
- Erfolgaussichten:100%
- Kostenrisiko:0 €
- Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
- Kostenrisiko:Anbieterabhängig
- Stressfaktor:Gering
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
- Wartezeit:Bis zu 12 Monate
- Erfolgaussichten:Hoch
- Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
- Stressfaktor:Anbieterabhängig
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€