Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Ziel ankommt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil in der Sturgeon-Sache klargestellt, dass Passagiere nicht nur bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen, sondern auch bei erheblichen Flugverspätungen von über 3 Stunden Anspruch auf pauschale Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft haben.
Die EU-Verordnung 261/2004 und die Rechtsprechung des EuGH sehen eine Reihe von Entschädigungen oder Kompensationen für die durch die Verspätung erlittenen Unannehmlichkeiten für Fluggäste vor. Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der gebuchten Flugstrecke und ist in Kurz-, Mittel- und Langstrecke unterteilt.
Neben der pauschalen Entschädigung haben Sie Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, während Sie auf Ihren Flug warten. Dazu gehören Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails sowie gegebenenfalls eine Hotelunterbringung.
Flugdistanz | Verspätung | Anspruch auf |
---|---|---|
Bis 1500 Km | 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Zwischen 1500 Km und 3500 Km | 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Zwei Telefonate (oder Email, Fax) |
Über 3500 Km | 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. 2 Telefonate (oder Email, Fax) |
Mit Übernachtung | Hotelunterbringung |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fluggesellschaft den Anspruch um 50 % mindern, wenn die Verspätung bei einem Langstreckenflug weniger als vier Stunden beträgt. Dies gilt laut Art. 7 (EG) 261/2004 nur für Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Der EuGH ermöglicht jedoch auch eine Kürzung um 50 % bei Flügen über 3.500 km Entfernung, wenn die Verspätung bei Ankunft unter vier Stunden liegt. Für Flüge bis zu 3.500 km Entfernung besteht keine Kürzungsmöglichkeit.
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Diese liegen nur vor, wenn das Ereignis außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Fluggesellschaft liegt und von ihr nicht beherrschbar ist. Es ist jedoch selten der Fall.
Wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände geltend macht, sollten Sie die genaue Ursache erfragen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.
Außergewöhnliche Umstände | Keine außergewöhnlichen Umstände |
---|---|
|
|
Route | Airline mit Sitz in der EU | Nicht-EU Airline |
---|---|---|
Außerhalb der EU nach außerhalb der EU | Nein | Nein |
Außerhalb der EU nach innerhalb der EU | Nein | Nein |
Innerhalb der EU nach außerhalb der EU | Nein | Ja |
Innerhalb der EU nach innerhalb der EU | Nein | Ja |
Wenn Sie Schwierigkeiten oder keine Zeit haben, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen, kann die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung ratsam sein. Mit unserem Service bei Compensation2Go können Sie Ihren Fall innerhalb von 30 Sekunden prüfen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, übernehmen wir den Fall für Sie und zahlen Ihnen einen Teil der Entschädigungssumme deutlich schneller aus, als eine Fluggesellschaft.
Erfahrungsberichte von anderen Passagieren können Ihnen dabei helfen, eine fundierte Entscheidung über die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters zu treffen.
Es gibt bestimmte Situationen, wie z.B. Flugverspätungen aufgrund von Streiks oder Unwetterbedingungen und technischen Problemen, die Einfluss auf Ihre Entschädigungsansprüche haben können.
Informieren Sie sich darüber, wie sich solche Situationen auf Ihre Rechte auswirken und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Halten Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Bereich der Fluggastrechte auf dem Laufenden. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Rechte besser zu verstehen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Websites von Verbraucherschutzorganisationen oder Rechtsportalen bieten oft aktuelle Informationen zu diesem Thema.
Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung haben Sie einen pauschalen Entschädigungsanspruch zwischen 125€ und 600€. Die Höhe bemisst sich nach der Flugdistanz und den Abflugzeiten Ihres Alternativfluges.
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Lesen Sie mehrDie aufgrund einer Flugannullierung folgende Verhinderung, am Unterricht teilzunehmen, löst eine Entschuldigungspflicht aus. Sofern Sie dieser Entschuldigungspflicht nachkommen, ist ihr Fehltag entschuldigt und Sie haben keine Konsequenzen zu befürchten.
Lesen Sie mehrKommt es zu einer Flugannullierung, so haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, Anspruch auf Flugpreiserstattung oder wahlweise eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistungen sowie auf Übernahme der Hotelübernachtungskosten.
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