Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Ziel ankommt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil in der Sturgeon-Sache klargestellt, dass Passagiere nicht nur bei Flugannullierungen oder Nichtbeförderungen, sondern auch bei erheblichen Flugverspätungen von über 3 Stunden Anspruch auf pauschale Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft haben.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Die EU-Verordnung 261/2004 und die Rechtsprechung des EuGH sehen eine Reihe von Entschädigungen oder Kompensationen für die durch die Verspätung erlittenen Unannehmlichkeiten für Fluggäste vor. Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der gebuchten Flugstrecke und ist in Kurz-, Mittel- und Langstrecke unterteilt.

Höhe des Anspruchs gegen die Airline
  • <1500km
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    Hamburg – Mailand
    250€
  • 1500-3500km
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    Berlin – Gran Canaria
    400€
  • >3500km
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    München – New York
    600€

Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bei Flugverspätungen

Neben der pauschalen Entschädigung haben Sie Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, während Sie auf Ihren Flug warten. Dazu gehören Verpflegung, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails sowie gegebenenfalls eine Hotelunterbringung.

FlugdistanzVerspätungAnspruch auf
Bis 1500 Km2 StundenMahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
zwei Telefonate (oder Email, Fax)
Zwischen 1500 Km und 3500 Km3 StundenMahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Zwei Telefonate (oder Email, Fax)
Über 3500 Km4 StundenMahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
2 Telefonate (oder Email, Fax)
Mit ÜbernachtungHotelunterbringung

Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung

Bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden haben Sie Anspruch auf:
  • Erstattung der Flugscheinkosten binnen 7 Tagen
  • Rückflug zum ersten Abgangsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Alternativbeförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Anspruchsminderung bei Alternativflügen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fluggesellschaft den Anspruch um 50 % mindern, wenn die Verspätung bei einem Langstreckenflug weniger als vier Stunden beträgt. Dies gilt laut Art. 7 (EG) 261/2004 nur für Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Der EuGH ermöglicht jedoch auch eine Kürzung um 50 % bei Flügen über 3.500 km Entfernung, wenn die Verspätung bei Ankunft unter vier Stunden liegt. Für Flüge bis zu 3.500 km Entfernung besteht keine Kürzungsmöglichkeit.

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Diese liegen nur vor, wenn das Ereignis außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Fluggesellschaft liegt und von ihr nicht beherrschbar ist. Es ist jedoch selten der Fall.

Wenn die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände geltend macht, sollten Sie die genaue Ursache erfragen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.

Außergewöhnliche UmständeKeine außergewöhnlichen Umstände

  • Luftraumsperrung wegen austretender Vulkanasche

  • Schweres Unwetter

  • Terrordrohung

  • Flugsicherungsprobleme

  • Streik


  • Schlechtes Wetter

  • Technische Mängel

  • Verspätung oder Erkrankung der Crew

  • Technischer Defekt

  • Beschädigung des Flugzeuges durch Dritte

Gilt die Fluggastrechteverordnung für meinen Flug?

Die Entschädigungs- und Unterstützungsrechte bei Flugverspätungen ergeben sich aus der europäischen Verordnung (EG) 261/2004. Diese Verordnung gilt grundsätzlich für Flüge mit einem Bezug zur EU, d. h. entweder der Abflug- oder Ankunftsort liegt innerhalb der EU. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten und Ansprüchen bei Flugverspätungen empfehlen wir die offizielle Website der Europäischen Kommission, die eine detaillierte Erklärung der Fluggastrechte gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 bietet.
RouteAirline mit Sitz in der EUNicht-EU Airline
Außerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinNein
Außerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinNein
Innerhalb der EU nach außerhalb der EUNeinJa
Innerhalb der EU nach innerhalb der EUNeinJa

Was kostet Compensation2Go?

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  • Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
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  • Stressfaktor:Anbieterabhängig
  • Entschädigungshöhe:Bis zu 600€

Rechtliche Unterstützung und Erfahrungsberichte

Wenn Sie Schwierigkeiten oder keine Zeit haben, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen, kann die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung ratsam sein. Mit unserem Service bei Compensation2Go können Sie Ihren Fall innerhalb von 30 Sekunden prüfen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, übernehmen wir den Fall für Sie und zahlen Ihnen einen Teil der Entschädigungssumme deutlich schneller aus, als eine Fluggesellschaft.

Erfahrungsberichte von anderen Passagieren können Ihnen dabei helfen, eine fundierte Entscheidung über die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters zu treffen.

Besondere Situationen und Sonderfälle

Es gibt bestimmte Situationen, wie z.B. Flugverspätungen aufgrund von Streiks oder Unwetterbedingungen und technischen Problemen, die Einfluss auf Ihre Entschädigungsansprüche haben können.

Informieren Sie sich darüber, wie sich solche Situationen auf Ihre Rechte auswirken und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen

Halten Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Bereich der Fluggastrechte auf dem Laufenden. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Rechte besser zu verstehen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Websites von Verbraucherschutzorganisationen oder Rechtsportalen bieten oft aktuelle Informationen zu diesem Thema.

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