Das Wichtigste in Kürze:
- Nach 21 Tagen gilt ein vermisster Koffer als verloren.
- Bei einem verlorenen Koffer haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Erstattung von Ersatzkäufen (Kleidung, Hygiene usw.)
- Der Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung von Ersatzkäufen ist auf ca. 2.000 € pro Fluggast begrenzt.
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So gehen Sie vor, wenn Ihr Koffer vermisst wird:
Wenn Ihr Koffer nicht am Flughafen angekommen ist, ist es wichtig, dass sie folgendermaßen vorgehen:
- Bordkarte & Koffernachweis aufbewahren: Bewahren sie unbedingt die Bordkarte und den Code für den Koffer auf, diese benötigen Sie häufig, um den Koffer als vermisst zu melden.
- Lost & Found-Schalter: Damit die Fluggesellschaft die Suche nach dem Koffer aufnehmen kann, ist es sehr wichtig, dass Sie den Koffer so schnell wie möglich als verloren melden.
- Belege aufbewahren: Wenn Sie aufgrund des fehlenden Koffers Kosten haben, ist es sehr wichtig, dass Sie die Belege aufbewahren, damit Sie später die Erstattung der Kosten verlangen können.
- Ansprüche geltend machen: Vergessen Sie nicht, Ihren Anspruch auf Entschädigung zeitnah geltend zu machen.
Üblicherweise tauchen Koffer nach mehreren Tagen wieder auf. Dann liefert die Fluggesellschaft den Koffer per Lieferdienst zu Ihnen nach Hause oder ins Hotel. Taucht Ihr Koffer nicht auf, gilt Ihr Koffer ab dem 21. Tag als verloren. Dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft.
Welche Ansprüche haben Sie bei einem verlorenen Koffer
Bei einem verlorenen Koffer haben Sie im Wesentlichen zwei Ansprüche:
- Entschädigung: Sie können für die Zeit ohne Koffer eine Entschädigung verlangen, sofern Sie Ersatzkleidung oder Hygieneartikel gekauft haben. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht auch, wenn der Koffer später wieder auftaucht.
- Schadensersatz: Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Schadens, wenn der Koffer verloren geht. Der Schaden liegt dabei primär in den verlorenen Gegenständen.
Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch?
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Passagieren den erlittenen Schaden zu ersetzen. Es gibt allerdings einige Besonderheiten bei diesem Schadensersatzanspruch, die sie berücksichtigen müssen:
- Nachweis: Der Nachweis, dass Sie einen Schaden erlitten haben, obliegt Ihnen. Dafür ist es hilfreich, den Inhalt des Koffers so genau wie möglich zu kennen. Einige Airlines akzeptieren zwar auch reine Inhaltslisten, je präziser die Listen allerdings sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, den Schaden ersetzt zu bekommen.
- Zeitwert: Zu bedenken ist bei dem Schadensersatzanspruch, dass grundsätzlich nur der Zeitwert der Sachen erstattet wird. Dies ist insbesondere bei gebrauchten Sachen wichtig. Beispielsweise liegt der Zeitwert von getragener Kleidung häufig ca. 70 % unter den Anschaffungskosten.
- Höchstgrenze: Der Schadensersatzanspruch ist hinsichtlich seiner Höhe auf ca. 1.900 € begrenzt. Einen darüberliegenden Schaden müssen Fluggesellschaften nicht ersetzen. Wenn Sie in Ihrem Koffer wertvolle Sachen transportieren, haben Sie die Möglichkeit, beim Check-In mitzuteilen, dass Sie wertvolle Sachen transportieren und Ihnen deshalb die Haftungshöchstgrenze nicht ausreicht. Sofern Sie den geforderten Zuschlag zahlen, ist Ihr Anspruch dann nicht auf den Höchstbetrag beschränkt.
Welche Besonderheiten bestehen bei Pauschalreisen?
Ein verlorener Koffer stellt einen Reisemangel dar, sodass bei einer Pauschalreise der Reiseanbieter dazu verpflichtet, Ihnen den erlittenen Schaden zu ersetzen. Die Besonderheit des Schadensersatzanspruches besteht darin, dass der Anspruch nicht auf ca. 1.900 € beschränkt ist.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.