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Compensation2Go

Warum Compensation2Go?
Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen, sondern zahlen Sie innerhalb von 24 Stunden aus.1 Wir kümmern uns dann auf eigenes Risiko um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Damit ist die Angelegenheit für Sie innerhalb von wenigen Minuten beendet und völlig risikofrei. Denn Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten, egal wie der Fall später ausgeht. Sie sind nicht mehr Teil des späteren Verfahrens gegen die Airline und tragen weder Kosten noch Aufwand.
Wie erhalte ich meine Express-Entschädigung?

1. Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie zunächst Ihren Anspruch prüfen.
2. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie sofort ein Angebot für eine Express-Entschädigung. Dieses können Sie bequem online annehmen.
3. Wir bestätigen Ihre Express-Entschädigung anschließend innerhalb von 24 Stunden.1
4. Danach zahlen wir den Betrag noch am selben Werktag an Sie aus.

Der Entschädigungsrechner lehnt meinen Anspruch ab. Was bedeutet das?

Wird Ihr Anspruch abgelehnt, ist die Fluggastrechteverordnung auf Ihren Flug nicht anwendbar oder es lagen bei Ihrem Flug mit großer Wahrscheinlichkeit außergewöhnliche Umstände wie Schlechtwetter oder Streik vor. Selbstverständlich ist es trotz Ablehnung dennoch möglich, dass ein Entschädigungsanspruch besteht. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an unseren Kundenservice (0234 414 707 50).

Ich habe das Onlineformular ausgefüllt. Wie geht es weiter?

Wir prüfen Ihre Eingaben nun und bestätigen Ihre Express-Entschädigung in der Regel am selben oder folgenden Werktag. Sie erhalten im Anschluss eine Benachrichtigung per E-Mail. Nach Bestätigung erfolgt die Auszahlung innerhalb von 24 Stunden.

Wofür wird meine Buchungsbestätigung benötigt?

Wir können Ihren Anspruch später nur gegen die Airline durchsetzen, wenn wir die Flugbuchung beweisen können. Dafür benötigen wir Ihre Unterlagen.

Wird mein Fall bei unklarer Rechtslage abgelehnt?

Nein, wir lehnen lediglich Fälle ab, für die keine realistischen Erfolgschancen bestehen. Im Falle von schwerwiegenden Rechtsunsicherheiten unterstützen wir Sie dennoch und bieten eine günstigere erfolgsabhängige Durchsetzung an, bei der wir die Kosten und das Risiko übernehmen. Wir garantieren eine umfassende Erläuterung unserer Angebotsentscheidung. Weitere Einzelheiten über das Zustandekommen unserer Entscheidung haben wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter § 3 Nr. 6 transparent für Sie dargestellt: https://compensation2go.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/

Ich habe keine Buchungsbestätigung mehr, kann ich trotzdem eine Entschädigung erhalten?

Ja. Eine Buchungsbestätigung ist lediglich eine von vielen Möglichkeiten um nachzuweisen, dass Sie auf den Flug gebucht waren. Alternativ können Sie uns auch ein Foto der Bordkarten oder eine Übersicht vom Pauschalreiseveranstalter zukommen lassen. Wichtig ist nur, dass aus dem Dokument Ihre Person, das Flugdatum sowie die Flugnummer hervorgehen.

Was macht C2Go nachdem ich meinen Anspruch abgetreten habe?

Der Anspruch wird der Airline zunächst mitgeteilt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist übergeben wir den Fall an unsere Vertragsanwälte, die wir mit der gerichtlichen Durchsetzung beauftragen. Wichtig ist, dass Ihnen hierdurch keinerlei Kosten entstehen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?

Wir zahlen Ihre Express-Entschädigung nach Bestätigung noch am selben Werktag aus. In der Regel vergehen zwischen der Falleingabe in unserem Entschädigungsrechner und dem Geldeingang auf Ihrem Konto zwei bis drei Werktage. Bei Banküberweisungen ist die Übertragungsdauer von Ihrem Kreditinstitut abhängig.

Kann ich für mehrere Personen eine Express-Entschädigung erhalten?

Ja, Sie können in unserem Entschädigungsrechner die Anzahl der Personen eingeben und erhalten dann ein Angebot für alle Mitreisenden, das Sie online annehmen können. Wir benötigen dann lediglich eine Unterschrift Ihrer Mitreisenden, um den Gesamtbetrag auszahlen zu können.

Entschädigungsanspruch

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125€ und 600€ gegen die Fluggesellschaft, wenn Ihr Flug sein Ziel mehr als drei Stunden später erreicht hat, dieser kurzfristig annulliert wurde oder Sie trotz Buchung am Gate abgewiesen wurden. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Flugdistanz (bis 1500km 250€, bis 3500km 400€, über 3500km 600€) und ob Ihnen zeitnahe ein Alternativflug angeboten wurde. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die Höhe des Anspruchs für Ihren Flug zu ermitteln.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung?

Ja, auch Pauschalreisende haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung-, Annullierung oder Überbuchung. Sollten Sie bereits von Ihrem Reiseveranstalter entschädigt worden sein (z.B. durch eine Reisepreisminderung), muss dieser Betrag auf die Entschädigung angerechnet werden.

Wie lange darf mein Flug zurückliegen?

Wir zahlen Ihre Entschädigung für Flüge, die bis zu 3 Jahre zurückliegen. Nach Ablauf von drei Jahren verjährt Ihr Ausgleichsanspruch, sodass die Fluggesellschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist.

Ich habe den Flug nicht bezahlt. Kann ich trotzdem den Anspruch abtreten?

Ja. Nach der Fluggastrechteverordnung ist derjenige anspruchsberechtigt, der auf den Flug gebucht war. Darauf wer den Flug gebucht oder bezahlt hat kommt es hingegen nicht an.

Für welche Flugrouten habe ich einen Anspruch?

Die Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge innerhalb und mit Bezug zur Europäischen Union. Ihr Flug muss also entweder in einem EU-Land gestartet oder gelandet sein.

Kosten

Was kostet Compensation2Go?

Wir berechnen für Ihre Express-Entschädigung 34,5% Ihrer Entschädigungssumme inkl. MwSt. Dafür übernehmen wir die Durchsetzung sowie das gesamte Kostenrisiko (Anwalts- und Gerichtskosten). Das bedeutet für Sie: Die Angelegenheit ist in wenigen Minuten erledigt. Verlieren wir Ihren Fall später, dürfen Sie die Express-Entschädigung behalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die Höhe des Auszahlungsbetrages zu ermitteln.

Muss ich etwas zahlen, wenn mein Fall später verloren wird?

Nein, wir übernehmen das gesamte Ausfallrisiko. Sie dürfen Ihre Express-Entschädigung behalten. Wir tragen die Anwalts- und Gerichtskosten.

Privatsphäre und Datenschutz

Was passiert mit meinen Daten?

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Entschädigungsrechners übergeben Sie uns persönliche Daten sowie Informationen über Ihren Flug. Diese werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übertragen. Wir nutzen die Daten ausschließlich, um Ihren Anspruch durchzusetzen und behandeln diese stets vertraulich.

Kann ich meine Daten löschen lassen?

Selbstverständlich können Sie Ihre Daten löschen lassen, sofern wir diese nicht zur Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen. Kontaktieren Sie dazu jederzeit gern unseren Kundenservice.

Ich muss zur Auszahlung der Entschädigung meine Kontoverbindung angeben. Sind die Daten sicher?

Ja, Ihre Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übergeben und können auf diese Weise nicht von Unbefugten eingesehen werden. Unserere Datenbank wird zudem in einem Hochsicherheits-Gebäude betrieben und ist durch zahlreiche Sicherheitsmechanismen vor externen Zugriffen geschützt.

Geschäftsreisende

Ich habe für meine Arbeitnehmer eine Dienstreise gebucht. Kann ich den Anspruch geltend machen?

Grundsätzlich ist nur derjenige anspruchsberechtigt, der auch tatsächlich den Flug angetreten ist bzw. antreten wollte. Etwas Anderes gilt, wenn im Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass der Anspruch an den Arbeitgeber abgetreten wird.

Kann ich mir die Ansprüche meiner Angestellten abtreten lassen?

Ja. Entweder Sie haben eine solche Abtretungserklärung bereits im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung aufgenommen oder Sie können diese individuell mit Ihren Arbeitnehmern vereinbaren.