Das Wichtigste in Kürze:
- Die Höhe der Entschädigung ist von der Verspätung, mit der Sie das Ziel erreichen, und der Flugdistanz abhängig.
Definitionen:
- Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach München)
- Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Stockholm nach Barcelona)
- Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. München nach Melbourne)
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Ihre Ansprüche bei einem Flugausfall
Wenn Ihr Flug ausfällt, haben Sie nicht nur einen Anspruch auf eine Entschädigung. Abhängig von der Verspätung kommen auch die folgenden Ansprüche in Betracht:
- Verpflegung: Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Verpflegung.
- Ersatzflug oder Erstattung: Bei einem Flugausfall können Sie sich entscheiden, entweder nutzen Sie einen Ersatzflug, um das Ziel zu erreichen oder Sie verzichten auf den Flug und bekommen den Flugpreis erstattet.
- Hotel: Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, haben Sie einen Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel.
Welche Airlines sind betroffen?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Bei Nicht-EU-Airlines greifen diese Regelungen nur, wenn der Flug von einem EU-Flughafen startet. Außerhalb der EU gibt es in Ländern wie den USA, Kanada oder Israel nationale Regelungen, die ähnlich sind, jedoch oft eine niedrigere Entschädigungssumme oder eine weniger strikte Handhabung vorsehen.
Wann verjährt der Anspruch auf Entschädigung?
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen variiert je nach Land. In der EU beträgt die Verjährungsfrist in den meisten Ländern 3 Jahre, in den USA jedoch nur 2 Jahre. Es ist daher wichtig, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Hinweis: Mehr zu Ihren Rechten bei einem Flugausfall erfahren Sie in unserem Beitrag zum Flugausfall.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.