Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung haben Sie einen pauschalen Entschädigungsanspruch zwischen 125€ und 600€. Die Höhe bemisst sich nach der Flugdistanz und den Abflugzeiten Ihres Alternativfluges. Mit steigender Flugstrecke steigen die mit der Flugstörung verbundenen Unannehmlichkeiten. Deswegen hat der EU-Gesetzgeber die folgende Abstufung vorgenommen:

Höhe des Anspruchs gegen die Airline
  • <1500km
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    Hamburg – Mailand
    250€
  • 1500-3500km
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    Berlin – Gran Canaria
    400€
  • >3500km
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    München – New York
    600€

Kein Anspruch besteht dagegen, wenn die Flugstörung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war.

Halbierung der Entschädigung bei Alternativflügen

Wurde der Flug annulliert oder wurde der Fluggast nicht mit befördert (und war kein außergewöhnlicher Umstand dafür ursächlich), so steht dem Fluggast ein Anspruch auf Entschädigung nach den obenstehenden Regelungen zu.

DistanzBis zu 1.500 km
1.500km-3.500km
Über 3.500km
Entschädigung
250,00€
400,00€
600,00€
Ankunft mit Alternativflug
Nicht später als 2 Stunden
Nicht später als 3 StundenNicht später als 4 Stunden (gilt nur für Flüge außerhalb der EU)
Halbierte Entschädigung
125,00€
200,00€
300,00€

Bietet die Fluggesellschaft jetzt jedoch ihrem Fluggast einen Alternativflug an, so kann sich der Anspruch halbieren, wenn er nicht „wesentlich“ später sein Ziel erreicht.

Besonderheiten bei Flugverspätungen

Grundsätzlich und in gefestigter Rechtsprechung steht den Fluggästen auch bei einer erheblichen Verspätung eine Entschädigung zu. Hier hatte der EUGH festgestellt, dass die Unannehmlichkeiten einer erheblichen Verspätung (ab drei Stunden) mit denen einer Annullierung vergleichbar seien.

Somit müssen auch die Entlastungsmöglichkeiten der Fluggesellschaft bei einer Verspätung mit denen der Annullierung vergleichbar sein. Hierzu gibt es zwar noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, doch aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH lässt sich durchaus entnehmen das er der Ansicht ist, dass einer Fluggesellschaft, die ihren Fluggast bei einer Entfernung von über 3.500km unter vier Stunden ans Ziel bringt (vergleichbar einer Annullierung) sich der Haftung zur Hälfte entziehen werden kann.

Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugstörungen
  • Entschädigung bei Flugverspätung
    Mehr als 3 Stunden Verspätung
  • image description
    Überbuchung
  • Entschädigung bei Flugannullierung und Flugausfall
    Annullierung
  • Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
    Verpasster Anschlussflug

Damit gilt folgendes. Ist der Flug erheblich verspätet (was ab drei Stunden der Fall ist) so steht dem Fluggast (wenn auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen) ein Entschädigungsanspruch zu. Das gilt uneingeschränkt für Flüge mit einer Strecke von bis zu 3.500 km.

Sollte der Flug jedoch über 3.500km betragen, muss die Ankunft nicht um drei, sondern um vier Stunden gegenüber der ursprünglichen Planung verspätet sein, um die volle Entschädigung in Höhe von 600,00€ geltend machen zu können. Beträgt die Flugdiszanz über 3500 Km und beträgt die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden, beträgt der Anspruch dagegen 300€.

Werden Sie aufgrund einer Überbuchung Ihres Fluges nicht mitbefördert, ist die Airline zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Dies gilt, wenn die Nichtbeförderung nicht auf vertretbare Gründe zurückzuführen ist. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Entfernung der Flugstrecke.

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Wurde ein Flug gestrichen, ist die Airline dem Fluggast grundsätzlich zur Entschädigung verpflichtet. Seit dem Jahr 2004 ist die sogenannte Fluggastverordnung in Kraft (EU 261/2004). Nach dieser haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde.

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Erreicht Ihr Flug sein Ziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€ pro Person. Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat klargestellt, dass ein Fluggast nicht nur bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung des Fluges, sondern auch bei einer erheblichen Verspätung von über drei Stunden einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung hat.

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Die Erkrankung eines Crewmitgliedes stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Verspätet sich Ihr Flug um mindestens drei Stunden oder wird kurzfristig wegen des Ausfalls der Besatzung annulliert, haben Sie Anspruch […]

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Bei einheitlich gebuchten mehrgliedrigen Flügen, die von der gleichen Airline durchgeführt wurden, steht Ihnen im Falle eines verpassten Anschlussfluges eine Entschädigung von bis zu 600€ zu – und das bis zu drei Jahre rückwirkend.

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Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung haben Sie einen pauschalen Entschädigungsanspruch zwischen 125€ und 600€. Die Höhe bemisst sich nach der Flugdistanz und den Abflugzeiten Ihres Alternativfluges.

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