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Höhere Gewalt bei einer Flugverspätung

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
6.5.2025
|
4
Min. Lesedauer
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Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn sich ein Flug wegen höherer Gewalt verspätet, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Situation für die Fluggesellschaft weder kontrollierbar noch vorhersehbar ist (z.B. bei einem Unwetter oder einem Vogelschlag).
  • Auch bei einer durch höhere Gewalt verursachten Flugverspätung haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung, einen Ersatzflug und gegebenenfalls auf Erstattung des Ticketpreises.
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Was ist höhere Gewalt bei einer Flugverspätung?

Höhere Gewalt liegt bei einer Flugverspätung vor, wenn der Grund für die Verspätung weder kontrollierbar noch vorhersehbar war. Dabei kommt es auf die Perspektive der Fluggesellschaft an:

  • Unkontrollierbar: Der Grund für die Verspätung ist für die Fluggesellschaft nicht beherrschbar und fällt nicht in die Verantwortungssphäre der Fluggesellschaft.
  • Unvorhersehbar: Der Grund für die Verspätung konnte nicht vorausgesehen werden und ist so selten, dass nicht mit ihm zu rechnen ist.

In folgenden Beispielen liegt höhere Gewalt vor:

  • Unwetter: Wenn etwa ein Gewitter plötzlich aufzieht, das Starts und Landungen von unmöglich macht, dann ist die Verspätung eines Flugzeuges auf höhere Gewalt zurückzuführen.
  • Streik: Wenn Flüge durch streikende Mitarbeiter verursacht werden, die nicht zu der Fluggesellschaft gehören (z.B. Fluglotsen, Bodenpersonal, Sicherheitspersonal), dann wurde die Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht. Etwas anderes gilt, wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken, diese gehören in die Risikosphäre der Fluggesellschaft, sodass Streiks in einem solchen Fall keine höhere Gewalt darstellen.
  • Naturkatastrophe: Höhere Gewalt liegt auch vor, wenn eine Flugverspätung durch eine Naturkatastrophe (z.B. ein Erdbeben, Hochwasser o.ä.) verursacht wurde.
  • Vogelschlag: Es kommt gelegentlich vor, dass Flugzeuge mit Vögeln kollidieren und beschädigt werden. In einem solchen Fall liegt höhere Gewalt vor.

Demgegenüber gibt es auch viele Fälle, in denen eine Flugverspätung nicht durch höhere Gewalt verursacht wurde. Zu diesen Fällen gehören:

  • Streik: Wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken, gehört dies in die Verantwortungssphäre der Fluggesellschaft, sodass keine höhere Gewalt vorliegt.
  • Technische Mängel: Wenn sich ein Flugzeug wegen technischer Mängel verspätet, beispielsweise weil die Fluggesellschaft das Flugzeug unzureichend gewartet hat, fällt dies in die Verantwortungssphäre der Fluggesellschaft.
  • Krankheit: Wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft erkranken und dadurch ein Flug ausfällt oder sich verspätet, ist dies keine höhere Gewalt. Vielmehr ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, ausreichend Personal in Bereitschaft zu haben, das notfalls einspringen kann.

Welche Folgen hat es, wenn höhere Gewalt vorliegt?

Wenn ein Flug aufgrund von höherer Gewalt ausfällt oder sich verspätet, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Folgende Ansprüche bestehen allerdings auch, wenn ein Flug aufgrund von höherer Gewalt ausfällt:

  • Verpflegung: Wenn Ihr Flug verspätet ist oder ausfällt, haben Sie einen Anspruch darauf, am Flughafen mit Essen und Getränken versorgt zu werden. Dieser Anspruch besteht bei Kurzstreckenflügen ab 2 Stunden Verspätung, bei Mittel- und Langstreckenflügen ab 3 bzw. 4 Stunden Verspätung.
  • Erstattung: Ab einer Verspätung von 5 Stunden können Sie von ihrem Flug zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Übernachtung: Wenn Ihr Flug ausfällt oder stark verspätet ist, sodass der Flug erst am nächsten Tag startet, haben Sie einen Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel.
  • Ersatzflug: Wenn ein Flug wegen höherer Gewalt ausfällt, haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatzflug.

Allerdings behaupten Fluggesellschaften auch häufig, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Entsprechend sollten Sie der Behauptung der Fluggesellschaft nicht ungeprüft glauben.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn die Fluggesellschaft behauptet, dass ein Flug wegen höherer Gewalt verspätet ist?

Fluggesellschaften behaupten häufig, dass ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände ausfällt, obwohl tatsächlich keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

  1. Belege sammeln: Dokumentieren Sie das Ereignis und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Fotos vom Wetter etc.).
  2. Unabhängig recherchieren: Informieren Sie sich selbst über das angebliche Ereignis. Handelte es sich um einen Sturm, oder war das Wetter am Flughafen tatsächlich ruhig? Dazu trägt die Fluggesellschaft die Beweislast dafür, dass höhere Gewalt vorlag.
  3. Unterstützung: Ziehen Sie Experten zurate, die Ihre Erfolgsaussichten einschätzen können. Unsere Dienste wie können Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
  4. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner: Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihnen trotz der Behauptung höherer Gewalt eine Entschädigung zusteht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist höhere Gewalt bei Flugverspätungen?
Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Grund für die Verspätung weder vorhersehbar noch vermeidbar war.
Was zählt alles zu höherer Gewalt bei Flugverspätungen?
Zu höherer Gewalt bei Flugverspätungen gehören beispielsweise Vogelschläge oder Unwetter. Keine höhere Gewalt liegt vor, wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken.
Wer haftet, wenn ein Flug wegen höherer Gewalt ausfällt?
Wenn ein Flug wegen höherer Gewalt ausfällt, haftet niemand. Sie haben weiterhin einen Anspruch auf einen Ersatzflug, allerdings besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
Wer muss höhere Gewalt beweisen?
Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast dafür, dass höhere Gewalt vorliegt.
Wer trägt die Kosten bei höherer Gewalt?
Die Kosten für das Vorliegen der höheren Gewalt tragen die Fluggesellschaft und die Passagiere. Die Fluggesellschaft indem Sie sich um einen Ersatzflug kümmern muss, der Passagier, indem kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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