Flugausfall wegen erkranktem Flugbegleiter

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
14.5.2025
|
4
Min. Lesedauer
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10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn ein Crewmitglied (Flugbegleiter oder Pilot) erkrankt und dadurch ein Flug ausfällt, haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung.
  • Die Entschädigung beträgt 250 € bis 600 €, abhängig von der Verspätung und der Distanz des Fluges.
  • Wenn der Flug ausfällt, haben Sie einen Anspruch darauf, das Ziel mit einem Ersatzflug zu erreichen.
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Ihre Rechte bei einem Flugausfall oder einer Flugverspätung wegen Krankheit

Wenn Ihr Flug ausfällt, haben Sie stets einen Anspruch darauf, das Ziel mit einem Alternativflug zu erreichen.  

Außerdem haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Kein zumutbarer Alternativflug: Bei der kurzfristigen Absage eines Fluges ist ein Alternativflug zumutbar, wenn der Alternativflug nicht mehr als eine Stunde vor dem bisher geplanten Abflug startet und die Ankunft maximal zwei Stunden später als die bisher geplante Ankunft ist.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände: Auch darf die Absage des Fluges nicht durch unzumutbare Umstände verursacht worden sein. Unzumutbare Umstände liegen vor, wenn die Absage des Fluges durch die Airline nicht hätte verhindert werden können. Bei einem erkrankten Crewmitglied ist dies nur selten der Fall.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Wann liegen bei einem erkrankten Crewmitglied außergewöhnliche Umstände vor?

Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn der Grund für die Verspätung oder den Flugausfall für die Fluggesellschaft sowohl unvorhersehbar als auch unkontrollierbar war. Diese Voraussetzungen liegen nur ganz ausnahmsweise vor. Grundsätzlich gehören Erkrankungen zum üblichen Geschäftsablauf, sodass sich Fluggesellschaften darauf einstellen müssen, dass Flugbegleiter oder Piloten krank werden.

Folgende Beispiele helfen dabei, einzuordnen, wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und wann nicht:

Fälle, in denen kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt:

  • Spontane Krankheit: Wenn ein Crewmitglied spontan ausfällt, stellt dies keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Vielmehr gehören Erkrankungen zum Alltag dazu, sodass Fluggesellschaften Ersatzflugbegleiter und Ersatzpiloten vorhalten müssen.
  • Lebensmittelvergiftung: Wenn ein Mitglied der Fluggesellschaft aufgrund einer Lebensmittelvergiftung ausfällt, stellt dies keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Hintergrund ist, dass Erkrankungen insgesamt üblich sind, sodass eine Airline auch damit rechnen muss, dass gelegentlich seltene Erkrankungen auftreten können.
  • Alkoholisierung: Wenn ein Crewmitglied aufgrund einer Alkoholisierung ausfällt, dann gehört das Verhalten des Crewmitgliedes zum Verantwortungsbereich der Airline.
  • Unfall: Wenn eine Airline ihre Crew abholt und zum Flughafen fährt, stellt ein Unfall auf dem Weg grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar, da der Transport der Crew in den Risikobereich der Airline fällt.

Beispiel, wann ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt:

  • Notlandung: Wenn durch eine Notlandung die Höchstarbeitszeit von Piloten überschritten wird, sodass die Piloten nicht einsetzbar sind und das Flugzeug an einem Flughafen landet, dass von der Fluggesellschaft eigentlich nicht angeflogen wird, dann liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.

Wie hoch ist Ihre Entschädigung?

Die Entschädigung für die Absage eines Fluges liegt zwischen 250 € und 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Die Höhe der Entschädigung sinkt um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen.

  • Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.

Wenn Ihr Flug sich verspätet, erhalten Sie ab einer Verspätung von 3 Stunden eine Entschädigung, wobei die Entschädigung gleich hoch ist wie bei der Absage des Fluges.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ein Pilot krank ist?
Wenn ein Pilot krank ist, springt ein Ersatzpilot ein. Fluggesellschaften haben immer einige Piloten in Bereitschaft.
Ist Krankheit der Flugbesatzung ein außergewöhnlicher Umstand?
Krankheit der Flugbesetzung ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Ist Krankheit des Piloten ein außergewöhnlicher Umstand?
Die Krankheit des Piloten ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Ist Krankheit ein außergewöhnlicher Umstand?
Krankheit ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Besteht bei Krankheit des Piloten ein Anspruch auf Entschädigung?
Wenn ein Flug wegen einer Krankheit des Piloten ausfällt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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