Ist der Abflug relevant für eine Entschädigung?
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern kosten Zeit und Nerven. Wenn aber nur der Abflug des Flugzeugs verspätet ist, sichert Ihnen das noch nicht unbedingt eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Passagiere nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem verspäteten Abflug?
Der Anspruch auf eine Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden näher erläutern:
- Verspätung von mindestens 3 Stunden: Der Flug muss am Endziel mindestens 3 Stunden verspätet ankommen. Der Zeitpunkt des Abflugs spielt also nicht die entscheidende Rolle.
- Flug innerhalb der EU oder mit einer EU-Fluggesellschaft: Die Entschädigungsregelung gilt nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen, oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
- Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft: Die Airline muss für die Verspätung verantwortlich sein. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechten Wetterbedingungen oder Streiks der Flugsicherung besteht kein Anspruch. Mehr dazu in unserem Beitrag “höhere Gewalt“.
Wie hoch ist die Entschädigung bei verspätetem Abflug?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Verspätung:
- Bis 1.500 km: 250 Euro
- 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro
Wie setzen Sie Ihre Entschädigung durch?
Um Ihre Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen. Das kann oft zeitaufwendig und kompliziert sein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit wenigen Klicks über den Entschädigungsrechner zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Unser Service übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich Ihr Geld erhalten.
Wichtige Gerichtsurteile zur Flugentschädigung
Mehrere Gerichtsurteile haben die Rechte von Fluggästen gestärkt. Hier sind einige wichtige Urteile:
- BGH, Urteil vom 19.11.2009 – Xa ZR 78/08: Passagiere haben auch bei technischen Problemen der Airline Anspruch auf Entschädigung.
- EuGH, Urteil vom 23.10.2012 – C-581/10: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass auch bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Was tun bei außergewöhnlichen Umständen?
In Fällen von außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder Streiks der Flugsicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Hier greift die EU-Verordnung nicht, da die Fluggesellschaft keine Verantwortung für die Verspätung trägt. Allerdings sollten Sie immer prüfen, ob auch tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand bestanden hat.
Fazit: Schnelle Hilfe bei verspätetem Abflug
Ein verspäteter Abflug ist ärgerlich, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung erhalten. Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von Compensation2Go und prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro haben. Wir kümmern uns um alles Weitere, während Sie sich zurücklehnen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie lange nach einem verspäteten Abflug kann ich Entschädigung fordern?
In der Regel können Sie bis zu drei Jahre nach dem Vorfall eine Entschädigung geltend machen.
2. Was passiert, wenn die Airline die Entschädigung ablehnt?
Sofern Sie uns Ihren Fall übergeben und wir uns positiv bei Ihnen zurückmelden, brauchen Sie sich um diese Frage nicht weiter zu kümmern. Das Risiko einer Ablehnung der Airline oder auch die Ablehnung vor einem Gericht liegt dann bei uns.