Flugverspätung: Wann besteht ein Anspruch auf Kompensation?

Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
6.5.2025
|
5
Min. Lesedauer
|
10+ Jahre Erfahrung
Jetzt Entschädigung sichern
Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Sie einen Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von 250 € bis 600 €.
  • Der Anspruch besteht auch bei einem Flugausfall und wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Kompensation, wenn sich der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet bzw. ausfällt (z.B. aufgrund von einem Unwetter / einem Vogelschlag).
Flug verspätet oder annulliert?

Jetzt Entschädigung prüfen – kostenlos und unverbindlich

Auszahlung in 24h nach Auftrag
Bis zu 394 € pro Person
Verfahren gegen die Airline ersparen
Jetzt Entschädigung prüfen
Anspruch in 2 Minuten prüfen – kostenlos

Wann besteht bei einer Flugverspätung ein Anspruch auf Kompensation?

Fluggästen steht bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall ein Anspruch auf Kompensation zu. Die Kompensation wird in der Fachsprache auch Entschädigung genannt.

Bei einer Flugverspätung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen, damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.  
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen waren.

In drei Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.
  • Verjährung: Der Entschädigungsanspruch verjährt in Deutschland nach 3 Jahren.

In welchen weiteren Fällen besteht ein Anspruch auf Kompensation?

Neben der Flugverspätung erhalten Fluggäste auch bei einem Flugausfall und einer Nichtbeförderung die Kompensation.

  • Flugausfall: Der Flugausfall unterscheidet sich von der Flugverspätung dadurch, dass der Flug gar nicht mehr stattfindet. Bei einem Flugausfall sind die Voraussetzungen für die Kompensation sehr ähnlich, der einzige Unterschied bei den Voraussetzungen liegt darin, dass der Flugausfall zu keiner Mindestverspätung führen muss. Vielmehr besteht bei einem Flugausfall grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung.
  • Nichtbeförderung: Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn nur einzelnen Passagieren die Mitreise untersagt wird. Wie auch bei dem Flugausfall besteht bei der Nichtbeförderung ein Anspruch auf Kompensation unabhängig von der Dauer der Verspätung.

Auch wenn Ihnen der Mitflug untersagt wird, z.B. weil der Flug überbucht ist, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung.

Wie hoch ist die Kompensation bei einer Flugverspätung?

Die Kompensation bei einer Flugverspätung liegt zwischen 250 € und 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)

Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Bei einem Flugausfall sinkt die Höhe der Entschädigung um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen:

  • Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
  • Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
Hinweis: Bei einer Flugverspätung beträgt die Kompensation bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden ebenfalls lediglich 300 € (also 50 % der 600 €).

Wie fordern Sie Ihre Kompensation ein?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Entschädigung zu beantragen:

  • Selbst einfordern: Sie können sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und eine schriftliche Forderung einreichen. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass viele Fluggesellschaften sehr langsam sind bei der Bearbeitung der Ansprüche.
  • Experten: Alternativ können Sie den Entschädigungsrechner von Compensation2Go nutzen. Dieser Service prüft kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und übernimmt auf Wunsch die gesamte Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie lange kann man eine Entschädigung einfordern?

Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern. Die genaue Frist kann je nach Land leicht variieren. Daher sollten Sie nicht zu lange zögern, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Gelderstattung bei einer Flugverspätung?
Die Erstattung bei einer Flugverspätung liegt zwischen 250 € und 600 € abhängig von der Flugdistanz. Die Entschädigung für Kurzstreckenflüge beträgt 250 €, für Langstreckenflüge 600 €.
Wie hoch ist die Kompensation pro Person bei einer Flugverspätung?
Die Kompensation bei einer Flugverspätung liegt zwischen 250 € und 600 € abhängig von der Flugdistanz. Die Entschädigung für Kurzstreckenflüge beträgt 250 €, für Langstreckenflüge 600 €.
Wie finde ich den Grund für meine Flugverspätung heraus?
Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, darzulegen, aus welchem Grund sich ein Flug verspätet hat.
Wie kann ich eine Flugverspätung nachträglich beweisen?
Flugdaten werden gespeichert, somit können Sie eine Verspätung auch noch nachträglich beweisen.
Wie hoch ist die Kompensation bei einem Flugausfall?
Die Kompensation bei einem Flugausfall liegt zwischen 250 € und 600 € abhängig von der Flugdistanz. Die Entschädigung für Kurzstreckenflüge beträgt 250 €, für Langstreckenflüge 600 €.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

Aktuelle Erstattungen
Widget
Enschädigungsrechner

Flug verspätet oder annulliert?
Per Express zur Entschädigung!

Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.