Coronavirus-Mutation: Lufthansa streicht Flüge
Strenge Einreiseregeln beeinflussen Flugverkehr
- 8. Februar 2021
- 3 Jahre, 10 Monate alt
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Corona-Mutation breitet sich aus
Seit dem 30. Januar gilt eine weitreichende Einreisesperre nach Deutschland. Die Regierung hat die Einreise aus Ländern, in denen sich die ansteckende Mutation des Coronavirus schnell ausbreitet, untersagt. Dazu zählen beispielsweise Irland, Portugal und Großbritannien sowie Südafrika. Mit der Verschärfung der Regeln für Flugpassagiere soll die Ausbreitung in Deutschland weitestgehend verhindert bzw. verlangsamt werden.
Lufthansa muss wieder Flüge streichen
Die Sicherheitsmaßnahmen führten, wie zu Erwarten, zu einem erneuten Einbuch der Buchungen bei den Airlines. Die Lufthansa bietet im Winter beispielsweise zahlreiche Flüge in das beliebte Urlaubsziel Südafrika an. Auch Lissabon ist um diese Zeit eine populäre Destination. Diese Verbindungen wurden nun jedoch deutlich reduziert. Das bestätigte der Spiegel.
Einige wenige Verbindungen bleiben erhalten, um die Konnektivität für Passagiere aufrechtzuerhalten, die aus wichtigen beruflichen oder persönlichen Gründen fliegen müssen.
Passagieren steht eine Rückerstattung zu
Sie sind von einer Flugstreichung durch die Lufthansa betroffen? Obgleich Ihnen aufgrund des außerordentlichen Zustands keine Entschädigung zusteht, sind Sie dazu berechtigt, eine Rückerstattung Ihrer Kosten zu beantragen. Ihnen stehen 100 Prozent des Ticketpreises zu. Verbraucherportale wie Coronaritter.de können den Rückerstattungsantrag kostenlos für Sie übernehmen. Prüfen Sie noch heute, ob Ihnen für Ihre Flugverbindung eine Rückerstattung zu steht!