Das Reisechaos geht weiter. Neue Austragungsorte: Spanien und Portugal

Es streikt mal wieder. Diesmal gehen in Spanien und Portugal die Mitarbeiter der Fluggesellschaften auf die Barrikaden. Chaos programmiert?

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    Es streikt mal wieder. Diesmal gehen in Spanien und Portugal die Mitarbeiter der Fluggesellschaften auf die Barrikaden. Chaos programmiert?

    Urlaubszeit = Streikzeit

    Das Boden- und Kabinenpersonal der Airlines hat es europaweit satt: Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen jetzt, lautet die Parole. Diesen Forderungen verleihen schon den ganzen Sommer massive Streiks Nachdruck. Natürlich wirkt so ein Streik am besten, wenn er richtig weh tut. Und darum drehen die Gewerkschaften zum Ende der Haupturlaubszeit noch mal auf. Am kommenden Wochenende trifft es die Spanien- und Portugalurlauber.

    Betroffen sind Iberia Express, Ryanair und EasyJet. Außerdem die portugiesischen Flughäfen Lissabon, Faro, Porto und Funchal (Madeira). Bei easyJet streiken die Piloten, bei Ryanair das Kabinenpersonal. In den wichtigen portugiesischen Flughäfen legen die Mitarbeiter des Bodenabfertigung-Unternehmens Portway die Arbeit nieder. Reisende werden sich hier und auch für die spanischen Ryanair- und easyJet-Flüge am Wochenende auf Verspätungen einstellen müssen. Die meisten Verbindungen sollen jedoch bedient werden. Sprich: Es können Flüge auch ganz ausfallen. Für Reisende mit Iberia Express bestehe hingegen keine Verspätungs- oder Annullierungsgefahr, heißt es, denn die Flüge könnten auf die Muttergesellschaft Iberia oder die Regionaltochter AirNostrum umgelegt werden.

    Erholung futsch - Entschädigung her!

    Bei aller Beschwichtigung und der Aussicht auf ein weniger turbulentes Wochenende als vor einem Monat beim Lufthansa-Streik - irgendwer wird wieder leiden. Wird stundenlang im Terminal stehen und die Minuten bis zum versprochenen Ersatzflug herunter zählen. Oder wird auf den nächsten Tag vertröstet werden, weil es gar keinen Ersatzflug gibt. Für solche erholungszerstörenden Fälle gibt es zum Glück Entschädigung. Und es gibt Experten, die diese Entschädigung für Sie hereinholen.

    • Ein Flug ist ersatzlos gestrichen = Entschädigung
    • Ein Flug verspätet sich um mehr als drei Stunden = Entschädigung

    Wann liegen "außergewöhnliche Umstände" vor?

    Die Frage ist: Wer streikt? Sind es die eigenen Angestellten, dann muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Das ist bei Ryanair (Piloten) und bei easyJet (Kabinenpersonal) der Fall. Nicht jedoch in den portugiesischen Flughäfen. Hier legt das Bodenpersonal am Wochenende die Arbeit nieder. Und dieses Bodenpersonal ist bei dem externen Unternehmen Portway angestellt, einem Subunternehmer. Damit fällt der Streik für die Betreiber der portugiesischen Flughäfen und für die Fluggesellschaften, die sich dadurch verspäten, unter "außergewöhnliche Umstände". Und die befreien von der Zahlung einer Entschädigung.

    Achtung: Entschädigung ist nicht alles. Für das stundenlange gefrustete Warten stehen Ihnen noch andere Ausgleichsleistungen zu.

    Hunger? Durst? - Das zahlt die Fluggesellschaft!

    Selbst wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in Aussicht stellt, verbringen Sie eine ausgesprochen anstrengende Zeit im Terminal. Zieht sich das Warten auf Ihren Flieger mehr als zwei Stunden hin, muss die Airline Ihnen und Ihren Mitreisenden Essen und Trinken spendieren. Manchmal scheint der nette Angestellte mit den Essensgutscheinen leider anderweitig beschäftigt zu sein. Dann kaufen Sie sich selbst alles Notwendige und reichen die Quittungen ein. Mitunter kommt es ganz dicke, dann geht der nächste Flieger erst am nächsten Tag. Falls sich niemand von der Fluggesellschaft um Transfer und Unterbringung in einem flughafennahen Hotel kümmern sollte, müssen sie selbst handeln. Dokumentieren alle Umstände und Ihre Kosten. Auch hierfür gibt es das Geld zurück.

    Ein Sommer voller Streiks und Personalengpässe geht zur Neige. Die Fluggesellschaften ziehen alle Register, um möglichst kostengünstig aus der Misere herauszukommen. Lassen Sie sich nicht mit Reisegutscheinen oder anderen Mogelpackungen abspeisen. Ihr Recht auf Kompensation ist EU-weit verbrieft. Die Fachleute für Reiserecht setzen Ihre Ansprüche durch.

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