Diese Airlines verweigern Passagieren die Rückerstattung

Reisende der Lufthansa sind am meisten betroffen

Zahlreiche Passagiere haben von den Fluggesellschaften immer noch keine Rückerstattung erhalten. envato elements
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    Tausende Flüge wurden seit März storniert. Jetzt müssen die Airlines betroffenen Passagieren das Geld zurückzahlen, doch viele weigern sich.

    Airlines weigern sich Ticketkosten zu erstatten

    Unbeantwortete E-Mails, lange Warteschleifen in der Telefonhotline – Fluggesellschaften sind aktuell schwer zu erreichen. Insbesondere, wenn es um das Thema Rückerstattung geht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden tausende Flüge gestrichen und Airlines sind verpflichtet betroffenen Passagieren das Geld für die Ticketkosten zu erstatten. Viele kommen dieser Pflicht jedoch aktuell nicht nach.

    Lufthansa erstattet am wenigsten Flüge – dahinter Ryanair & easyJet

    So berichtet auch das Verbraucherportal Coronaritter.de von frustrierten Passagieren, die seit Monaten auf ihre Rückerstattungen warten. Bei den meisten Beschwerden handelt es sich um das Vorgehen der Lufthansa. Über 30 Prozent der Passagiere ohne Rückerstattung warten auf eine Rückmeldung der Airline.

    Lufthansa stand in den letzten Monaten bereits vermehrt in der Kritik aufgrund der Wartezeit, die Passagiere für Ihre Kostenerstattung in Kauf nehmen müssen. Dicht gefolgt ist die Lufthansa in puncto verspätete Rückerstattung von Ryanair, easyJet und Eurowings. Doch bei der Stornierung eines Flugs steht Passagieren laut EU-Fluggastrecht das Geld für die Tickets innerhalb von sieben Tagen zu.

    Coronaritter.de unterstützt Passagiere dabei, dieses Recht geltend zu machen. Sie können Ihre Flugverbindung schnell und unverbindlich online prüfen lassen und erfahrene Anwälte fordern für Sie 100 % des Ticketpreises von der Fluggesellschaft zurück.



    Warum Sie keinen Gutschein annehmen müssen

    Viele Fluggesellschaften haben betroffenen Passagieren Reisegutscheine statt einer Rückerstattung der Kosten angeboten. Reisende müssen das Gutscheinangebot nicht annehmen; das hat auch die EU-Kommission bestätigt. Laut den EU-Fluggastrechten steht Reisenden eine Rückerstattung zu, sollte der Flug von der Fluggesellschaft selbst storniert worden sein.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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