Drohne am FRA sorgt für Flugausfall

Starts und Landungen für eine Stunde unterbrochen weil Luftsicherheit gefährdet

Eine Drohne am Frankfurter Flughafen (FRA) störte den Betrieb des größten Flughafen Deutschlands. fotolia
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    Am 9. Mai 2019, löste eine Drohne am Flughafen Frankfurt (FRA) erneut eine Unterbrechung des gesamten Flugbetriebes aus. 143 Flüge wurden gestrichen. Trotz mehrer Möglichkeiten zur Abwehr ist keine adäquate Lösung in Sicht. Erfahren Sie hier, warum.

    Wieder eine Drohne in Frankfurt

    Am Morgen des 9. Mai musste der Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt/ Main für eine knappe Stunde eingestellt werden. Mehrere Augenzeugen, darunter viele Piloten, hatten im Süden des Flughafen-Geländes eine Drohne gesichtet. Sie soll ca. 1,50m groß gewesen sein – größer als die meisten Standard-Drohnen. Daraufhin untersagten Bundespolizei und Flugsicherung ab 7.30 Uhr sämtliche Starts und Landungen. 143 Flüge mussten in dieser knappen Stunde gestrichen werden bis die Bundespolizei in Absprach mit der Flugsicherung den Flugbetrieb um 8.18 Uhr wieder freigab. Viele landende Flüge wurden umgeleitet, u.a. nach München. Ein Flug von Austrian Airlines aus Wien musste wegen der Sperrung umdrehen.

    Sind Drohnen für Flugzeuge wirklich gefährlich?

    Drohnen können für Flugzeuge tatsächlich gefährlich werden. Trifft eine Drohne den Flügel eines Flugzeuges, verursacht sie höchstwahrscheinlich nur einen geringen Schaden, der normalerweise keine ernsthafte Gefahr darstellt. Trifft die Drohne jedoch auf das Cockpit, könnte die Windschutzscheibe beschädigt werden. Und würde sie vom Motor des Flugzeugs aufgenommen, wäre die Auswirkung katastrophal. Der Motor des Flugzeuges könnte vollständig ausfallen. Die Gefahr einer Kollision der Drohne mit dem Flugzeug ist also tatsächlich real, zumal Drohnen selbst bei Tageslicht von den Piloten kaum zu sehen sind.

    Das Standardverfahren an Flughäfen zum Umgang mit Drohnen

    Werden Drohnen an einem Flughafen gesichtet, gibt es ein Standardverfahren, das auch in in Frankfurt/ Main angewendet wurde. Werden Drohnen über einem Flugplatz gesichtet, sind die Behörden gezwungen, alle Flüge zunächst für 30 Minuten auszusetzen - dies entspricht der durchschnittlichen Akkulaufzeit von Drohnen. Man geht also davon aus, dass Personen, die für die Störung verantwortlich sind, ihre Drohnen innerhalb von 30 Minuten zurück auf den Boden bringen müssen, um den Akku auszutauschen.

    Hintergründe unklar und der Frust steigt

    Landes- und Bundespolizei ermitteln inzwischen, während der Sperrung kam ein Helikopter zum Einsatz, um die Drohne aufzuspüren. Erfolglos. Auch die Suche nach Verantwortlichen und Hintergründen des Drohnenaufenthalts am Flughafen hat bisher nichts zutage gefördert. Der Unmut vieler am Luftverkehrsmarkt Beteiligten wächst: So forderte der Geschäftsführer des Flughafen-Verbandes ADV eine konsequente Verfolgung der Verantwortlichen: „Flughafenbetreiber sind auf schnelle und effektive Abwehrmaßnahmen durch die Polizeibehörden angewiesen, um Einschränkungen für den Flugbetrieb zu vermeiden.“ Inzwischen mischt sich auch vermehrt die Politik in das Thema ein. Das liegt vor allem daran, dass derartige Drohnenvorfälle zunehmen.

    Konsequente Maßnahmen zur Drohnenabwehr lassen noch auf sich warten

    Der letzte Vorfall einer Drohnensichtung in Frankfurt ist noch nicht lange her: Am 22. März 2019 war der Flugbetrieb ebenfalls für eine halbe Stunde lahm gelegt. Deswegen verlangt FDP-Politiker Bernd Reuther ein schlüssiges Konzept der Bundesregierung zur Drohnenabwehr: „Die Bundesregierung ist in Sachen Drohnenabwehr untätig. Die jüngsten Vorfälle belegen, dass wir eine eindeutige Kompetenzzuweisung zur Drohnenabwehr benötigen." Auch der hessische Landtagsabgeordnete Stefan Naas äußerte sich zu dem Thema: „Die Abwehr mit einer Schusswaffe oder einem Wasserstrahl, wie die Antworten der Bundes- und Landesregierung auf unsere Anfragen vorschlagen, können ja wohl nicht ernsthaft eine Lösung für das wachsende Problem sein. Die Landesregierung muss endlich das Zuständigkeitsmikado beenden."

    Abwehrsystem an europäischen Flughäfen bereits vorhanden – an deutschen nicht

    Die Aufregung besteht zurecht, denn es ist nicht so, als wenn es nicht Möglichkeiten zur Drohnenabwehr gebe. Der Kasseler Hersteller Dedrone hat schon zwölf Drohnen-Detektionssysteme an europäischen Flughäfen erfolgreich verbaut – nur noch nicht in Deutschland. Der Geschäftsführer der Firma kritisierte den Helikopter-Einsatz der Bundespolizei als völlig unnötig, da sein System die Drohne problemlos und frühzeitig hätte orten können. Die Pilotenvereinigung Cockpit ist solchen Systemen jedoch skeptisch gegenüber: Die Funksender zur Ortung könnten auch die Systeme der Luftfahrt stören. Außerdem würden fest installierte Abwehrsystem weitere Risiken bereithalten oder gar zu weiteren Störungen führen. Sie schlagen vor, die Drohnen besser erkennbar zu machen, z.B. durch Positionslichter, Funk-Transponder oder eine Signallackierung.

    Warum werden Abwehr-Konzepte nicht umgesetzt?

    Die Bundesregierung hüllt sich zu diesem Thema derweil in Schweigen. Das Hauptproblem sehen viele Beteiligte im Unsicherheit der Verantwortlichkeit: Wer ist für die Umsetzung der Abwehrsysteme und Sicherheitskonzepte verantwortlich bzw. Wer bezahlt das? Da Flugsicherheit in erster Linie ein Thema staatlicher Sicherheit ist, wird die Bundespolizei und der Staat von Airlines und Flughäfen verantwortlich gemacht. Gerade die Bundespolizei ist jedoch mit einem reibungslosen Ablauf der Passagierkontrollen schon über ihrem Limit. Wie soll sie da auch noch umfassende Drohnen-Abwehr-Konzepte umsetzen? Sollte es doch zu einer Reform des Luftsicherheitsgesetzes kommen, wie von FRA-Chef Stefan Schulte im März bereits gefordert?

    Vieles spricht dafür, dass diese Fragen nicht zum letzten Mal dieses Jahr gestellt werden. Nebenbei: In der ganzen Aufregung vergaß das Personal des FRA, die Fluggäste hinreichend zu informieren. Viele Passagiere wussten gar nichts oder nur kaum etwas über die Hintergründe ihres Flugausfalls bzw. ihrer Flugverspätung.

    Rechte der Passagiere bei Flugverzögerung durch Drohnen

    Was bedeutet nun das Auftreten einer Drohne auf dem Flughafen für die Fluggäste? Da Drohnen und ihr Einsatz sich dem Wirkungsbereich der Fluggesellschaft entzieht, werden sie als außergewöhnliche Umstände gewertet. Deswegen können Fluggäste leider keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Verordnung 261/ 2004 erheben. Doch sie können sogenannte Betreuungsleistungen erwarten. Diese können von Erfrischungen und Verpflegung für die Passagiere während der Wartezeit über die angemessene Unterbringung in einem Hotel bis hin zur Erstattung des Ticketpreises reichen. Der Umfang der Leistung für die Fluggäste hängt dabei von ihrer Wartezeit und den Umständen der Verzögerung ab.

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