easyJet streicht zum Ende des Jahres erneut Flüge

Höchstens ein Fünftel des ursprünglichen Flugprogramms

Leere Gates sind aktuell der Normalzustand an vielen europäischen Flughäfen. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Das Coronavirus hat die Welt weiterhin fest im Griff. Für Airlines wird es ein schwieriger Winter. Die irische Fluggesellschaft EasyJet hat nun weitere Flugstornierungen angekündigt.

    Düstere Situation für Airlines

    Steigende Fallzahlen, Reisebeschränkungen sowie die Quarantänepflicht haben es den Airlines dieses Jahr nicht gerade leicht gemacht. Aktuell scheint es auch im Winter noch keine Besserung der Situation zu geben.

    Die Coronakrise hat nahezu jede Fluggesellschaft finanziell in Mitleidenschaft gezogen. Dazu gehört auch easyJet. Der Chef der irischen Billigairline gab nun bekannt, dass im restlichen Quartal nur noch ein Fünftel der ursprünglich geplanten Flüge stattfinden könnte. Zunächst war Lundgren von rund einem Viertel ausgegangen.

    easyJet steht vor weiteren Herausforderungen

    Die Entwicklung zwei neuer Impfstoffe ist aktuell ein kleiner Funken Hoffnung. Allerdings wird es mit Sicherheit noch dauern, bis Impfungen großflächig zur Verfügung stehen werden. In Europa werden aktuell viele neue Lockdowns verhängt, die das Reisen unmöglich machen.

    Für Airlines wie easyJet ist auch die bevorstehende Übergangsphase des Brexits nicht ganz unerheblich. Diese ist mit viel Unsicherheit verbunden – wird es doch noch ein No Deal? Die politischen Entscheidungen werden die Flugbranche massiv beeinflussen.

    Betroffene Passagiere können eine Rückerstattung fordern

    easyJet meldete, dass die Anzahl der Passagiere dieses Jahr um die Hälfte zurückgegangen sei. Die Airline beförderte 2020 48 Millionen Fluggäste. Aufgrund der Reisebeschränkungen und der Angst vor dem Virus war die Nachfrage komplett eingebrochen. Infolgedessen musste easyJet eine Vielzahl von Flügen stornieren und tut dies aktuell immer noch.

    Wer von einer Flugstornierung vonseiten der Airline betroffen war oder ist, hat jedoch einen Anspruch auf eine Rückerstattung. Sollte die Fluggesellschaft sich noch nicht zurückgemeldet haben, können Sie die Hilfe von Verbraucherportalen in Anspruch nehmen. Hier wird Ihr Fall geprüft und erfahrene Verbraucheranwälte übernehmen die Kommunikation mit der entsprechenden Airline. Lassen Sie Ihr Recht durchsetzen und fordern Sie 100 Prozent der Ticketkosten zurück.



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    1. Entschädigung prüfen

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