Einreisesperre nach Deutschland – Kritik an Airlines
Angst vor Coronavirus-Mutation
- 2. Februar 2021
- 3 Jahre, 10 Monate alt
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Für diese Länder gilt die Einreisesperre
Seit dem 30. Januar gilt offiziell eine weitreichende Einreisesperre nach Deutschland. Die Sperre gilt für Länder, in denen sich die ansteckende Coronavirus-Mutation aktuell stark ausbreitet. Dazu zählen Irland und Portugal sowie Großbritannien, Südafrika und Brasilien und die afrikanischen Staaten Lesotho und Eswatini. Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen unterliegen bis zum 17. Februar einem Beförderungsverbot.
Da man jedoch aus den meisten Ländern nicht auf dem Landweg nach Deutschland einreisen kann, sind vor allem Fluggesellschaften von dem Verbot betroffen. Hier werden erneut zahlreiche Flüge storniert werden müssen. Passagieren steht jedoch eineRückerstattung der Kosten zu.
Ausnahmen beim Einreiseverbot
Darf dann keiner mehr aus diesen Ländern einreisen? Nicht ganz. Es soll einige Ausnahmen bei der Einreisesperre geben. So können beispielsweise Deutsche oder in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer weiterhin einreisen. Ausnahmen gelten auch für den Warenverkehr sowie Transitpassagiere.
Bundespolizei kritisiert Fluggesellschaften
Die Bundespolizei hatte zudem am Wochenende mangelnde Kontrolle bei den Einreisebeschränkungen am Flughafen kritisiert. Die Verantwortung für die Überprüfung der digitalen Einreisedokumente sowie des negativen Coronatests liegt bei den Airlines. Diese hätten in den letzten Tagen keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt. Der Chef der Bundespolizei sprach in der Bild am Sonntag von 600 Verstößen innerhalb von 6 Tagen. Zahlreiche Passagiere aus Risikogebieten seien dadurch nach Deutschland eingereist. Die Fluggesellschaften handelten laut Bundespolizei-Chef Romann verantwortungslos, wenn sie die Kontrollen nicht verbessern.