Ihre Rechte bei einem Flugausfall:
- Ersatzflug oder Erstattung: Fluggäste haben einen Anspruch auf einen Ersatzflug. Alternativ können Fluggäste die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
- Entschädigung: Erfolgt die Absage weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (250 € bis 600 €).
- Verpflegung: Passagiere haben einen Anspruch auf Verpflegung (Essen & Getränke), bei sehr langen Wartezeiten sogar auf eine Übernachtung in einem Hotel.
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Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug annulliert wurde?
Bei einem Flugausfall haben Fluggäste einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 250 € bis 600 €, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Kurzfristige Absage: Kunden werden über die Annullierung des Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflug informiert.
- Kein zumutbarer Alternativflug: Die Entschädigung entfällt, wenn Kunden mit einem zumutbaren Alternativflug reisen können.
- Absage zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug: Ein Alternativflug ist zumutbar, wenn der Alternativflug nicht mehr als zwei Stunden vor dem bisher geplanten Abflug startet und die Ankunft maximal vier Stunden später als die bisher geplante Ankunft ist.
- Absage weniger als 7 Tage vor Abflug: Ein Alternativflug ist zumutbar, wenn der Alternativflug nicht mehr als eine Stunde vor dem bisher geplanten Abflug startet und die Ankunft maximal zwei Stunden später als die bisher geplante Ankunft ist. - Keine außergewöhnlichen Umstände: Auch darf die Absage des Fluges nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Absage des Fluges durch die Airline nicht hätte verhindert werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Unwetter der Fall.
- Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet. Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.

In diesen Fällen liegen außergewöhnliche Umstände (nicht) vor:

Wie hoch ist die Entschädigung bei der Annullierung eines Fluges?
Die Entschädigung für die Absage eines Fluges liegt zwischen 250 € und 600 €. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:
- 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach München)
- 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Kopenhagen nach Madrid)
- 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach New York)
Der Flugpreis selbst ist für die Entschädigung ohne Bedeutung. Die Höhe der Entschädigung sinkt um 50 %, wenn Sie mit einem Ersatzflug das Ziel mit geringer Verspätung erreichen.
- Kurzstrecke: Der Alternativflug darf maximal 2 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Mittelstrecke: Der Alternativflug darf maximal 3 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
- Langstrecke: Der Alternativflug darf maximal 4 Stunden später ankommen als der abgesagte Flug.
Weitere Rechte bei der Annullierung von Flügen
Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Fluggäste insbesondere auch einen Anspruch darauf, dass Ziel mit einem Alternativflug zu erreichen. Neben diesen beiden Ansprüchen kommen auch einige weitere Ansprüche bei einem Flugausfall in Betracht:
- Selbst umbuchen: Wenn eine Airline keinen Ersatzflug anbietet und auch auf Aufforderungen nicht reagiert, können Fluggäste selbst einen anderen Flug buchen und die Erstattung der Kosten von der Airline verlangen.
- Erstattung: Anstatt einen Alternativflug anzutreten, haben Passagiere auch die Möglichkeit, von dem Flug zurückzutreten und die Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Dabei müssen Sie keinen Gutschein der Airline akzeptieren. Sie haben einen Anspruch auf Geldzahlung. Die Airline muss auch zusätzlich Kosten erstatten, beispielsweise Kosten für extra Gepäck, die Reservierung von Sitzplätzen usw. Der Erstattungsanspruch besteht auch dann gegenüber einer Fluggesellschaft, wenn Sie den Flug über ein Buchungsportal gebucht haben.
- Rückbeförderung: Wenn mehrere Flüge zusammen gebucht wurden und bereits ein Teil der Reise zurückgelegt wurde, können Fluggäste auch die Rückbeförderung zum Ausgangsflughafen verlangen sowie die volle Erstattung des Ticketpreises.
- Verpflegung: Bei einem Flugausfall haben Fluggäste einen Anspruch darauf, mit Essen und Trinken versorgt zu werden. Der Umfang des Anspruches ist abhängig von der Wartezeit bis zum Ersatzflug. Passagiere, die nur ein bis zwei Stunden warten müssen, haben somit lediglich Anspruch auf Snacks und Getränke, während Fluggäste bei mehreren Stunden Wartezeit eine vollwertige Mahlzeit verlangen können. Airlines müssen die Verpflegung nicht selbst anbieten, es reicht aus, Gutscheine für die Flughafengastronomie auszugeben. Außerdem müssen Passagiere die Möglichkeit bekommen, zwei E-Mails zu schreiben bzw. zwei Anrufe zu tätigen.
Flug annulliert – So gehen Sie vor:
- Entscheidung: Zuerst sollten Sie sich überlegen, ob Sie noch zum Ziel reisen möchten. Wenn nicht, können Sie die Erstattung des Flugpreises verlangen. Andernfalls können Sie den Transport mit einem Alternativflug verlangen.
- Ausfall dokumentieren: Dafür reicht ein Screenshot einer Mitteilung oder ein Bild vom Gate. Dazu sollten Sie dokumentieren, wann Sie mit dem Ersatzflug das Ziel erreicht haben (z.B. indem Sie das Flugticket aufbewahren). So können Sie später die Verspätung beweisen.
- Belege aufbewahren: Sofern Sie zusätzliche Kosten hatten, z.B. für eine Hotelübernachtung, weil die Airline kein Hotel zur Verfügung gestellt hat, sollten Sie die entsprechenden Rechnungen aufbewahren, um später die Erstattung der Kosten verlangen zu können.
- Kein Verzicht: Manche Airlines versuchen Passagiere mit geringen Geldzahlungen o.ä. dazu zu bewegen, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Die Airlines bieten dabei deutlich weniger Geld an, als Passagieren gesetzlich zusteht. Deshalb sollten Sie am Flughafen eine solche Erklärung nicht unterschreiben.
- Ansprüche geltend machen: Anschließend sollten Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Neben der möglichen Erstattung des Flugpreises kommt dabei insbesondere die Zahlung der Entschädigung in Betracht.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.