Flugausfall in der Coronakrise – Wenn die Airline nicht zahlt
So erhalten Reisende trotzdem ihr Geld zurück
- 27. Juni 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Passagiere müssen keine Reisegutscheine annehmen
Um ihre Liquidität während der Corona-Krise zu gewährleisten, haben viele Airlines auf Reisegutscheine statt Erstattungen gesetzt. Passagiere, deren Flug von der Airlines storniert wurde, erhielten einen Gutschein im Wert der Ticketkosten. Diesen können sie im Laufe des Jahres für einen weiteren Flug einlösen. Viele Verbraucherschützer kritisierten jedoch diese Gutscheinlösung. Reisende haben keine Garantie, dass sie bei Insolvenz einer Fluggesellschaft ihr Geld zurückerhalten. Auch die EU-Kommission stimmte dagegen Reisegutscheine verpflichtend zu machen, denn die europäischen Fluggastrechte sollen erhalten bleiben.
Recht auf Rückerstattung bei Flugstornierung
Und die europäischen Fluggastrechte bestätigen, dass Passagiere ein Recht auf die Rückerstattung ihrer Tickets haben, sollte die Airline den Flug stornieren. Im Fall der Corona-Pandemie handelt es sich zwar um einen außergewöhnlichen Umstand, was bedeutet, dass die Fluggesellschaft selbst keine Kontrolle darüber hatte. Reisenden steht deshalb keine zusätzliche Entschädigung zu, doch innerhalb von sieben Tagen muss die entsprechende Airline für die Kosten der Flugtickets aufkommen.
Was tun, wenn die Airline nicht zahlt?
Doch genau das scheint bei vielen Fluggesellschaften gerade problematisch zu sein. Zahlreiche Reisende berichten über mangelnde Kommunikation seitens der Airlines und monatelanges Warten auf eine Rückerstattung. Doch die Rechtslage ist klar. Sollten Sie also noch auf Ihre Rückerstattung warten, können Sie ein Mahnverfahren in Betracht ziehen. Bei besonders teuren Flügen kann sogar eine Klage infrage kommen.
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