Gutschein statt Rückerstattung? Gutscheinlösung für Pauschalreisen beschlossen

Corona-bedingte Gutscheine sind jetzt staatlich abgesichert

Reiseveranstalter können für abgesagte Pauschalreisen nun Gutscheine anbieten. envato elements
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    Aufgrund der Corona-Pandemie konnten zahlreiche Reisende ihre gebuchten Pauschalreisen nicht antreten. Reiseveranstalter dürfen Passagieren nun mit staatlicher Unterstützung einen Reisegutschein statt einer Rückerstattung anbieten.

    Reiseveranstalter können Gutscheine statt Rückerstattung anbieten

    Die Reise- und Tourismusbranche ist von der Coronakrise mit am härtesten betroffen. Seit März wurden zahlreiche Reisen und Flüge abgesagt. Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, verlangen von den Reiseveranstaltern eine Rückerstattung. Da viele Organisationen jedoch mit der Menge an Rückerstattungen nicht hinterherkamen, wollten sie Reisenden stattdessen einen Gutschein anbieten.

    Diesem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag letzte Woche nun zugestimmt. Reiseveranstalter dürfen ihren Kundinnen und Kunden für ausgefallene Reisen künftig auch Gutscheine statt einer Rückerstattung anbieten. Passagiere, die vor dem 8. März eine Pauschalreise gebucht haben, können freiwillig einen Gutschein erhalten, der durch den Staat abgesichert ist. Sollte der Reiseveranstalter Pleite gehen, übernimmt der Staat die Kosten für die abgesagte Reise.

    Passagiere müssen Gutscheine jedoch nicht annehmen

    Nichtsdestotrotz sind Passagiere mit Gutschein an eine erneute Buchung gebunden. Deshalb bleibt die Annahme eines Reisegutscheins auf Freiwilligenbasis. Passagiere können weiterhin selbst entscheiden, ob sie eine Rückerstattung oder einen Gutschein präferieren. Ursprünglich war eine Gutscheinpflicht im Gespräch gewesen, doch die EU-Kommission sprach sich deutlich dagegen aus. Die europäischen Passagierrechte bleiben somit erhalten.

    Die staatliche Absicherung der Gutscheine könnte für viele betroffene Passagiere ein Anreiz sein, sich für einen Gutschein statt einer Rückerstattung zu entscheiden. Doch der Deutsche Reiseverband sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband sehen die Gutscheinlösung kritisch. Sie fände in Realität kaum Anklang bei Kundinnen und Kunden und würden das Liquiditätsproblem der Reiseveranstalter und Airlines nicht nachhaltig lösen.

    Sie warten noch auf Rückerstattung Ihrer Pauschalreise?

    Sind Sie ebenfalls von Corona-bedingten Stornierungen getroffen? Ob Sie auf die Rückerstattung Ihres Flugs oder Ihrer Pauschalreise warten – Verbraucherportale können Passagieren unterstützend zur Seite stehen. Coronaritter.de übernimmt beispielsweise für Sie die Kommunikation mit der Airline oder dem Reiseveranstalter und fordert 100 Prozent der Reisekosten für Sie zurück.

    Sie können Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Sollte Ihnen eine Rückerstattung zustehen, setzen sich erfahrene Verbraucheranwälte für Ihr Recht ein.



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