Hunderte Flugausfälle bei Easyjet

Steht mir eine Rückerstattung und/oder Entschädigung zu?

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    Hunderte Flüge weg

    Es sollte doch besser werden! Wird es aber nicht. Omikron beißt vielleicht nicht ganz so schlimm zu. Dafür erwischt die Virusvariante um so mehr Menschen. Zum Beispiel das Personal von Easyjet. Dem britischen Billigflieger steht die Omikron-Welle bis zum Hals. Darum streicht die Fluglinie hunderte von Verbindungen. Hier die Hintergründe und was Sie tun können.

    Großbritannien liegt flach

    Großbritannien zählt zu den Ländern, die ihre Corona-Maßnahmen radikal heruntergefahren haben. War vielleicht ein bisschen früh - jedenfalls sind in der letzten Märzwoche 4,9 von 67 Millionen Briten an Corona erkrankt gewesen. Unter anderem auch das Flug- und Bodenpersonal von Easyjet und anderen britischen Fluglinien. Am 1. Aprilwochenende (pünktlich zum Osterferienbeginn) hat das Luftfahrtunternehmen die Notbremse gezogen. Bis Montag wurden 260 Flüge annulliert.

    Warten auf nichts

    Wie immer in solchen Fällen gibt sich die Airline gelassen. Man habe vor allem Flüge nach Zielen annulliert, die von mehreren Maschinen angesteuert werden. Umbuchungen seien also kein Problem. Die Twitter-Kommentare sitzengebliebener Fluggäste sprechen eine andere Sprache. Von den Flughäfen Paris und Genf wird berichtet, dass es massive Schwierigkeiten mit dem Umbuchen gegeben hat. In England selbst brach in den Airports das Chaos aus. Zum einen waren wegen der aufgehobenen Corona-Regeln mehr Menschen unterwegs. Zum anderen fehlten Mitarbeiter in den Abfertigungshallen. Schlange stehen war angesagt. Und so mancher konnte aus der Schlange gleich nach Hause gehen, weil der Flug doch ausfiel.

    Flugpreiserstattung? - Keine Diskussion!

    Kein Urlaubsflug. Jede Menge Ärger. Und wer zahlt das Ganze? - Auf keinen Fall der Fluggast, dafür sorgt die Europäische Fluggastrechteverordnung. Dieses Regelwerk legt fest, wann einem sitzengebliebenen Passagier Flugpreiserstattungen und Entschädigungszahlungen zustehen. Natürlich ist diese Verordnung auch den Fluggesellschaften bekannt. Darum versuchen sie bereits im Vorfeld den Schaden zu minimieren. Ihre wichtigsten Waffen im Kampf gegen Geldverlust: der Gutschein und die Umbuchung.

    Fangen wir mit der Flugpreiserstattung an. Sie haben bei Easy Jet einen Flug nach Barcelona gebucht, aber ihr Flieger bleibt am Boden. Die Airline bietet Ihnen eine Umbuchung an. Sie lehnen ab. Das ist Ihr gutes Recht. Jetzt bringt die Fluggesellschaft den Gutschein ins Spiel. Damit versucht sie, eine Flugpreiserstattung zu umgehen. Eine Gutscheinlösung muss vom Fahrgast akzeptiert werden. Andernfalls steht Ihnen immer eine Flugpreiserstattung zu. Und zwar innerhalb von sieben Tagen auf Ihr Konto.

    Außergewöhnlich oder nicht?

    Das Geld für Ihren Flug bekommen Sie auf jeden Fall zurück. Wie sieht es mit einer Entschädigungszahlung aus? - So etwas versuchen Fluggesellschaften mit allen Mitteln zu umgehen. Eines davon ist die angebotene Umbuchung auf einen Flug, der mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort eintrifft. Alles, was darüber liegt, muss entschädigt werden. Es sei denn, es herrschen außergewöhnliche Umstände.

    Corona zählt zu den außergewöhnlichen Umständen, die Easyjet & Co von Entschädigungen freisprechen. Beispiel: In einem Land bricht eine Virusvarianten-Infektion aus. Das Auswärtige Amt sagt: Keine Reisen mehr dorthin. So etwas fällt auf jeden Fall unter die außergewöhnlichen Umstände, denn das konnte keine Fluggesellschaft der Welt voraussehen. Aber wie sieht es bei Flugannullierungen wegen Personalmangels aus? In einem Urteil des Landesgerichts Hannover von 2018 wurde dahin entschieden, dass ein Flugausfall wegen der Erkrankung von Besatzungsmitgliedern nicht als außergewöhnlicher Umstand einzustufen sei. Die Fluggesellschaft habe für ausreichend Ersatzpersonal zu sorgen. Im Sommer letzten Jahres hatte sich ein Rechtsanwalt aus Berlin mit seinen Entschädigungsforderungen gegenüber Easyjet genau aus diesen Gründen durchgesetzt. Aktuell gilt allerdings zu klären, ob das explosive Infektionsgeschehen, das derzeit ganze Branchen lahmlegt, nicht doch als außergewöhnlicher Umstand anzusehen sei.

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    Fazit

    Es lohnt sich auf jeden Fall, sich für die Klärung von Entschädigungszahlungen im Umfeld der jüngsten Easyjet-Ausfälle fachliche Unterstützung zu holen. Ansprüche können schnell und unaufwändig geklärt werden.

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