Pauschalreise wegen Corona abgesagt – Geld zurück?

So erhalten Passagiere eine Rückerstattung ihrer Reisekosten

Pauschalreisende erhalten bei Corona-bedingter Absage ihr Geld für die Reise zurück. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Aufgrund des Coronavirus wurden viele Pauschalreisen von Veranstaltern abgesagt. Können betroffene Passagiere Ihr Geld zurückverlangen?

    Dann kriegen Sie Ihr Geld für Ihre Pauschalreise zurück

    Hotels, Flüge, Veranstaltungen, Ausflüge – in den letzten Monaten wurden zahlreiche Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Zwar trifft die Schuld in keinster Weise die Veranstalter oder die Fluggesellschaften selbst, jedoch sollten Reisende auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen.

    Ihre Pauschalreise wurde vom Veranstalter selbst storniert? Dann können sie 100 % des gezahlten Ticketpreises zurückverlangen – eine Rückerstattung steht Ihnen zu. Aktuell erhalten die Veranstalter und Fluggesellschaften viele Anfragen und die Bearbeitungszeit kann sich verzögern.


    Verbraucherinnen und Verbraucher können jedoch auch die Hilfe von Portalen wie Coronaritter.de in Anspruch nehmen. Erfahrene Verbraucheranwälte setzen Ihr Recht für Sie durch – risikofrei und mit nur wenigen Minuten Aufwand.

    Pauschalreise selbst abgesagt – Gab es eine Reisewarnung?

    Viele Reisende haben aus Sorgen um die eigene Sicherheit und aufgrund gesetzlicher Einschränkungen ihre Pauschalreisen selbst storniert. Das muss jedoch nicht zwingend bedeuten, dass Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben müssen. Bis zum 15. Juni galt eine weltweite Reisewarnung, diese wurde nun für die EU sowie den Schengenraum aufgehoben. Sollte Ihre Reise zum Zeitpunkt der bestehenden Reisewarnung stattgefunden haben, haben auch Sie ein Recht auf Rückerstattung. Reisende können 100 % des Reisepreises zurückverlangen.

    Müssen Sie einen Gutschein annehmen?

    Zahlreiche Veranstalter und Fluggesellschaften bieten Ihren Gästen Reisegutscheine oder kostenlose Umbuchungen an. Diese können Sie annehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Verbraucherschützer kritisierten unter anderem die mangelnde Sicherheit für Reisende. Sollte die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter insolvent gehen, ist ein Reisegutschein nicht mehr verwendbar. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt. Hier greifen die europäischen Passagierrechte und sollten Sie stattdessen eine Rückerstattung wünschen, steht diese Ihnen rechtlich zu.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.