Pilotenstreik legt fast skandinavischen Luftverkehr lahm

Die Piloten der Fluggesellschaft SAS streiken für bessere Arbeitsbedingungen

Pilotenstreik bei SAS Scandinavian Airlines - Maschinen bleiben auch am Montag und Dienstag am Boden by Dimitris Vetsikas / pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Seit den frühen Morgenstunden am Freitag befinden sich 1.400 Piloten der SAS Scandinavian Airlines im Streik. 1.500 Flüge sind gestrichen worden, 280.000 Fluggäste bisher betroffen. Auch Flüge von und nach Deutschland. Informieren Sie sich jetzt.

    Viele Passagiere in Stockholm-Arlanda gestrandet

    In der Nacht zu Freitag, dem 26.04.19, trat die komplette Belegschaft der Piloten von SAS Scandinavian Airlines in den Streik. Die Maschinen der Fluggesellschaft blieben seitdem am Boden. Der Luftverkehr zwischen den skandinavischen Ländern ist dadurch deutlich eingeknickt. Schon am Freitag sind 673 Flüge gestrichen worden, 72.000 Passagiere wurden nicht befördert. Das entspricht etwa einem Umfang von 70 % des Flugverkehrs der SAS. Die meisten Fluggäste strandeten am Flughafen Arlanda bei Stockholm. Dort wurden über 100 Flüge gecancelt. In Arlanda wie auch auf den Flughäfen in Oslo und Kopenhagen sah man dieses Wochenende lange Warteschlangen am SAS-Schalter.

    Hintergrund des Streiks: Piloten wollen mehr Geld und planbarere Arbeitszeiten

    Nach bereits monatelangen Tarifverhandlungen brach als Erste die schwedische Pilotengewerkschaft ab und trat in den Streik. Die norwegische und die dänische Gewerkschaft folgten noch in der Nacht. Die Piloten hatten 13% mehr Lohn und ene deutlich Verbesserung der zunehmend schlechter werdenden Arbeitsbedingungen gefordert. 2012 lief die SAS Gefahr insolvent zu gehen. Um das abzuwenden, senkte die Geschäftsführung damals die Mitarbeiterlöhne deutlich. Seitdem wurden sie nie wieder angehoben. Sprecher der SAS betonten, dass man bereit zu Gesprächen sei, aber die Vorstellungen einfach zu weit auseinander lägen. 13% Lohnsteigerung sei nicht umsetzbar.

    Arbeitsbedingungen im Luftverkehr verschlechtern sich zunehmend

    Die SAS will an den Verhandlungstisch zurück, auch wenn sie nach eigener Aussage nur geringe Chancen für einen Kompromiss derzeit sehen. Die Pilotenvereinigung ließ derweil verkünden, dass es ihnen vor allem um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere die Unvorhersehbarkeit der Arbeitszeiten, ginge. Demnach hätten die Piloten keine Kontrolle über den Arbeitsort noch über die Arbeitsdauer, teilweise würden sie an sieben Wochenende in Folge arbeiten. Auch nach monatelangen Verhandlungen hätte SAS hier keine Bereitschaft zum Einlenken gezeigt. Insgesamt streiken daher seit Freitag die 1.400 Piloten und werden das vermutlich auch weiterhin tun.

    UPDATE 29. April: Ca. 1.500 Flüge bisher gestrichen, 1.200 weitere Flugausfälle angekündigt

    Der Streik setzt sich wahrscheinlich bis Mitte der Woche fort. Für Montag und Dienstag wurden 1.200 weitere Flüge gecancelt. Insgesamt waren seit Freitag 280.000 Reisende betroffen. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im skandinavischen Flugverkehr, doch auch Flüge von und zu den größeren deutschen Flughäfen wie Frankfurt, München, Berlin, Hamburg etc. sind betroffen. Einzig die Flüge von Partnern der SAS, die Flüge im Namen der SAS durchführen, sind nicht betroffen. Viele Reisende haben jedoch auch Glück gehabt: Sie konnten entweder ihren Flug rechtzeitig umbuchen oder auf eine andere Airline ausweichen.

    Ebenfalls positiv: Der Kundenservice der SAS hat eine Seite eingerichtet, auf der über sämtliche Flugausfälle und die Rechte der Fluggäste informiert und direkt eine Erstattung angeboten wird.

    Pflichten der Fluggesellschaften bei Flugverspätungen aufgrund eines Streiks

    Im Falle einer Flugverspätung wegen Streiks sollte die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören Verpflegung mit Getränken und Mahlzeiten, Versendung von Fax, Telefonate und E-Mail-Kommunikation sowie Unterbringung im Hotel inkl. dem kostenfreien Transport zum und vom Hotel. Diese Betreuungsleistungen werden durch die Länge der gebuchten Flugstrecke und die Wartezeit bestimmt. Wir haben das in folgender Tabelle einmal zusammengefasst:

    Flugdistanz Verspätung
    bis 1.500 Kilometer ab 2 Stunden
    1.500 - 3.500 Kilometer ab 3 Stunden
    über 3.500 Kilometer ab 4 Stunden

    Ausnahme für Verpflichtungen der Fluggesellschaft gegenüber den Fluggästen

    Die Anspruchsleistungen für Fluggäste gegenüber der Airline werden nur im Fall von außergewöhnlichen Umständen aufgehoben, die nachweislich zum Flugausfall oder zur Verspätung führten. Auf diesen Teil der Verordnung zu Fluggastrechten beziehen sich die Fluggesellschaft auch meistens – dann mit dem Verweis auf extrem schlechtes Wetter. Kann die Fluggesellschaft extrem schlechte Wetterbedingungen nachweisen, unter denen der Flug nicht stattfinden konnte und denen nicht durch Vorbereitung seitens der Fluggesellschaft beizukommen war, verfällt der Anspruch der Fluggäste.

    Anders formuliert: Kann das Flugunternehmen zeigen, dass es keinen Einfluss auf die Ereignisse nehmen konnte, ist es von ihren Pflichten gegenüber ihren Passagieren befreit.

    Aber Achtung: In vielen Fällen kann eine Fluggesellschaft die Behauptung von außergewöhnlichen Umständen nicht beweisen. Und die Beweislast liegt immer bei der Fluggesellschaft.

    Aktuelle rechtliche Entwicklungen

    Bis 2017 galt ein Streik des Flugpersonals als ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Entschädigung der Fluggäste befreit. Ebenso wie schlechte Wetterbedingungen oder unerwartete Mängel der Flugsicherheit wird ein Streik als Ereignis gezählt, das die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann. So wurde es auch in den Erwägungsgründen Abs. 14 der europäischen Verordnung 261/2004 festgehalten. Dementsprechend existieren einige Urteile, die diese Ansicht stützen ( Vgl. BGH-Urteil vom 21.08.12 Az. X ZR 138/11).

    Doch stellt ein Personalstreik keinen allgemeinen Freifahrtsschein für die Fluggesellschaft dar, der den Anspruch der Fluggäste auf Entschädigung aufhebt. Die Bedingungen und Umstände sind stets individuell zu prüfen. Die Chancen stehen allgemein nicht schlecht, da die Gewerkschaften schon mehrere Monate versuchten, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen und die Missstände bei den Arbeitsbedingungen schon mehrere Jahre bekannt ist. Auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes in einem ähnlich gelagerten Fall lässt hoffen, dass Sie als Fluggast der SAS einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. (Vgl. EUGH-Urteil vom 17.04.17 Az. C-195/17)

    Sollten auch Sie vom Flugausfall oder mehrstündigen Flugverspätungen betroffen sein, zögern Sie nicht und errechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Expressentschädigung!

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.