Reisegutscheine statt Erstattung bei Flugausfall

Was steht Passagieren in der Corona-Krise zu?

Fluggesellschaften setzen zurzeit vermehrt auf Reisegutscheine statt Rückerstattungen bei stornierten Flügen. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Viele Fluggesellschaften bieten Passagieren aktuell Reisegutscheine im Wert ihres stornierten Flugs an. Müssen Sie diese Gutscheine annehmen?

    Reisegutscheine sollen Fluggesellschaften entlasten

    Der Flugverkehr ist aufgrund der Corona-Krise nahezu zum Erliegen gekommen. Fluggesellschaften lassen ihre Flugzeuge am Boden und bereits gebuchte Flüge werden storniert. Statt der Erstattung des Flugpreises werden betroffenen Passagieren nun jedoch Reisegutscheine in der Höhe des Ticketpreises angeboten. Damit können sie zukünftige Buchungen bei der Airline bezahlen. Das soll strauchelnde Fluggesellschaften finanziell entlasten und die Liquiditätsengpässe nicht weiter verschärfen. Die Lufthansa bietet Rückerstattung beispielsweise gar nicht mehr an und auch andere große Airlines wie KLM, Air France oder Emirates Airlines verfahren ähnlich.

    Verbraucherschutz übt Kritik

    Anwälte und Verbraucherzentralen sehen die Ausstellung der Gutscheine kritisch. Falls Reiseanbieter oder Fluggesellschaften im Laufe des Jahres insolvent werden, seien die Gutscheine wertlos. Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt außerdem bei Pauschalreisen eine schnelle, faire und sichere Klarstellung. Statt sich mit Gutscheinen über Wasser zu halten, solle die Bundesregierung einen Absicherungsfonds für alle schaffen.

    Das steht Passagieren zu

    Laut EU-Recht erhalten Passagiere nach Absage ihres Flugs das Geld für die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurück. Das können Kunden und Kundinnen nach wie vor schriftlich von den Fluggesellschaften fordern und sind nicht dazu verpflichtet Gutscheine anzunehmen. Haben die Fluggesellschaften nach sieben Tagen nicht gezahlt, sind sie im Zahlungsverzug, denn der Geldbetrag steht Passagieren nach wie vor zu und sie können sich an einen Anwalt wenden. Allerdings wollen Airlines in der Corona-Krise das nun anders handhaben und haben die Verkehrsminister der EU um eine Modifikation der Passagierrechte gebeten. Die Reisegutscheine sollen die Ticketerstattung ersetzen.

    Compensation2Go hält Sie über mögliche Gesetzesänderungen und Modifikationen auf dem Laufenden.

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