Technischer Defekt bei SWISS-Flug LX23

Defektes Fahrwerk: Flug von New York nach Genf muss umkehren

Ein Jet der SWISS musste kurz nach dem Start in New York umkehren, weil das Fahrwerk defekt war. pixabay
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    Am Sonntag musste ein Jet von SWISS auf der Strecke von New York nach Genf nach nur 28 Minuten umkehren. Ursache: Ein technischer Defekt.

    SWISS-Flug dreht wegen defektem Fahrwerk um

    Sonntag, 11. August 2019 – Das war ein kurzer Flug für die Passagiere des SWISS-Fluges LX23. Nach einer halben Stunde im Flugzeug durften sie schon wieder aussteigen. Leider waren sie da noch nicht angekommen. Die Maschine auf dem Flug LX23 von New York nach Genf musste kurz nach dem Start zum Flughafen JFK zurückkehren, da das Fahrwerk sich nicht einziehen ließ. Genauer gesagt: Das rechte Fahrwerk. Da die Piloten kein Risiko eingehen wollten, kehrten sie zum Abflugsort zurück. Dort wurden die 146 Passagiere vom Bodenpersonal der SWISS wieder in Empfang genommen.

    Flugverspätungen durch Ausfall der Maschine

    Der Jet mit dem defektem Fahrwerk, ein Airbus A330-343, steht jetzt auf dem Flughafen-Gelände des JFK in New York. Er soll schnellstmöglich repariert werden. Das wird sich aber noch so lange hinauszögern, bis die Ersatzteile in New York angekommen sind. Vorher wird Fluggesellschaft auf die Maschine verzichten müssen. Als Folge des Defektes und der Umkehr ist es in der Zwischenzeit schon zu Flugverspätungen und einzelnen Ausfällen im regulären Streckennetz der SWISS gekommen. Einige der 146 Passagiere wurden von den SWISS-Mitarbeitern auf andere Flüge umgebucht, anderen wurde ein Hotelzimmer bereitgestellt.

    Technischer Defekt berechtigt zu Entschädigung

    Wenn Sie sich auf dem SWISS-Flug LX23 befanden, steht Ihnen eine Entschädigungssumme von 600 € zu. Laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung berechtigt ein Flugausfall oder wie hier eine Umkehr des Jets aufgrund eines technischen Defektes zu einer Entschädigung durch die Airline. Im Fall von Langstreckenflügen beträgt diese Summe 600 €. Zwar ist die Schweiz kein EU-Mitglied, aber die Rechtsprechung folgt der europäischen Rechtsprechungen in Bezug auf Fluggastrechte in weiten Teilen - insbesondere bei Flugausfällen. Für weitere Informationen können Sie die folgenden Artikel lesen:

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    Außergewöhnliche Umstände - Das zählt dazu

    Fluggastrechte in der Schweiz

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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