Vorsicht Unwetter! – Einschränkungen im Luftverkehr

Mehrere Flüge letzte Woche wegen meteorologischen Gefahren gestrichen

Japan wurde am zweiten Oktober-Wochenende von einem Taifun heimgesucht, daher wurden viele Flüge abgesagt. pixabay
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    Nicht nur Gewitter und Stürme, auch einen Vulkanausbruch und einen Taifun musste der internationale Luftverkehr letzte Woche verkraften. Genaueres zu den Umständen:

    Vulkanausbruch führt zu Flugausfall

    Letzte Woche brach der Vulkan Ätna auf der italienischen Insel Sizilien erneut aus. Der Ätna ist derzeit einer der aktivsten Vulkane auf der Erde. Erst letzten Dezember war er zuletzt ausgebrochen. Der Ausbruch damals war von einem Erdbeben begleitet worden. Es kam zu mehreren größeren Beschädigungen und mehrere Menschen wurden verletzt. Zu dem aktuellen Ausbruch ist bisher noch nicht viel bekannt, aber bisher scheinen sich die Auswirkungen in Grenzen zu halten. Nur der Luftverkehr von und zur Hafenstadt Catania auf der Insel an der italienischen Stiefelspitze ist seit Freitag aufgrund der Aschewolken stark eingeschränkt. Nach Angabe der Behörden fanden lediglich vier Landungen und einige wenige Starts pro Stunde statt. Dadurch kam es zu mehreren Flugausfällen und Verspätungen. Laut der Website des Flughafens in Catania hat sich die Lage am Montag aber wieder normalisiert. Nur Flüge der italienischen Airline Alitalia sind infolge des Streiks letzte Woche immer noch von Flugverspätungen betroffen.

    Flüge nach Japan wegen Taifun gestrichen

    Die Lufthansa hat am vergangenen Freitag und Samstag alle Flüge nach Japan annulliert. Damit ist sie nicht allein – auch die japanische Fluggesellschaft ANA All Nippon Airways und weitere Fluggesellschaften der Lufthansa Group strichen am Wochenende sämtliche Flüge zu und von ihrem Heimatland aus. Der Grund: Der Taifun Hagibis erreichte Japan am Samstag. Die Flughäfen im Land wurden vorübergehend geschlossen. Den Wettereinschätzungen zufolge schwächte der Taifun zwar etwas ab, als er am Samstag auf Japans Küsten traf, war anschließend aber immer noch mit einer Geschwindigkeit von 185 km/ h unterwegs. Am Sonntag öffneten die Flughäfen zwar wieder, konnten den Betrieb aber nur stark eingeschränkt aufnehmen. Über 800 Flüge mussten zunächst abgesagt werden. Der Taifun hat eine deutliche Spur der Zerstörung zurückgelassen, 26 Menschen kamen ums Leben und mehr als 170 Menschen wurden verletzt.

    Entschädigungen bei Unwettern?

    Fluggesellschaften können derartige Naturereignisse verständlicherweise weder beeinflussen noch kontrollieren. Daher gelten Unwetter, wie Gewitter und Stürme, aber auch schwer einschätzbare Wetterlagen im Sinne der europäischen Fluggastrechte-Verordnung als außergewöhnliche Umstände. Können derartige außergewöhnliche Umstände von der Fluggesellschaft für den entsprechenden Flug nachgewiesen werden, entfällt die Entschädigungspflicht der Airlines.

    Für weitere Informationen können Sie hier weiterlesen: Fliegen bei Unwetter & Außergewöhnliche Umstände - Das zählt dazu

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

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