Weltweite Reisewarnung endet, doch Ihr Ziel ist Risikogebiet?
Passagieren steht eine Rückerstattung der Kosten zu
- 30. September 2020
- 4 Jahre, 3 Monate alt
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Jedes zweite EU-Land ist Risikogebiet
Europa scheint aktuell eine zweite Corona-Welle zu erleben. In vielen Regionen ist wieder ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten. Mehr als jedes zweites EU-Land ist mittlerweile auf der RKI-Liste der Risikogebiete vertreten – 15 von 27 Ländern. Zuletzt wurden Tschechien, Luxemburg und das österreichische Bundesland Tirol von der Bundesregierung als Risikogebiete deklariert.
Ende der weltweiten Reisewarnung?
Am 30. September endet die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Diese galt bisher für alle Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums. Die weltweite Reisewarnung wird durch individuelle Warnungen ersetzt, die je nach Lage der Situation in den einzelnen Ländern bestimmt werden soll. Aktuell scheinen die Corona-Infektionen jedoch vielerorts wieder zu steigen, sodass die Reisebranche immer noch nicht aufatmen kann.
Rückerstattung bei Flugstornierungen
Flüge werden immer noch reihenweise storniert. Sollten Sie bereits einen Flug an ein Urlaubsziel gebucht haben, das nun als Risikogebiet gilt, haben Sie ein Recht auf die Rückerstattung Ihrer Kosten. Storniert die Fluggesellschaft Ihren Flug, stehen Ihnen 100 Prozent der Ticketkosten zu.
In der Regel müssen die Airlines Ihnen innerhalb von sieben Tagen das Geld für Ihren Flug erstatten. Doch viele Fluggesellschaften weigerten sich diese Frist einzuhalten und ließen ihre Passagiere monatelang auf ihr Geld warten. Um solche Situationen zu vermeiden, können Passagiere von Verbraucherportalen Gebrauch machen. Hier setzen sich erfahrene Anwälte mit der Airline in Kontakt und fordern gegen eine kleine Provision Ihre Ticketkosten für Sie zurück.