Außergewöhnliche Umstände - Das zählt alles dazu

Aufklärungen und Klarstellungen bei Flugentschädigungen

Welche Umstände sind bei der Durchführung von Flügen außergewöhnlich und welche alltäglich? pixabay
Inhaltsverzeichnis
    Fluggesellschaften versuchen bis zum Schluss, Entschädigungen nicht zahlen zu müssen, wenn sie einen ihrer Flüge streichen musste oder er mehrere Stunden Verspätung hatte. Passagieren fehlt meist das Fachwissen, um die Farce zu durchschauen.

    Sie haben eine Entschädigung von der Fluggesellschaft gefordert...

    ...und so eine Antwort wie die Folgende bekommen?

    […] Der Grund für die Verspätung des Fluges LH XXX waren Restriktionen der Flugsicherung, die entsprechende Anweisungen durch den Flughafen in XXX nach sich zogen. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf Vorgaben und Weisungen der Flugsicherung sowie des Flughafens haben wir jedoch leider keinerlei Einfluss.

    Als Fluggesellschaft haben wir den Anweisungen der Flugsicherung strikt Folge zu leisten. Somit lag die Flugverspätung eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

    (aus einem Antwortschreiben der Lufthansa zur Zahlung von Entschädigungsansprüchen)

    Fluggastrechte-Verordnung

    Antwortschreiben wie diese sind keine Seltenheit. Grundsätzlich galt die Passage zu den außergewöhnlichen Umständen als Ausnahmeregelung. Doch die Fluggesellschaften bedienten sich schon immer regelmäßig dieser Passage der Verordnung, um einen Entschädigungsanspruch zurückzuweisen. Egal, ob dieser rechtmäßig war oder nicht.
    Grundsätzlich heißt es in der Fluggastrechte-Verordnung: "Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." (EU VO 261/04 Art. 5 Abs. 3)

    Die Beweislast, DASS alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, liegt dabei bei der Fluggesellschaft. Ein pauschales Antwortschreiben wie das Obige reicht also nicht zur Ablehnung Ihres Entschädigungsanspruches aus!

    Fluggesellschaften versuchen Entschädigungen zu umgehen

    Für den Anspruch auf Entschädigung ist der Grund einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls von wesentlicher Bedeutung. Außerdem ist es als Passagier ebenso wichtig, rechtzeitig über diesen Grund von der Fluglinie informiert zu werden. Es kommt immer wieder vor, dass eine Airline versucht, einen technischen Defekt am Flugzeug als einen Umstand schlechter Wetterbedingungen zu verklären. Derartige Täuschungsversuche werden dann meist erst bei einer Prüfung durch das Gericht offensichtlich.

    Ebenso kommt es immer wieder vor, dass Airlines falsche Auskünfte gegenüber ihren Passagieren zu deren rechtlichen Situation machen. Sie nutzen die Unkenntnis der Fluggäste über ihre Rechte aus, um sich um Entschädigungszahlungen zu drücken. Typische Aussagen sind, dass ein technischer Defekt keinen Anspruch auf Entschädigung herleiten würde, oder dass sie für einen technischen Defekt nicht verantwortlich sind. Dabei gehören technische Defekte zum betrieblichen Risiko eine Airline und stellen dementsprechend keine außergewöhnlichen Umstände dar, die die Airline von ihrer Verantwortung befreien würden.

    Außergewöhnliche vs. alltägliche Umstände im Luftverkehr

    Außergewöhnlicher Umstand KEIN außergewöhnlicher Umstand
    Schwere Unwetter
    Nicht vorhersehbare Wetterlagen
    Luftraumsperrung wegen austretender Vulkanasche
    Regen,
    Leichter Schneefall
    Nebel
    allgemein "Schlechtes Wetter"
    Startverbot aus Sicherheitsgründen durch Flugsicherung
    Terrordrohung
    Überfüllung des Luftraums
    Verlust des Start- oder Landeslots, z.B. durch langsames Boarding
    Technische Fehler der Flugsicherung oder des Flughafens Technische Mängel & Defekte am Flugzeug**
    Angekündigte Streiks* Mitarbeitermangel wegen Krankheit oder Kündigung
    Fehlen des Luft- oder Bodenpersonals

    *Die Einschätzung von Streiks als außergewöhnlicher Umstand ist nicht in Stein gemeißelt. Es gab jetzt schon mehrere
    Fälle, in denen die Fluggesellschaft die Passagiere bei einem Streik entschädigen musste. Lese Sie auch: Ryan entschädigt bei Streiks

    **Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, lesen Sie hier weiter: Technische Defekte.

    Kein außergewöhnlicher Umstand: Schlechter Service

    Ein schlechter Kundenservice ist zwar kein Trick des Unternehmens in dem Sinne, aber er wirkt sich gleichermaßen auf die Entschädigungsrate für die Fluggäste aus. Gleiches gilt, wenn die Fluggesellschaft gar nicht erst auf Kundenanfragen zu Entschädigung antwortet und versucht, den Anspruch des Fluggastes auf Entschädigung „auszusitzen“. Alternativ versucht mancher Kundenservice auch, die Fluggäste durch den Hinweis auf Prozesskosten und den sehr wahrscheinlich negativen Ausgang des Prozesses für den Fluggast, diesen von seinem Entschädigungsanspruch abzubringen.

    Kurze Thementexte zu Flugentschädigung, Flugverspätung, Fluggastrechte und Flugausfall
    Alles auf einen Blick: Flugverspätung, Flugausfall & Flugentschädigung Compensation2Go Magazin

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