Corona-Flugausfall: Erstattung oder Entschädigung?
Passagiere haben ein Anspruch auf ihr Geld
- 27. April 2021
- 3 Jahre, 5 Monate alt
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Keine Entschädigung bei coronabedingtem Flugausfall
In der Regel steht Passagieren bei einer erheblichen Flugverspätung oder einem Flugausfall eine Entschädigung zu. Das ist in der europäischen Fluggastverordnung festgelegt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der gebuchten Strecke. So kann die Summe bis zu 600 Euro betragen.
Allerdings greift dieses Recht nicht, wenn der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert wird. Dazu zählt aktuell auch die Coronapandemie. Die meisten Airlines haben in diesen Zeiten keine Planungssicherheit und können Entscheidungen der Regierung wie Eingangsbeschränkungen oder Quarantänepflichten nicht vorhersehen. Aus dem Grund wird keine Entschädigung fällig.
Passagieren steht eine Rückerstattung der Kosten zu
Obwohl Passagieren bei coronabedingtem Flugausfall keine zusätzliche Entschädigung zusteht, haben sie ein Recht auf die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten. 100 Prozent des Preises muss von den Airlines zurückerstattet werden, da sie die Beförderung nicht ausführen konnten.
Doch wie kommen Passagiere am besten an ihre Rückerstattung? Viele Airlines haben den Antragsprozess auf ihren Webseiten erschwert und bearbeiten die Rückerstattung nur zögerlich. Allerdings steht Fluggästen das Geld innerhalb von sieben Tagen zu. Verbraucherportale wie Coronaritter.de können Passagiere unterstützen und den Antrag bei der Fluggesellschaft stellen sowie das Geld einfordern.