Coronavirus: Flugausfall wegen Grenzschließung

Informationen für Flugpassagiere

Vielerorts werden Flughäfen geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Nach zahlreichen Grenzschließungen aufgrund des Coronavirus wird der Flugverkehr weiter eingeschränkt. Für gestrichene Inlandsflüge können Sie jedoch eine Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern.

    Diese Länder haben ihre Grenzen geschlossen

    Nachdem die USA und Israel einen Einreisestopp für Europäer eingeführt haben, schließen weitere Länder nach und nach Ihre Grenzen. Italien ist bereits seit letzter Woche eine Sperrzone. Deutschland schließt nun weitgehend die Grenzen zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Die Grenzschließung gilt ab heute (16. März), 8 Uhr.

    Diese Länder haben Ihre Grenzen komplett oder teilweise für deutsche Reisende geschlossen:

    Argentinien Österreich
    Bhutan Peru
    Dänemark Polen
    Ecuador Russland
    Estland Schweiz
    Gabun Spanien
    Jamaika Slowakei
    Kolumbien Tschechien
    Litauen Türkei
    Lettland Ukraine

    (Stand: 16. März, 10:00)

    Sie sind gerade in einem dieser Länder unterwegs? Deutsche Staatsbürger dürfen in jedem Fall wieder in ihr eigenes Land zurückkehren. Aktuelle Informationen finden Reisende auf der Seite des Auswärtigen Amts.

    Wurde Ihr Flug gestrichen?

    Hatten Sie in den nächsten Wochen einen Flug in eines der Risikogebiete gebucht oder sind die Grenzen zu Ihrem Reiseland geschlossen worden? Solange die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert, erhalten Sie die Ticketkosten zurück und haben oft die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. Stranden Passagiere über Nacht an einem Flughafen, haben sie Anspruch auf die Unterbringung in einer Unterkunft sowie die Beförderung dorthin.

    Update (20. März): Die EU-Kommission hat neue Leitlinien für Verkehrsunternehmen veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, dass Fluggästen bei Flugannullierungen aufgrund des Coronavirus keine zusätzliche Entschädigung zusteht. Covid-19 gilt offiziell als "außergewöhnlicher Umstand", der sich weitgehend der Kontrolle der Airlines entzieht und außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs befindet.

    Was können Sie bei Verdacht auf Coronavirus tun?

    Die Symptome des Coronavirus sind nicht bei jeder infizierten Person sichtbar. In jedem Fall sollten Sie die allgemeinen Hygieneempfehlungen befolgen und bei Verdacht auf COVID-19 Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst informieren.

    Schützen Sie Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, indem Sie soziale Interaktionen minimieren und Reisen auf das Notwendigste beschränken.

    Corona Verdacht Infografik - Was tun?
    Treffen Sie bei Verdacht auf COVID-19 die richtigen Maßnahmen. envato elements

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.