Die nächste Eskalationsstufe: Streik bei Lufthansa

Dieser Sommer schreit nach Entschädigung: Bei Lufthansa geht nichts mehr. Gibt es dafür wenigstens Entschädigung?

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    Dieser Sommer schreit nach Entschädigung: Bei Lufthansa geht nichts mehr. Gibt es dafür wenigstens Entschädigung?

    Dieser Sommer schreit nach Entschädigung: Bei Lufthansa geht nichts mehr

    Es ist, als hätte sich jemand hingesetzt und einen genauen Plan gemacht: Wie verderbe ich in diesem Sommer allen Flugreisenden die Urlaubslaune? Seine Umsetzung: Erst Corona; dann längere Flugzeiten wegen Kriegsausbruchs; dann Personalmangel; dann das Rätsel des verschwundenen Koffers; und zum Schluss - Streik! Gegenwärtig befinden wir uns in der letzten Eskalationsphase. Bei Lufthansa geht nichts mehr.

    Wo bist du dieses Jahr gewesen? - In der Wartehalle!

    9,5 Prozent mehr Gehalt fordert verdi. Das klingt nach einer längeren Auseinandersetzung. Ab Mittwoch, 27.7.22, wird schon mal mit dem Säbel gerasselt. Das soll sich bis Donnerstag früh hinziehen, aber das Nachbeben reicht sicher bis zum Wochenende. In Frankfurt und München fallen Mittwoch fast alle Flüge aus! Mit anderen Worten: Rund 134.000 Passagiere kommen nicht vom Fleck. Urlaub findet dieses Jahr in der Wartehalle statt. Gibt es dafür wenigstens Entschädigung?

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    Sie hatten genug Ärger - verzichten Sie auf nichts!

    Ihr Flug ist dem Streik zum Opfer gefallen. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten der "Wiedergutmachung":

    • Erstattung des Flugpreises
    • Ersatzflug
    • Betreuungsleistungen
    • Entschädigung

    Erstattung: Sie fordern von der Fluggesellschaft Ihr Geld zurück. Dann muss es innerhalb von 7 Tagen auf Ihrem Konto sein. Reisegutscheine zählen nicht.

    Ersatzflug: Sie buchen bei der Fluggesellschaft zeitnah einen anderen Flug an Ihr Ziel. Zeitnah kann auch am nächsten Tag bedeuten. Ihnen stehen für die Wartezeit Betreuungsleistungen zu. Und im Bedarfsfall die Übernachtungskosten.

    Betreuungsleistungen: Warten macht hungrig und durstig. Die Airline ist verpflichtet, Sie ab zwei Stunden "Zeittotschlagen" mit Getränken und Mahlzeiten zu versorgen. Auch Telefonate und Emails müssen Ihnen ermöglicht werden. Im Nichtversorgungsfall verpflegen Sie sich selbst und sammeln die Quittungen.

    Entschädigung: Die Zahlung von Ausgleichsleistungen, auch Entschädigung genannt, ist an komplizierte, aber klar formulierte Bedingungen geknüpft. Eine Entschädigung kann auch Passagieren zustehen, die sich Ihren Flugpreis erstatten lassen oder einen Ersatzflug in Anspruch nehmen.

    Entschädigung - eine Wissenschaft für sich

    Entschädigungszahlungen kosten die Fluggesellschaften richtig Geld. Darum freuen sie sich über jeden Grund, sie nicht zahlen zu müssen. Zum Beispiel den "außergewöhnlichen Umstand". Bebt in Frankfurt die Erde, bleibt die Entschädigungskasse geschlossen - das sieht jeder ein. Nicht einzusehen ist, warum Lufthansa den Streik ihrer Mitarbeiter einem Erdbeben gleichsetzt. Mag ja sein, dass der Ausstand des Bodenpersonals für die Airline erdbebenähnliche Folgen hat. Dennoch: Ein legaler Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Lufthansa kommt um die Entschädigung nicht herum.

    Bekommen Sie Entschädigung? In welcher Höhe?

    Es hängt von den Umständen ab, ob Sie entschädigt werden und mit welcher Summe. Geregelt ist das alles in der Europäischen Fluggastrechteverordnung - einer starken Verbündeten sitzengebliebener Passagiere. In ihrem Streben nach Gerechtigkeit berücksichtigt die Verordnung verschiedene Berechnungsgrundlagen:

    • Distanz des Fluges
    • Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Flugausfall
    • Angebot eines Ersatzfluges
    • Dauer der Wartezeit auf den Ersatzflug

    Im Fall der größten anzunehmenden Panne ist ab einer Flugdistanz über 3.500 km eine Entschädigung von 600 Euro drin. Pro Passagier. Kein Urlaub, aber ein Trost.

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