Erstattung UND Entschädigung nach Flugverspätung?!

Doppelter Ausgleich bei Stornierung nach Flugverspätung

Die Fluggesellschaft des Reiseveranstalters Thomas Cook musste einem Mann aus Norwegen Entschädigungen zhalen, obwohl er den Flug nicht angetreten hatte. pixabay
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    Erstaunlich, aber wahr und offensichtlich nur in Norwegen: Ein Fluggast bekam eine Entschädigung zugesprochen, obwohl er seinen Flug storniert hatte. Wie es dazu kam…

    24 Stunden Flugverspätung bei Thomas Cook

    Während viele Fluggäste in den EU-Staaten trotz der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Probleme haben ihre berechtigte Entschädigung für Flugausfälle und Flugverspätungen von den Airlines zu erhalten, hat ein Norweger jetzt sowohl eine Erstattung des Ticketpreises als auch eine Entschädigungszahlungen für die Flugverspätung von 24 Stunden erhalten. Und das obwohl er den Flug gar nicht antrat. Denn als sein Flug von Oslo nach Alanya der Fluggesellschaft Thomas Cook die 24 Stunden-Marke in ihrer Verspätung erreichte, beschloss der norwegische Passagier, den Flug zu stornieren. Er nutze das Reiserücktrittsrecht und erhielt seine Ticketkosten zurück. Da es sich um eine Pauschalreise handelte, machte er den Rücktritt auch beim Reiseveranstalter geltend.

    Thomas Cook lehnt Entschädigung zunächst ab

    Nachdem er vom Reiseveranstalter sein Geld zurück erhalten hatte, wandte sich der unbekannte Norweger an die Fluggesellschaft und forderte eine Entschädigung für die 24 Stunden Flugverspätung und die für ihn daraus entstandenen Umstände. Die Airline Thomas Cook lehnte die Forderungen mit dem Verweis ab, dass er die Reise ja storniert und damit nicht angetreten habe. Folglich schließe das nach EU-Recht eine Entschädigung aus. Damit gab sich der norwegische Herr nicht zufrieden und fragte bei der norwegische Schlichtungsstelle nach. Das norwegische Pauschalreise-Amt gibt ebenso wie die Schlichtungsstellen hierzulande eine Empfehlung in Entschädigungsfällen ab, an die sich die Airlines zwar nicht halten müssen, aber es meistens tun.

    Schlichtungsstelle empfiehlt Entschädigung trotz Nichtantritt

    Die Beamten des besagten Pauschalreise-Amtes entschieden, dass dem Mann eine Entschädigung zustehe, obwohl er die Reise nicht angetreten habe und bereits das Reiserücktrittsrecht genutzt hatte. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass eine Entschädigungszahlung nicht zwangsläufig nur die entstandenen Kosten kompensieren soll, sondern auch die unangenehmen Umstände, die sich durch die Flugverspätung oder den Flugausfall ergeben haben. In diesem Fall wäre dem Mann sein kompletter Urlaub ruiniert worden und das sei durch die Ticketerstattung nicht kompensiert. Thomas Cook gab nach und folgte der Empfehlung des Amtes und zahlte 400 Euro Entschädigung an den Mann.

    Nur in Norwegen: Rückerstattung kompensiert nicht die entstandenen Umstände

    Das ist nicht der erste bekannte Fall eines sozusagen doppelten Ausgleichs. Im Sommer 2018 wurde bereits ein Paar entschädigt, das ebenfalls seinen Flug gar nicht angetreten und dementsprechend die Ticketkosten bereits zurückerhalten hatte. Man darf aber an dieser Stelle auch nicht vergessen, dass Norwegen kein Mitglied der EU ist und dementsprechend seine eigenen Fluggastrechte bestimmen kann und sich nicht an die Rechtsprechung des EuGH halten muss. Nichts desto trotz wünscht man sich, dass die Richter hierzulande die Einstellung der norwegischen Beamten teilen würden.

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