Flugentschädigung bei Absage oder Verspätung
Wie läuft das in der Pandemie?
- 14. April 2021
- 3 Jahre, 9 Monate alt
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Verspätung des Flugs
Ihr Flug hat Verspätung? Das kann eine Vielzahl an Gründen haben. Dazu zählen beispielsweises schlechtes Wetter, technische Mängel oder Verspätung der Crew. Sollte die Verspätung Ihres Flugs mehr als drei Stunden betragen, gilt diese als „erhebliche“ Verspätung. In diesem Fall steht Ihnen eine Flugentschädigung zu. Zu sogenannten außergewöhnlichen Umständen zählen schweres Unwetter, Luftraumsperren oder die Pandemie. Hierüber hat die Airline selbst keine Kontrolle.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich hierbei nach der Länge der gebuchten Strecke. Je mehr Kilometer Sie fliegen, desto höher die Entschädigung. Die Beträge reichen hier von 250 Euro bis zu 600 Euro pro Person. Sie können den Anspruch auf eine Entschädigung bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern.
Flugstornierung in der Coronapandemie
Bei einem Flugausfall haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Doch auch dieses Recht gilt nur bei Fällen, die keine außergewöhnlichen Umstände umfassen. Hier wird für die Höhe des Betrags erneut zwischen Kurz-, Mittel- und Langstrecke unterschieden.
Sollte Ihr Flug coronabedingt storniert worden sein, steht Ihnen zwar laut EU-Passagierrecht keine Entschädigung zu, doch Sie erhalten 100 Prozent Ihrer Ticketkosten zurück. Diese müssen Sie in der Regel bei der Airline oder über ein Vebraucherportal einfordern.