Fluggesellschaft verweigert Entschädigung: Was kann ich tun?
Wenn Ihnen eine Entschädigung zusteht, die Airline aber nicht zahlen will
- 10. Juli 2019
- 5 Jahre, 3 Monate alt
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Mit dem Flieger ab in den Urlaub! Oder doch nicht?
Vielleicht kennen auch Sie folgende Situation: Das ganze Jahr arbeitet man auf seinen Urlaub hin und freut sich an diesem Morgen selbst über das viel zu frühe Weckerklingeln. Eifrig hat man in den letzten Tagen sämtliche Dinge erledigt, organisiert und vorbereitet, damit es endlich losgehen kann. Man beeilt sich, obwohl eigentlich genügend Zeit wäre, nur um wirklich pünktlich am Flughafen anzukommen und dann das: Ihr Flug wird sich verspäten, um wie viele Stunden kann man Ihnen noch nicht genau sagen. Die erste Euphorie ist plötzlich wieder verschwunden und die kurz verspürte Entspannung verfliegt innerhalb weniger Sekunden. An dieser Stelle sind die Fluggastrechte eigentlich eindeutig…
Fluglinien gegen Verbraucherschützer: Streit vorprogrammiert
Wie gesagt, eigentlich sind Ihre Rechte klar geregelt: Bei einer Verspätung ab drei Stunden steht den Reisenden laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Diese ist abhängig von der jeweiligen Distanz der Flugstrecke und kann zwischen 250 und 600 € betragen. Ausnahmen werden an dieser Stelle gemacht, wenn die Verzögerung auf so genannte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Hierzu zählen beispielsweise eine politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, bestimmte Wetterbedingungen oder besondere Arten des Streiks. Gern berufen sich die Airlines auf genau diese Umstände und verweigern eine Entschädigung, obwohl Ihnen als Passagier diese zustehen würde. Es gilt hier, stets eine genaue Überprüfung des Sachverhaltes vorzunehmen.
Welche Fluggesellschaften besonders negativ auffallen
Im Laufe der Jahre erwiesen sich verschiedene Fluggesellschaften als unterschiedlich kooperativ. Besonders verbraucherfeindlich sind beispielsweise Ryanair, Turkish Airlines, Aeroflot und zum Teil auch Easyjet. Die ungarische Billigfluggesellschaft Wizzair mit Sitz in Budapest verteidigt laut des Europäischen Verbraucherzentrums den Titel als kundenfeindlichste Airline Europas. Wizzair hatte Flüge um mehrere Tage verschoben und sich geweigert, in irgendeiner Weise einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Sie berief sich auf ihre Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen keinerlei Ausgleichsleistungen vorgesehen werden. Aber ist das rechtens?
Wizzair will von Fluggastrechten nichts wissen
Neben einem Entschädigungsanspruch, steht Passagieren eine Ersatzbeförderung zu. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Reisenden schnellstmöglich an Ihr Ziel zu bringen. Wizzair vermittelte seinen Fluggästen jedoch in der Vergangenheit, dass diese keinen Anspruch auf die Ersatzbeförderung hätten und verwies auf ihre „Geschäftsordnung“. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, denn: Das Recht auf eine Ersatzbeförderung ist klar in der EU-Fluggastrechte-Verordnung verankert. Somit sind die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wizzair unwirksam. Aber dann steht man als unwissender Urlauber am Flughafen und traut sich nicht wirklich, etwas zu unternehmen…
Flugverspätungen sind inzwischen Routine im Luftverkehr
Lassen Sie sich nicht täuschen: Es gehört inzwischen zum Alltag in der Luftfahrt, dass sich eine Maschine verspätet, der Flug überbucht ist und Sie nicht mehr mitnehmen kann oder der Flug gänzlich gestrichen wird. In diesen Fällen ist die Fluggesellschaft allerdings in jedem Fall dazu verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die jeweilige Ursache schnellstmöglich zu beseitigen. Wenn sich die Airline weigert, nichts unternimmt oder Reisende nicht sicher sind, was Ihnen eigentlich zusteht, können sie sich Unterstützung einholen. So nimmt Ihnen beispielsweise Compensation2Go als Entschädigungsportal Ihren Fall ab und zahlt Ihnen eine Expressentschädigung. Sie müssen sich nicht mehr selbst mit dem weiteren Verlauf herumärgern und können Ihren Urlaub genießen.
Mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite
Um im Nachhinein beweisen zu können, dass Ihre Maschine sich verspätet hat oder der Flug annulliert wurde, machen Sie zunächst ein Foto von der Anzeigetafel. Bei einer Nichtbeförderung aufgrund von einer Überbuchung des Flugzeugs können Sie sich dies von einem zuständigen Mitarbeiter vor Ort quittieren lassen. Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich, um eine Nachverfolgung einfacher zu gestalten. Im Zweifel bleiben immer Sie selbst auf Ihren Kosten und Ihrem Ärger sitzen. Es gilt also: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Mündliche Aussagen des Boden- oder Bordpersonals können schnell verleumdet werden. Lassen Sie sich deswegen alles schriftlich bestätigen!
Sollte Ihr Flug ausgefallen sein oder sich verspätet haben, helfen wir Ihnen gern weiter. Testen Sie uns und unseren Entschädigungsrechner jetzt!