Flughafen Köln-Bonn: So lang können Schlangen werden

Wenn das Personal, das Flugzeug oder der Koffer weg sind, gibt es Entschädigung. Das ist kein Urlaub, aber ein Trost.

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    Wenn das Personal, das Flugzeug oder der Koffer weg sind, gibt es Entschädigung. Das ist kein Urlaub, aber ein Trost.

    Wer dieses Jahr ein Flugticket in die Ferien gebucht hat, kaut Fingernägel. Oder fängt das Rauchen wieder an. Personalmangel, Streik und die nächste Corona-Welle legen Flughäfen und Flieger lahm. Werfen wir einen Blick auf den Flughafen Köln-Bonn - sozusagen ein Pilotprojekt fürs Sommer-Flugchaos, denn in NRW haben die Ferien schon am 27.6. begonnen. Wie sieht es aktuell aus? Und - falls es schon schief gegangen ist - wer zahlt Ihnen das? Gibt es für den verpfuschten Start in den Urlaub eine Entschädigung?

    Wort des Jahres: Annullierung

    Der Flughafensprecher Köln-Bonn beschwichtigt: Am dritten Ferienwochenende habe die Lage sich entspannt. Das setzt schon mal zwei mega-anstrengende Vorwochenenden voraus. Außerdem ist alles relativ. Was heißt in den Augen eines, der das Chaos gesehen hat, entspannt? Die Empfehlung, mindestens zweieinhalb Stunden früher zu kommen, gilt immer noch. Und Annullierung ist noch immer das Wort des Jahres. Zum Beispiel die beiden Eurowings-Flüge, die am Montag in Abendstunden nach Palma starten sollten. Richten Sie sich auf eine lange Nacht ein.

    Entschädigung = kein Automatismus

    Entschädigungen sind europäisches Recht. Wer im Flughafen Köln-Bonn vor dem Wort Annullierung steht oder in der Warteschlange vorm Sicherheitspersonal versackt ist, kann sich des Schutzes der EU sicher sein. Mit zwei Hürden: Erstens ist das Recht auf Entschädigung kompliziert; und zweitens will es eingefordert sein. In welchen Fällen gibt es überhaupt Entschädigungszahlungen?

    Entschädigung Nr. 1: Der Klassiker

    Am Abend war noch alles toll. Jetzt stehen Sie in der Abfertigungshalle und lesen: Annullierung. Und einen Ersatzflug gibt es auch nicht. Klarer Fall: Sie bekommen eine Entschädigung. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen allerdings eine rechtzeitige Alternative bietet oder die Annullierung fristgerecht angekündigt hat, ist sie aus der Entschädigung raus. Dazu gibt es klare, fein abgestufte Regelungen.

    Entschädigung Nr. 2: Lost in Warteschlange

    Sie haben alles richtig gemacht. Drei Stunden vor Abfahrt in der Halle, gleich zum Gepäckschalter geeilt. Das heißt, von Eilen kann keine Rede sein, denn die Warteschlangen ziehen sich wie politische Menschenketten durchs Terminal. Und dann stecken Sie fest. Und als der Flieger fliegt, stecken Sie noch immer. Tipp vom Experten: Dokumentieren Sie die Wartesituation mit Fotos. Tauschen Sie Adressen mit Leidensgenossen aus - falls Sie später einen Zeugen brauchen. Wenden Sie sich bei Check-in-Stau für Entschädigung an die Airline. Sind Sie am Sicherheitspersonal gescheitert, ist die Bundespolizei zuständig. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat Ihr Recht auf tröstende Zahlungen untermauert.

    Entschädigung Nr. 3: Und wo ist mein Koffer?

    Anfang Juli fühlten sich eine Menge Leute allein gelassen. Nämlich von ihrem Urlaubsgepäck. Das schlummerte seelenruhig am Flughafen München und gönnte sich eine eigene Urlaubswoche. Wie jeder Airport hat auch Köln-Bonn solche Pannen organisiert. Gehen Sie mit Gepäckaufkleber und Flugticket zum Lost-and-Found-Schalter (befindet sich in der Abteilung Gepäckausgabe). Taucht Ihr Koffer nicht auf, füllen Sie eine Verlustmeldung aus (Kopie unbedingt aufheben). Denn der Start in den Urlaub ohne Gepäck zieht Mehrkosten nach sich. Ersatzkleidung, Ersatz-Hygieneartikel - was man so braucht. Quittungen gut aufheben. Für (vorübergehend) verlorenes Gepäck gibt es nämlich auf jeden Fall Entschädigung. Entweder von der Airline oder - bei Pauschalreisen - vom Reiseveranstalter.

    Flugsommer 22. Köln-Bonn hat schon mal den Ernstfall geprobt. Und er war ziemlich ernst. Plagen Sie sich nicht zusätzlich mit der Entschädigung herum. Dafür gibt es Experten.

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