Flugreisen sollen ebenso abgesichert sein wie Pauschalreisen

SPD-Fraktion möchte sich auf EU-Ebene einsetzen

Die Bundestagsfraktion der SPD will Flugreisende besser gegen Verspätungen oder Insolvenzen absichern pixabay
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    Im Fall von Flugverspätungen, Flugausfällen und Insolvenzen der Fluggesellschaften sollen Fluggäste zukünftig schneller entschädigt werden. Für Flugreisende und Pauschalurlauber sollen hier die gleichen Standards gelten.

    SPD tritt für eine bessere Absicherung von Flugreisenden ein

    Die Bundestagsfraktion der SPD möchte sich auf EU-Ebene für einen besseren Schutz von Flugreisenden einsetzen. Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass „Fluggäste endlich schneller und leichter bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Airline-Insolvenzen ihre Entschädigungszahlungen erhalten müssen“. Dafür wolle die Fraktion einen Maßnahmenkatalog umsetzen, der einen besseren Schutz der Fluggäste und ihrer Rechte gewährleisten soll. Eine Idee für eine schnellere und einfachere Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen sei beispielsweise eine App.

    Unterschied zwischen Flugreisen und Pauschalreisen: Die Sache mit der Insolvenz

    Im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft sind Pauschalreisende bisher als einzige auf der sicheren Seite, denn ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Aus diesem Grund erhalten Pauschalreisende im Fall eines Flugausfalls auch ihre Erstattung nur vom Reiseveranstalter. Meldet dieser wiederum in der Zwischenzeit Insolvenz an, ist der jeweilige EU-Mitgliedsstaat dafür verantwortlich, dass die Fluggäste den Reisepreis erstattet bekommen. Bei Reisenden, die den Flug als einzelne Leistung gebucht haben, sieht die Lage jedoch anders aus. Geht die Fluggesellschaft pleite, bleiben die Fluggäste bisher auf ihren bezahlten Tickets sitzen. Hier setzt nun die SPD mit ihrem Vorhaben an.

    SPD fordert: Gleiches Recht für alle

    Grundsätzlich werden Flugreisende, die einen Flug aus der EU oder in die EU antreten, bei Flugverspätungen oder Flugausfällen nach der EU Fluggastrechte-Verordnung 261/04 entschädigt. Hierbei kann es sich um eine Entschädigungssumme von 250 - 600 Euro handeln. Diese Flugentschädigung erfolgt zulasten der jeweiligen Fluggesellschaft. Bisher gibt es noch keine Regelung, wie Flugreisende im Falle einer Insolvenz der verantwortlichen Airline entschädigt werden. Deshalb möchte die SPD Fraktion nun auf EU-Ebene dafür eintreten, dass „Flugreisende ebenso abgesichert werden wie Pauschalreisende, indem die Insolvenz-Versicherungspflicht der Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgeweitet wird.“

    Anlass für diese Überlegungen der SPD gaben sicherlich die Insolvenzen der Fluggesellschaften Air Berlin und Germania. In beiden Fällen mussten die Airlines für Öffentlichkeit und Kunden überraschend Insolvenz anmelden und mussten von heute auf morgen sämtliche Flüge annullieren. Die Fluggäste warten immer noch auf die Rückerstattung der Ticketkosten. Die Chance, dass die Passagiere im Zuge des Insolvenz-Verfahrens noch eine Erstattung bekommen, ist sehr gering. Die Zahl der Insolvenzen unter Airlines hat in den letzten zwei Jahren drastisch zugenommen. Der Hauptgrund dafür liegt in den schwankenden Kosten für Kerosin und der geringen Gewinnspanne.

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